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Schlagwort: diebstahl

Diebstahl: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner aus Alsdorf & Aachen verteidigt beim Vorwurf des Diebstahls

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Untreue oder Unterschlagung bei missbräuchlicher Nutzung überlassener Bankkarten

    Untreue oder Unterschlagung bei missbräuchlicher Nutzung überlassener Bankkarten

    Die missbräuchliche Verwendung einer fremden Bankkarte wirft überraschend komplexe strafrechtliche Fragen auf: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 20. Oktober 2025 (206 StRR 157/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Handlung als Untreue (§ 266 StGB) oder als Unterschlagung (§ 246 StGB) zu qualifizieren ist.

    Besonders relevant ist die Entscheidung für Fälle, in denen ein langjähriges Vertrauensverhältnis besteht und die Karte mit Wissen des Kontoinhabers überlassen wurde. Das Gericht betont, dass eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht auch dann vorliegen kann, wenn die Bank selbst die Weitergabe von Karte und PIN vertraglich untersagt. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie schwierig die Abgrenzung zwischen beiden Delikten in der Praxis sein kann – und warum eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände unerlässlich ist.

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  • Sicherheitsthema KI-Browser

    Sicherheitsthema KI-Browser

    KI-basierte Browser sollen die Art und Weise, wie wir mit dem Internet interagieren, grundlegend verändern. Sie versprechen mehr Effizienz, Kontextintelligenz und Komfort für alltägliche Aufgaben, wohl derzeit ohne das wirklich einhalten zu können. Doch ihre Arbeitsweise ist zugleich eine Einladung an Cyberkriminelle, die Schwächen dieser Systeme gezielt auszunutzen. Nutzer sind sich dieser Problematik jedoch oft nicht bewusst. Wer KI-Browser wie ChatGPT, Atlas, Comet oder Dia sowie die neuen KI-Features in Chrome und Edge nutzt, sollte sich nicht nur über Innovationen und einen schnelleren Workflow freuen, sondern sich auch kritisch mit den dramatischen Sicherheitsproblemen auseinandersetzen, die sich aus der Verschmelzung von KI und Browser ergeben.

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  • Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Am 10. Oktober 2025 schlugen europäische Ermittler in Lettland zu und beendeten damit eine wohl recht aufwendige Operation gegen organisierte Cyberkriminalität: Unter dem Codenamen „SIMCARTEL“ wurde ein hochprofessionelles Netzwerk zerschlagen, das Kriminellen weltweit die Infrastruktur für Betrug, Identitätsdiebstahl und andere schwere Straftaten bereitstellte. Die Dimensionen des Falls zeigen, wie sehr sich Cyberkriminalität industrialisiert hat – und warum internationale Zusammenarbeit heute unverzichtbar ist.

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  • Russische Hacker und ihre Aktivitäten

    Russische Hacker und ihre Aktivitäten

    Russische Hackergruppen sind weltweit für ihre hochentwickelten und weitreichenden Cyberangriffe bekannt. Oft werden diese Gruppen mit staatlicher Unterstützung in Verbindung gebracht. Sie verfolgen eine Vielzahl von Zielen, darunter politische Manipulation, Spionage, wirtschaftliche Sabotage und Desinformation. Insofern sind sie auch längst Teil einer hybriden Kriegsführung. Seit dem großflächigen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 hat Russland diese Form der Kriegsführung weiter ausdifferenziert.

    Neben klassischen Cyberangriffen durch Gruppen wie Fancy Bear oder Sandworm nutzt der Kreml zunehmend kriminelle Netzwerke als „Force Multiplier“. Dies hat zur Folge, dass laut aktuellen Erhebungen über 27 % der für russische Sabotageakte in Europa identifizierten Personen Vorstrafen haben – von Kleinkriminalität bis zu organisierter Kriminalität. Diese als „Spook-Gangster-Nexus“ bezeichnete Symbiose zwischen Geheimdiensten und kriminellen Akteuren ermöglicht es Moskau, Angriffe plausibel abzustreiten und gleichzeitig operative Flexibilität zu gewinnen. Diese Hacker-Aktivitäten haben, wie zu erwarten, erhebliche Auswirkungen auf die globale Cybersicherheit und stellen eine ernsthafte Bedrohung für staatliche und private Organisationen dar.

