Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. September 2024 im Beschluss 3 StR 250/24 die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Abstinenzweisen für alkoholabhängige Straftäter untersucht. Diese Entscheidung ist bedeutsam, da sie grundsätzliche Anforderungen an die Weisung zur Abstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht und deren Vereinbarkeit mit der Suchtproblematik der Betroffenen präzisiert.WeiterlesenAbstinenzweisung alkoholkranker Abhängiger
Schlagwort: Führungsaufsicht
Übersicht zur nicht geringen Menge im KCanG – Wo im neuen KCanG die Grenze zur sogenannten nicht geringen Menge liegt, ist derzeit unklar, wobei sich der 1. Senat des BGH sehr und zu frühzeitig versucht hat zu positionieren. Der Gesetzgeber jedenfalls führt sehr umfangreich in den Gesetzgebungsmaterialien aus, dass bisherige Werte nicht weiter angewendet werden…WeiterlesenKCanG: Nicht geringe Menge Cannabis
Entsprechend § 304 Abs. 1 StPO ist gegen alle von den Gerichten (im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren) erlassenen Beschlüsse die Beschwerde als Rechtsmittel zulässig, soweit das Gesetz sie nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzieht – das OLG Braunschweig (1 Ws 67/22) hat sich nun so postiert, dass es nicht zu erkennen vermag, warum der Staatsanwaltschaft…WeiterlesenStaatsanwaltschaft: Möglichkeit der Beschwerde gegen verweigerte Wiederaufnahme (§154 II StPO)
Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung: Entsprechend § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB kann die Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel auch dadurch erreicht werden kann. Besondere Umstände in diesem Sinne sind Umstände in der Tat, in der Person…WeiterlesenAussetzung der Unterbringung gemäß §67b Abs. 1 StGB zur Bewährung
Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt ein Verstoßgegen Weisungen während der Führungsaufsicht wegen des verfassungsrechtlich verankerten Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 Abs. 2 GG nur dann dem Straftatbestand des § 145a StGB, wenn sich aus dem Wortlaut des führungsaufsichtsgerichtlichen Beschlusses klar und unmissverständlich ergibt, dass es sich bei der in Rede stehenden Weisung um eine solche…WeiterlesenVerstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
Das OLG Rostock (I Ws 62/11) stellte kürzlich fest, dass eine elektronische Fussfessel nicht nur für Sexualstraftäter, sondern auch für andere Straftäter – im Rahmen schwerster Straftaten – in Frage kommt. Der Betroffene wurde u.a. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Geiselnahme verurteilt und erhielt im Rahmen der Führungsaufsicht eine so genannte „elektronische Fußfessel“.WeiterlesenElektronische Fußfessel: Nicht nur für Sexualstraftäter
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die nachträgliche Anordnung der Unterbringung eines 49-jährigen wegen vielfachen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes in der Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Dresden aufgehoben. Trotz einer auf der Grundlage psychiatrischer Gutachten angenommenen Gefährlichkeit des Verurteilten lagen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 66b StGB für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht vor. Sie darf nur…WeiterlesenBGH nochmals zur Sicherungsverwahrung
Der 5. Senat des BGH (5 StR 106/21) hat nochmals hervorgehoben, dass Voraussetzung für eine Bestrafung nach § 145a StGB ist, dass die Weisung, gegen die der Täter verstoßen hat, hinreichend bestimmt ist. Insoweit greift man die frühere Rechtsprechung auf und betont, dass dies auch in den Urteilsgründen darzustellen ist: In Anbetracht des Gebots aus…WeiterlesenStrafe wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
Eine Unterbringung kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden: Mit einer solchen Möglichkeit zur Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 1 StGB soll dem Bedürfnis Rechnung getragen werden, den Vollzug einer angeordneten Unterbringung zu vermeiden, wenn der Zweck der Maßnahme durch mildere Maßnahmen erreicht werden kann.WeiterlesenAussetzung der Unterbringung zur Bewährung
Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist ein dauerhaftes Thema im BTM-Strafrecht, das Angeklagte sehr belastet: Wir klären hier auf und helfen Ihnen, unsere auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei ist insbesondere bei Drogendelikten tätig und hat schon oft die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abwehren können.WeiterlesenUnterbringung nach §64 StGB (Entziehungsanstalt)
Das Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 370/16, hat betont, dass es ausreichend ist, wenn die Frage, ob der suchtmittelabhängige Verurteilte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse, des Grades seiner Abhängigkeit und des Verlaufs und des Erfolgs der bisherigen Therapiebemühungen überhaupt zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist, im Rahmen der Entscheidung über einen Widerruf der Strafaussetzung zur…WeiterlesenWiderruf der Bewährung bei Verstoß gegen Abstinenzweisung
Der Bundesgerichtshof (5 StR 275/15) konnte sich zur Strafbarkeit wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht entsprechend §145a StGB äußern: § 145a StGB stellt eine Blankettvorschrift dar, deren Tatbestand erst durch genaue Bestimmung der Führungsaufsichtsweisung seinen Inhalt erhält; erst hierdurch wird die Vereinbarkeit der Norm mit Art. 103 Abs. 2 GG gewährleistet. Voraussetzung für…WeiterlesenVerstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht