Schlagwort: Datenbank

Rechtsanwalt für Datenbanken: Datenbanken sind nicht nur technische Systeme zur strukturierten Speicherung und Verarbeitung großer Datenmengen – sie sind auch juristisch hochrelevant. Abhängig von ihrer Ausgestaltung können sie etwa urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine eigenschöpferische Auswahl oder Anordnung der Inhalte im Sinne von § 4 Abs. 2 UrhG aufweisen. Daneben greift häufig der sogenannte Datenbankherstellerschutz (§§ 87a ff. UrhG), der unabhängig von einer individuellen geistigen Schöpfung die Investition in die Datenzusammenstellung absichert.

Auch im Bereich des Geschäftsgeheimnisschutzes (§ 2 GeschGehG) spielen Datenbanken eine zentrale Rolle. Werden sie unter Zugriffsbeschränkungen und mit wirtschaftlichem Interesse gepflegt, können sowohl die Struktur als auch der Inhalt ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis darstellen – selbst dann, wenn sie Dritten gegen Entgelt zugänglich gemacht werden.

Zugriffsrechte, Passwortweitergabe und Lizenzfragen sind deshalb keine bloßen Nebenaspekte, sondern häufig rechtlich entscheidende Punkte. Für Unternehmen ist es essenziell, den rechtlichen Schutz ihrer Datenbanken bewusst zu gestalten – sei es vertraglich, organisatorisch oder technisch. Denn in einer datengetriebenen Wirtschaft ist nicht nur der Inhalt wertvoll, sondern oft schon der Zugang selbst.

  • Online-Netzwerk „764“: Digitale Gewalt als System

    Online-Netzwerk „764“: Digitale Gewalt als System

    Die Aufdeckung des Netzwerks „764“ erschüttert gegenwärtig die internationale Öffentlichkeit. Was zunächst wie ein obskures Online-Phänomen wirkte, offenbart sich bei näherer Betrachtung als ein systematisch operierendes, ideologisch aufgeladenes Täterkollektiv, das Minderjährige gezielt psychisch zersetzt, sexuell ausbeutet und in Einzelfällen bis in den Suizid treibt. Die aktuellen Ermittlungen in den USA und Deutschland zeigen nicht nur das erschütternde Ausmaß der dokumentierten Straftaten, sondern auch die strukturelle Herausforderung, die solche Netzwerke für moderne Strafverfolgung, den Schutz von Menschen und Cyberprävention allgemein darstellen.

    Update im Dezember 2025: Der Beitrag aus dem Juli 2025 wurde um aktuelle Entwicklungen aktualisiert.

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  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kündigungsschutzverfahren

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kündigungsschutzverfahren

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 13. Oktober 2025 (18 Ta 699/25) betrachtet die Herausforderungen, die mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen in arbeitsgerichtlichen Verfahren verbunden sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Information als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden kann und wann eine bloße abstrakte Umschreibung nicht ausreicht, um den Schutz des § 273a ZPO in Anspruch zu nehmen. Besonders relevant ist der Fall für Unternehmen, die in Kündigungsschutzprozessen sensible Informationen vor Offenlegung bewahren möchten, ohne dabei die Anforderungen an die Konkretisierung zu unterschätzen.

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  • Data Spaces und Datenpooling

    Data Spaces und Datenpooling

    Daten als strategischer Rohstoff: Ob in der Industrie 4.0, im Gesundheitswesen oder bei der Entwicklung von KI-Systemen – die Fähigkeit, Daten sicher, effizient und rechtlich einwandfrei zu teilen, entscheidet über Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Zwei Konzepte stehen dabei im Fokus: Data Spaces und Datenpooling. Beide verfolgen das Ziel, Daten für mehrere Akteure nutzbar zu machen, tun dies jedoch auf grundlegend unterschiedliche Weise.

    Während Data Spaces auf dezentrale, souveräne Datennutzung setzen, zielt Datenpooling auf die gemeinsame Bündelung von Daten in einem zentralen oder logisch einheitlichen Rahmen ab. Doch wie sind diese Modelle rechtlich einzuordnen? Welche Herausforderungen ergeben sich aus Datenschutz-, Wettbewerbs- und Vertragsrecht?

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  • Wann sind pseudonymisierte Daten noch personenbezogen?

    Wann sind pseudonymisierte Daten noch personenbezogen?

