Einer als Handelsvertreterin tätigen GmbH, die das Vertragsverhältnis auf Grund von Alter oder Krankheit ihres Gesellschafter-Geschäftsführers kündigt, kann ein Ausgleichanspruch bei Beendigung des Handelsvertretervertrags zustehen, wenn dieser so ausgestaltet ist, dass das Vertragsverhältnis mit der Person des Geschäftsführers steht und fällt.
(mehr …)
Schlagwort: geschäftsführer
Rechtsanwalt für Geschäftsführer: Ein Geschäftsführer ist eine Person, die für die Leitung und Verwaltung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft verantwortlich ist. Dabei trägt er eine große Verantwortung und unterliegt bestimmten gesetzlichen Pflichten.
Strafrechtlich können Geschäftsführer für verschiedene Delikte, die im Kontext ihrer Geschäftsführertätigkeit stehen, belangt werden. So können unter anderem Verstöße gegen Steuergesetze oder Wirtschaftsdelikte wie Betrug oder Untreue zu einer Anklage führen. Auch bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen können Geschäftsführer persönlich belangt werden.
Weiterhin kann ein Geschäftsführer auch für Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens belangt werden, wenn er als Vorgesetzter seine Aufsichtspflicht verletzt und dadurch die Straftat ermöglicht hat.
Um diesen strafrechtlichen Risiken vorzubeugen, sollten Geschäftsführer eine umfassende Compliance-Strategie implementieren und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen sollten sie zudem schnell und angemessen handeln, um möglichen Schaden vom Unternehmen und von sich selbst abzuwenden. Im Falle einer Anklage können sich Geschäftsführer durch einen erfahrenen Strafverteidiger vertreten lassen, der sie im Strafverfahren unterstützt.
In unserer Kanzlei unterstützen wir Geschäftsführer bei ihren strafrechtlichen Problemen. Wir sind im Wirtschaftsstrafrecht tätig, auch zu Vorstandshaftung und Geschäftsführerhaftung.
Handelsvertreter: Ausgleich bei Vertragsende kann auch von Gesellschaft verlangt werden
Fristlose Kündigung: Keine Kündigung bei Abrechnung angeblich nicht erstattungsfähiger Spesen
Es besteht kein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers einer GmbH, wenn dieser sich von der Gesellschaft offen ausgewiesene Spesen erstatten lässt, welche die Alleingesellschafterin – im Gegensatz zu ihm – nach den einschlägigen Bestimmungen des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags nicht für erstattungsfähig hält.
(mehr …)Bürgschaft: Geschäftsführerbürgschaft für GmbH ist auch bei finanzieller Überforderung wirksam
Die Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers für seine Gesellschaft ist auch wirksam, wenn der Geschäftsführer damit finanziell überfordert ist.
Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Bank hatte den Geschäftsführer einer GmbH als Bürgen in Anspruch genommen, nachdem die Gesellschaft einen Kredit nicht zurückzahlen konnte. Der Geschäftsführer wies darauf hin, dass er finanziell überfordert sei, was die Bank von vornherein gewusst habe. Der Bürgschaftsvertrag sei daher nichtig.
(mehr …)Geschäftsführerkündigung: Kein Nachschieben von Kündigungsgründen nach neun Monaten
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn sich die GmbH mehr als neun Monate nach Abschluss der außerordentlichen Kündigung gegenüber ihrem Geschäftsführer auf einen gänzlich neuen Kündigungsgrund beruft, der in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich genannten Grund steht. Fehlt es an jedem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Kündigungsgründen, kann der später geäußerte Grund nicht mehr „nachgeschoben“ werden.
(mehr …)