    Das russische Hacker-Ökosystem ist als komplexes und vielseitiges Netzwerk von Akteuren, Plattformen und Methoden wahrzunehmen, das sowohl für finanziell motivierte als auch staatlich unterstützte Cyberangriffe genutzt wird. Die enge Verknüpfung zwischen kriminellen Akteuren und staatlichen Stellen macht dieses Ökosystem besonders gefährlich und schwer zu bekämpfen.

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  • Extreme Kameraüberwachung am Arbeitsplatz: 15.000 Euro Schmerzensgeld

    Extreme Kameraüberwachung am Arbeitsplatz: 15.000 Euro Schmerzensgeld

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 28. Mai 2025 (Aktenzeichen: 18 Sa 959/24) eine überraschend harte Grenze für betriebliche Videoüberwachung gezogen. Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter über 22 Monate hinweg nahezu flächendeckend mit 34 Kameras überwachte, muss nun 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Entscheidung zeigt nun, wie selbst offene Überwachungssysteme, die scheinbar der Sicherheit oder Diebstahlsprävention dienen, unverhältnismäßig sein können – und dass Arbeitnehmer in solchen Fällen ganz erhebliche Entschädigungsansprüche geltend machen können.

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  • Cyber-Freibeuter: Wollen die USA böswillige Hacker legalisieren?

    Cyber-Freibeuter: Wollen die USA böswillige Hacker legalisieren?

    Rückkehr der Kaperbriefe: Die USA stehen möglicherweise vor einem beispiellosen Schritt im Kampf gegen Cyberkriminalität: Mit dem Scam Farms Marque and Reprisal Authorization Act of 2025 will der Kongress ein jahrhundertealtes Instrument wiederbeleben – die Letters of Marque and Reprisal, auch bekannt als Kaperbriefe. Historisch erlaubten diese privaten Schiffseignern, im Namen ihres Landes feindliche Handelsflotten zu kapern.

    Nun sollen Cyber-Freibeuter ähnliche Rechte erhalten, um ausländische Hacker, Betrugsnetzwerke und staatlich unterstützte Cyberkriminelle zu bekämpfen. Doch was auf den ersten Blick wie eine innovative Lösung wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als höchst umstrittenes Unterfangen, das tiefgreifende rechtliche, ethische und strategische Fragen aufwirft.

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  • BGH zur Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Smartphones zur Beweissicherung

    BGH zur Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Smartphones zur Beweissicherung

    Die Frage, wann die Wegnahme eines Smartphones als räuberischer Diebstahl strafbar ist, wenn es gar nicht um das Gerät an sich geht, stellt Gerichte vor Herausforderungen: Besonders problematisch sind Fälle, in denen der Täter das Gerät nicht aus Bereicherungsabsicht entwendet, sondern um darauf gespeicherte Daten zu überprüfen oder zu löschen.

    Der Bundesgerichtshof (4 StR 308/25) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass eine Zueignungsabsicht im Sinne des § 252 StGB nicht automatisch vorliegt, wenn das Handy nur zur Beweisführung an sich gebracht wird. Dabei zeigt sich, wie eng die Grenzen zwischen strafbarem räuberischen Diebstahl und bloßer Gebrauchsanmaßung verlaufen.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • DSGVO: Kontrollverlust über personenbezogene Daten – EUGH zum immateriellen Schaden

    DSGVO: Kontrollverlust über personenbezogene Daten – EUGH zum immateriellen Schaden

    Datenschutz als Grundrecht und seine praktischen Herausforderungen: Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales Grundrecht in der Europäischen Union, verankert in Artikel 8 der Charta der Grundrechte. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konkretisiert dieses Recht und schafft einheitliche Standards für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Doch was passiert, wenn dieses Recht verletzt wird? Welche Ansprüche haben Betroffene, wenn sie die Kontrolle über ihre Daten verlieren – sei es durch unbefugte Weitergabe, Datenlecks oder andere Verstöße?

