Schlagwort: Dienstwagen

  • Dienstwagen bei Versetzung in den Innendienst

    Dienstwagen: Trotz Versetzung in den Innendienst muss vertraglich zugesicherter Dienstwagen nicht herausgegeben werden. Ist ein Dienstwagen für die Dauer des Arbeitsverhältnisses auch zur Privatnutzung überlassen, rechtfertigt die Versetzung vom Außen- in den Innendienst keine Herausgabe des Pkw. (mehr …)

  • Besteuerung des Dienstwagens bei Tätigkeit im Homeoffice

    Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen der Corona-Pandemie von zu Hause aus. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden also oft nicht durchgeführt. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (S 2334-355-St 215) hat nun darauf hingewiesen, dass im Bereich der Dienstwagenbesteuerung keine neuen Regelungen geplant sind, um einer nur geringfügigen Nutzung eines Firmenwagens Rechnung zu tragen.

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  • Doppelte Haushaltsführung und wöchentliche Familienheimfahrten

    Führt der Arbeitnehmer mit einem vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten überlassenen Kfz wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durch, bleibt es nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (9 K 78/19) auch dann bei dem „Werbungskostenabzugsverbot“, wenn die Überlassung teilentgeltlich erfolgt und dem Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen für die Durchführung der Fahrten entstehen.

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  • Zweites Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick

    Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, das auf den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 3.6.2020 basiert, ist nach der Zustimmung des Bundesrates „in trockenen Tüchern.“ Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommt. Dazu aus dem BMF-Schreiben im Entwurf (Stand: 23.6.2020), III C 2 – S 7030/20/10009 :004.

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  • Kostenübernahme bei privater Nutzung des Dienstwagens

    Private Nutzung des Dienstwagens: Beim Landesarbeitsgericht Hamm, 7 Sa 1485/11, ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber bei einem zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen auch die in der Freizeit angefallenen Tankkosten zu tragen hat. Das LAG stellte hierbei klar, dass wenn ein Arbeitsvertrag ohne Einschränkung regelt, dass dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen ist, dies sämtliche Kosten erfasst, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstfahrzeugs angefallen sind – insoweit dann auch die im Urlaub des Arbeitnehmers aufgewandten Kosten für die Betankung des Fahrzeugs.

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  • Arbeitsvertrag: Privatnutzung des Dienstwagens darf nicht grundlos widerrufen werden

    Wird im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Dienstwagen auch für Privatfahrten genutzt werden darf, ist das eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Wird diese Gegenleistungspflicht im Rahmen eines Formulararbeitsvertrags unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt, muss der Widerrufsgrund näher beschrieben werden. Dabei ist auch das Interesse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, die Leistung zu behalten.

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  • Aufhebungsvertrag angeboten – was tun?

    Mir wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten – ist es sinnvoll diesen zu unterzeichnen? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten. Sie sind nicht verpflichtet, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ob Sie den Aufhebungsvertrag schließen und mit welchem Inhalt, ist Ihre freie Entscheidung.

    Ob Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen kann, wenn Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, hängt von den konkreten Umständen des einzelnen Falles ab. Darüber können wir gerne persönlich sprechen.
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  • Aktenversendungspauschale: OLG Köln zum Anfall der Aktenversendungspauschale bei Anwaltspostfach

    Das Thema Aktenversendungspauschale beschäftigt aktuell das OLG Köln nachdem der Gesetzgeber durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz den Wortlaut sowohl in KV 2003 FamGKG als auch KV 9003 GKG wie folgt geändert hat, dass aus dem Satz

    „Pauschale für die Versendung von Akten auf Antrag je Sendung“

    nunmehr

    „Pauschale für die bei der Versendung von Akten auf Antrag anfallenden Auslagen an Transport- und Verpackungskosten je Sendung“

    wurde. Gerade beim Versand an Postfächer der Anwälte bei Gericht ergibt sich nun die Frage, ob Kosten entstehen können, etwa alleine weil das Postfach bei einem anderen Gericht existiert. Dies wird von Bezirksrevisoren teilweise so gesehen, da anders als vorher Transport- und Verpackungskosten ausdrücklich vorgesehen sind. Dies bejaht das OLG Köln sogar und setzt sich in zwei Entscheidungen (OLG Köln, 14 WF 163/14 und 2 Ws 601/14) mit der Frage auseinander. Dabei nimmt die Entscheidung mit WF-Aktenzeichen ausdrücklich Bezug auf die Entscheidung mit Ws-Aktenzeichen, auch wenn es um verschiedene Senate geht, liegt damit inhaltlich eine einheitliche Rechtsprechung vor.
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  • Lohnsteuer: Kostenerstattung bei „Garagenpflicht“ steuerfrei

    Wie es sich steuerlich auswirkt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichtet, den Dienstwagen nachts in einer Garage oder an einem vergleichbaren sicheren Ort abzustellen und ihm die Kosten dafür erstattet, hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Er bildete dabei zwei Fallgruppen:
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  • Werbungskosten: Fahrten zwischen Wohnung und betreuten Filialen als Arbeitsstätte

    Die Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, sind Werbungskosten. Sie werden bei der Nutzung eines eigenen oder vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs nur in Höhe bestimmter Pauschbeträge steuerlich anerkannt. Ab dem 1.1.2001 gilt die sogenannte Entfernungspauschale . Demnach können Arbeitnehmer – unabhängig vom Beförderungsmittel – für die ersten 10 Kilometer 36 Cent und ab dem 11. Kilometer 40 Cent pro Entfernungskilometer geltend machen. Der maximal anzusetzende Betrag lautet auf 5.112 Euro. Sofern dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen von seinem Arbeitgeber überlassen wird, muss er 0,03 Prozent des Listenpreises für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuern. Im Falle eine Einzelhändlers, der mehrere Filialen zu betreuen hat, kam es zu Schwierigkeiten in der Definition des Begriffes „Arbeitsstätte“.
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