Die missbräuchliche Verwendung einer fremden Bankkarte wirft überraschend komplexe strafrechtliche Fragen auf: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 20. Oktober 2025 (206 StRR 157/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Handlung als Untreue (§ 266 StGB) oder als Unterschlagung (§ 246 StGB) zu qualifizieren ist.
Besonders relevant ist die Entscheidung für Fälle, in denen ein langjähriges Vertrauensverhältnis besteht und die Karte mit Wissen des Kontoinhabers überlassen wurde. Das Gericht betont, dass eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht auch dann vorliegen kann, wenn die Bank selbst die Weitergabe von Karte und PIN vertraglich untersagt. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie schwierig die Abgrenzung zwischen beiden Delikten in der Praxis sein kann – und warum eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände unerlässlich ist.
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