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Entscheidung vom 4. September 2025 im Fall C-413/23 P eine lang ersehnte Klarstellung zum Umgang mit pseudonymisierten Daten getroffen – ein Thema, das in der datenschutzrechtlichen Praxis seit Jahren für Unsicherheit sorgt.

    Im Mittelpunkt stand die Frage, ob pseudonymisierte Daten automatisch als personenbezogen einzustufen sind oder ob sie unter bestimmten Bedingungen als anonym gelten können, was sie aus dem strengen Anwendungsbereich der Datenschutzverordnung (DSGVO) und der parallel geltenden Verordnung (EU) 2018/1725 für EU-Institutionen herausnehmen würde.

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  • NFT-Handel als elektronische Dienstleistung: Umsatzsteuer bei Collectibles

    NFT-Handel als elektronische Dienstleistung: Umsatzsteuer bei Collectibles

    In einer Entscheidung des 5. Senats hat das Finanzgericht Hannover zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Tokens (NFT) Stellung genommen (Urteil vom 10. Juli 2025, Az. 5 K 26/24). Der Senat ordnet den Handel mit sog. NFT-Collectibles als sonstige Leistungen ein, verneint für Verkäufe über OpenSea die Fiktion einer Dienstleistungskommission, behandelt B2C-Verkäufe als elektronisch erbrachte Dienstleistungen und sieht für das Jahr 2021 kein strukturelles Vollzugsdefizit. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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  • Strafbarkeit von Datenschutzverstößen

    Strafbarkeit von Datenschutzverstößen

    Wo beginnt die rote Linie des § 42 BDSG: Der Schutz personenbezogener Daten ist heute nicht nur eine Frage des Vertrauens, sondern auch des Rechts. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) steht fest: Wer mit Daten leichtfertig umgeht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen einem bloßen Verstoß gegen Datenschutzregeln und einer strafbaren Handlung? § 42 BDSG normiert diese Grenze – und wirft zugleich zahlreiche Fragen auf.

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  • Strafbarkeit von Spionage: Geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 StGB

    Strafbarkeit von Spionage: Geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 StGB

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Spionage: Der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit, geregelt in § 99 des Strafgesetzbuches (StGB), adressiert spezifische Formen der Spionage, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Im Folgenden geht es um einen Überblick über die wesentlichen Aspekte dieses Tatbestands und wie das Gesetz durch Gerichte interpretiert und angewendet wird.

    Achtung: Wir übernehmen nur Strafverteidigungen in diesem Bereich und vertreten niemanden, der sich verfolgt, gestalkt oder überwacht fühlt!

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  • Nach Ransomwareangriff: Kein Herausgabeanspruch für beschlagnahmte Kryptowährungen

    Nach Ransomwareangriff: Kein Herausgabeanspruch für beschlagnahmte Kryptowährungen

    Ein Ransomware-Angriff, die Zahlung eines Lösegelds in Bitcoin und schließlich die Sicherstellung von Solana-Coins durch die Strafverfolgungsbehörden: Eine Entscheidung des Landgerichts Verden (2 Qs 35/25) verdeutlicht die aktuellen Herausforderungen im strafprozessualen Umgang mit Kryptowerten. Zentrale Frage war: Kann eine geschädigte Gesellschaft im Ermittlungsverfahren die Herausgabe digitaler Vermögenswerte verlangen, die durch staatliche Sicherstellungsmaßnahmen beschlagnahmt wurden? Die Antwort des Landgerichts ist ebenso klar wie restriktiv und folgt einer konsequent formalen Auslegung des geltenden Rechts.

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  • 3D-Druck bei der Bundeswehr

    3D-Druck bei der Bundeswehr

    Der 3D-Druck gilt als Hoffnungstechnologie moderner Militärlogistik. Ersatzteile on demand, direkt im Feld gefertigt – was wie Science-Fiction klingt, hat längst Einzug in internationale Streitkräfte gehalten. Auch die Bundeswehr will hier nicht zurückstehen. Doch der Weg zum digitalen Ersatzteildrucker auf dem Gefechtsfeld verläuft holpriger, als es die jüngste Berichterstattung vielleicht vermuten lässt.