    Mit diesen Fragen setzte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 4. September 2025 (C-655/23) auseinander. Der Fall betraf eine Bewerberin, deren vertrauliche Gehaltsverhandlungen durch einen Fehler einer Bank an einen Dritten weitergeleitet wurden. Die Entscheidung des EuGH klärt nicht nur die Voraussetzungen für Unterlassungsansprüche, sondern vor allem, wann ein immaterieller Schaden vorliegt und wie dieser zu entschädigen ist. Besonders relevant ist die Frage, ob bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten einen ersatzfähigen Schaden darstellt – eine Thematik, die weit über den konkreten Fall hinausgeht und die Praxis des Datenschutzrechts prägen wird.

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  • Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?

    Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?

    Das Finanzgericht Münster befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Betrugsverlusten: Die Frage, ob Verluste aus Straftaten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können, beschäftigt Finanzgerichte immer wieder mal. Besonders brisant wird es, wenn Opfer von Trickbetrug – wie im Fall der sogenannten „Schockanrufe“ beim „Enkeltrick“ – hohe Summen verlieren und diese als steuerlich abzugsfähig anerkannt bekommen möchten.

    In einem aktuellen Urteil vom 2. September 2025 (Aktenzeichen 1 K 360/25 E) hat das Finanzgericht Münster klargestellt, dass solche Verluste nicht ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt werden. Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wann ist ein Vermögensverlust durch eine Straftat so außergewöhnlich, dass der Staat ihn steuerlich entlastet? Und wo endet die individuelle Verantwortung des Opfers, sich vor Betrug zu schützen?

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  • Der Europäische Haftbefehl bei Serienstraftaten

    Der Europäische Haftbefehl bei Serienstraftaten

    Reichweite der Darlegungspflicht nach § 83a IRG: In einer aktuellen Entscheidung klärt der Bundesgerichtshof (3 StR 192/25), in welchem Umfang ein Europäischer Haftbefehl (EuHB) bei Serienstraftaten den zugrunde liegenden Sachverhalt darlegen muss. Die Entscheidung betrifft eine immer wieder praxisrelevante Schnittstelle zwischen dem deutschen Rechtshilferecht und dem unionsrechtlich harmonisierten Auslieferungsverfahren. Im Mittelpunkt steht die Auslegung von § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG i.V.m. Art. 8 Abs. 1 Buchst. e RbEuHb.

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  • Streaming in der Krise – und die Rückkehr des illegalen Filesharings

    Streaming in der Krise – und die Rückkehr des illegalen Filesharings

    Noch vor wenigen Jahren galt Streaming als Heilsbringer gegen die Online-Piraterie. Dienste wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ versprachen den bequemen, legalen Zugang zu einer kaum überschaubaren Fülle an Filmen und Serien, jederzeit und auf nahezu jedem Gerät verfügbar. Piraterie, so schien es, war ein Relikt der frühen 2000er-Jahre – jener Zeit, in der „Raubkopierer sind Verbrecher“ als eindringliche Warnung auf jeder DVD prangte. Doch die Realität im Jahr 2025 zeigt ein anderes Bild: Streaming steckt in einer tiefen Krise, und Filesharing erlebt eine Renaissance.

    Die Gründe sind vielschichtig und werden bei der FAZ gut auf den Punkt gebracht: Die Fragmentierung des Marktes zwingt Nutzer, gleich mehrere Abonnements parallel zu bezahlen, um die jeweils exklusiven Inhalte sehen zu können. Hinzu kommen steigende Preise, Werbeeinblendungen und die Beschränkungen durch Geoblocking. Das Ergebnis: Wer alle großen Serien verfolgen möchte, landet schnell bei Fixkosten von deutlich über fünfzig Euro im Monat – ohne Sportübertragungen oder Nischenangebote. Für viele Nutzer, vor allem für jüngere Zielgruppen, ist der Klick auf illegale Streaming- oder Filesharing-Angebote daher verlockend geworden. Sie bieten dieselben Inhalte, oft in vergleichbarer Qualität, aber kostenlos und jederzeit verfügbar.