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  • Verkehrsdurchsetzung unter dem Einfluss von Werbung: BGH kippt Entscheidung zur Farbmarke „NJW-Orange“

    Verkehrsdurchsetzung unter dem Einfluss von Werbung: BGH kippt Entscheidung zur Farbmarke „NJW-Orange“

    Kann eine Farbe als Marke geschützt sein – und wenn ja, wie neutral muss der Nachweis der sogenannten Verkehrsdurchsetzung erfolgen? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aufsehenerregenden Beschluss vom 24. April 2025 (Az. I ZB 50/24). Im Zentrum stand die Farbmarke „NJW-Orange“, die für juristische Fachzeitschriften eingetragen ist. Das Verfahren wirft grundlegende Fragen zur Beweiswürdigung im Markenlöschungsverfahren auf – insbesondere dann, wenn der Nachweis durch eine Verkehrsbefragung unter dem Einfluss laufender Werbekampagnen erbracht wird.

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  • Gestufte Darlegungslast und Kontrollverlust bei Datenschutzvorfällen

    Gestufte Darlegungslast und Kontrollverlust bei Datenschutzvorfällen

    Die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO ist für Betroffene von Datenschutzvorfällen mit erheblichen prozessualen Hürden verbunden. Mit seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG, 4 U 1273/24) Dresden klargestellt, wie sich die gestufte Darlegungslast bei der Betroffenheit eines Nutzers von einem Datenleck auf einer Internetplattform ausgestaltet und welche Anforderungen an den Nachweis eines immateriellen Schadens durch Kontrollverlust zu stellen sind – dabei wird klargestellt, dass haveibeenpwned.com eine Hilfe sein kann, was nicht alle Gerichte so sehen.

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  • OLG Köln zu Innenraumfotos des Kölner Doms

    OLG Köln zu Innenraumfotos des Kölner Doms

    Urheberrecht, Eigentum und Schadensersatz im Lizenzrahmen: Die kommerzielle Verwertung von Fotografien aus dem Inneren des Kölner Doms durch eine Fotoagentur war Anlass für eine differenzierte Entscheidung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 23.5.2025 – 6 U 61/24). Die Entscheidung präzisiert dogmatisch tragfähige Maßstäbe zur Abgrenzung von urheberrechtlichen und eigentumsrechtlichen Positionen, zur Berechnung von Schadensersatz nach der Lizenzanalogie und zur Haftung von Plattformbetreibern bei struktureller Rechtsverletzung.

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  • Gerichtsentscheidungen und Datenschutz: LG Hamburg stärkt freie Urteilsdatenbanken

    Gerichtsentscheidungen und Datenschutz: LG Hamburg stärkt freie Urteilsdatenbanken

    Rechtsprechung ist ein öffentliches Gut – doch was gilt, wenn personenbezogene Daten in veröffentlichten Entscheidungen auftauchen? Mit seinem Urteil vom 09.05.2025 (Az. 324 O 278/23) hat das Landgericht Hamburg eine klare und begrüßenswerte Linie gezogen: Die gemeinnützige Plattform Openjur durfte eine Gerichtsentscheidung veröffentlichen, obwohl darin der vollständige Name eines Rechtsanwalts enthalten war. Der Kläger blieb erfolglos – zu Recht, wie ich meine. Denn frei zugängliche, umfassende Urteilsdatenbanken sind ein unverzichtbarer Bestandteil rechtlicher Transparenz und Wissenschaftsfreiheit.

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  • Sensorvault: Google und die digitale Rasterfahndung

    Sensorvault: Google und die digitale Rasterfahndung

    Ermittlungen im Schatten der Privatsphäre: Die Strafverfolgung im digitalen Zeitalter ist effizienter – aber auch gefährlicher geworden. Denn mit der zunehmenden Datenverfügbarkeit wächst die Versuchung, präventiv auf Massenabfragen zu setzen, anstatt gezielt zu ermitteln. Ein besonders eindrückliches Beispiel hierfür ist Sensorvault, eine von Google betriebene, weitgehend unbekannte Datenbank, die die Grundlage für sogenannte Geofence Warrants bildet – richterliche Anordnungen zur Herausgabe von Standortdaten aller Geräte in einem bestimmten Gebiet zu einem bestimmten Zeitpunkt.

    Was auf den ersten Blick wie ein nützliches Werkzeug zur Aufklärung schwerer Straftaten erscheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als digitaler Generalverdacht. Besonders brisant: Die Methode wird nicht nur verwendet, um Tatverdächtige zu bestätigen, sondern um sie überhaupt erst zu finden. Der folgende Beitrag beleuchtet die Praxis, die Technik und die rechtlichen wie gesellschaftlichen Implikationen anhand realer US-Fälle.

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