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  • BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    Digitalisierung und Strafverfolgung im Spannungsfeld der Grundrechte: Während Kommunikationsdienste wie Messenger, Cloud-Speicher und Voice-over-IP-Telefonie für Nutzer selbstverständlich geworden sind, sehen sich Ermittlungsbehörden mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert: Verschlüsselung. Wo früher Telefonate oder E-Mails noch im Klartext abgehört werden konnten, liefern Provider heute oft nur noch unlesbare Datenströme.

    Die Antwort des Gesetzgebers darauf waren die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO) und die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die beide einen direkten Zugriff auf informationstechnische Systeme (IT-Systeme) ermöglichen. Doch diese Maßnahmen werfen tiefgreifende verfassungsrechtliche Fragen auf: Dürfen Ermittler heimlich in private Geräte eindringen, um Verschlüsselung zu umgehen? Wo liegen die Grenzen zwischen effektiver Strafverfolgung und unzulässiger Grundrechtsbeeinträchtigung?

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  • Servicegesellschaft: Einziehung von Provisionen für Abdeckrechnungen

    Servicegesellschaft: Einziehung von Provisionen für Abdeckrechnungen

    Die strafrechtliche Einziehung hat in den letzten Jahren einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren – nicht nur im Bereich organisierter Kriminalität, sondern auch bei wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten wie Steuerhinterziehung.

    In einer Entscheidung vom 19. September 2023 (Az. 718 NBs 41/23) hat das Landgericht Hamburg die Einziehung von über 60.000 Euro gegen einen Angeklagten bestätigt, der als faktischer Geschäftsführer sogenannter „Servicefirmen“ Provisionen für das Ausstellen von Scheinrechnungen erhalten hatte. Die Entscheidung präzisiert, unter welchen Voraussetzungen die Zahlung von „Provisionen“ als Tatertrag im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB eingezogen werden kann – und grenzt diese Fallgestaltung von tatbezogenen Ausgaben oder Tatmitteln ab.

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  • Sprengstoffrecht aufgerüstet – Gesetzesreform gegen Automatensprenger?

    Sprengstoffrecht aufgerüstet – Gesetzesreform gegen Automatensprenger?

    Mit einem vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium will der Gesetzgeber ein deutliches Signal setzen: Straftaten mit explosionsgefährlichen Stoffen sollen künftig schärfer sanktioniert und effektiver verfolgt werden. Anlass ist vor allem die Zunahme von Geldautomatensprengungen in Deutschland – ein Deliktsfeld, das seit Jahren durch hohe Sachschäden, erhebliche Gefährdung Unbeteiligter und ein oft skrupelloses Vorgehen gekennzeichnet ist.

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  • OLG Braunschweig: Virtueller Diebstahl von Kryptowährungen straflos

    OLG Braunschweig: Virtueller Diebstahl von Kryptowährungen straflos

    Die nicht mehr zu ignorierende Bedeutung von Kryptowerten stellt das Strafrecht vor Herausforderungen, für die es bisher weder terminologische noch konzeptionelle Klarheit gibt. Besonders der Umgang mit sogenannten „Kryptodiebstählen“ erweist sich als juristische Nagelprobe: Was bedeutet es, digitale Vermögenswerte zu „stehlen“, wenn die Entziehung allein auf dem Zugriff mittels eines privaten Schlüssels beruht?

    Mit seinem Beschluss vom 18. September 2024 (Az. 1 Ws 185/24) hat das OLG Braunschweig – soweit ersichtlich erstmals – eine grundlegende Klärung dieses Spannungsverhältnisses versucht – mit bemerkenswerter Konsequenz, wobei ich recht skeptisch bin ob man das so halten kann. Die Entscheidung verweigert dem strafrechtlichen Zugriff auf bestimmte Konstellationen der unbefugten Token-Übertragung konsequent die Grundlage und lehnt eine Kriminalisierung bloßer Vertragsuntreue ab.

    Hinweis: Eine fachliche Besprechung von mir zu dieser Entscheidung erschien im Juris Praxisreport IT-Recht! Hier im Blog stelle ich, wie üblich, das ganze nur mit ein wenig Tiefgang vor. Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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