Stellen Sie sich vor, Sie betreiben ein technisch sauberes Rechenzentrum, kennen Ihre Hardware, Ihre Verträge, Ihre Marge – und eines Morgens stehen die Ermittler der Finanzaufsicht vor der Tür, beschlagnahmen 800 Server, Laptops und Telefone und legen Ihnen zur Last, mit der Vermietung von Rackplatz die hybride Kriegsführung eines sanktionierten Staates unterstützt zu haben. Genau das ist Mitte Mai in den Niederlanden geschehen, und der Fall trägt eine Handschrift, die jeder kennt, der die Verfahren um Cyberbunker und das sogenannte Bulletproof Hosting verfolgt hat: Nicht mehr der einzelne Täter steht im Zentrum, sondern die Infrastruktur, auf der sich Taten Dritter abgespielt haben.
(mehr …)Schlagwort: Cyberbunker
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
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- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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- Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646


Gehilfenvorsatz beim Bulletproof-Hosting: Cyberbunker beim BGH
Wer im Darknet Drogen im Wert von 41 Millionen Euro umschlägt, braucht jemanden, der die Server stillhält, wenn die Behörden anklopfen – und genau dieser Jemand stand im Cyberbunker-Verfahren vor Gericht, ohne am Ende für die einzelnen Drogengeschäfte als Gehilfe zu haften. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. September 2023 (3 StR 306/22) erstmals höchstrichterlich entschieden, wo die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Bulletproof-Hosters beginnt und – für viele überraschend – wo sie endet. Die Entscheidung verdient gerade deshalb Aufmerksamkeit, weil sie ein erkennbar auf Kriminalität ausgerichtetes Geschäftsmodell als kriminelle Vereinigung erfasst, zugleich aber offenlegt, dass die klassische Beihilfedogmatik beim arbeitsteiligen, anonymisierten Internet-Hosting an ihre Grenzen stößt.
Beachten Sie dazu meine Besprechung „Strafbarkeit eines „Bulletproof-Hosting“-Angebots („Cyberbunker“)“ erschienen in Ferner, jurisPR-StrafR 16/2025 Anm. 3
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Operation Talent: Der Schlag gegen Cracked.io und Nulled.to und die Folgen für die Szene
Ende Januar 2025 schalteten internationale Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der „Operation Talent“ die beiden weltweit größten Cybercrime-Foren Cracked.io und Nulled.to ab. Diese Plattformen, mit insgesamt über zehn Millionen registrierten Nutzern, galten als bedeutende Drehscheiben für Cyberkriminalität und dienten als Marktplätze für gestohlene Daten, Schadsoftware und Hacking-Dienstleistungen.
Der Zugriff auf die Plattformen, ihre Betreiber und Infrastruktur war das Ergebnis monatelanger Ermittlungsarbeit, die von deutschen Behörden in Zusammenarbeit mit Europol und internationalen Partnern geführt wurde. Update: Inzwischen hat die niederländische Polizei mitgeteilt, dass man zunehmend auch Nutzer identifiziert!
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Operation „Final Exchange“: Schlag gegen Cyberkriminellen-Szene rund um Kryptowährungen
Am 19. September 2024 gelang es der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA), einen bedeutenden Schlag gegen die kriminelle Infrastruktur der Underground Economy zu führen. Im Rahmen der Operation „Final Exchange“ wurden 47 in Deutschland gehostete Krypto-Exchange-Plattformen beschlagnahmt, die von Cyberkriminellen für Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten genutzt wurden.
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Entscheidung des LG Bamberg zum strafbaren Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
Am 15. Dezember 2023 fällte das Landgericht Bamberg (45 KLs 640 Js 3283/22) ein wichtiges Cybercrime-Urteil in einem Fall, der das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet betraf. Im Zentrum stand ein Online-Shop, der hauptsächlich für den Handel mit Betäubungsmitteln genutzt wurde. Die Verurteilung basierte auf § 127 StGB, der das schlichte Betreiben solcher Plattformen unter Strafe stellt – und das Landgericht machte deutlich, dass ein teils legales Angebot nichts an der Strafbarkeit ändert.
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Operation Cronos: Vorgehen gegen Lockbit
Operation Cronos – wenn Ransomware, dann Lockbit, so war lange das Credo: LockBit gilt als die weltweit am weitesten verbreitete und schädlichste Ransomware, die Schäden in Milliardenhöhe verursacht hat.
Nun wurde bekannt (dazu bei EUROPOL), dass in einer im Kampf gegen die Cyberkriminalität bislang beispiellosen Aktion eine Kooperation von Strafverfolgungsbehörden aus 10 Ländern gegen die LockBit-Ransomware-Gruppe vorgegangen ist, um sie auf allen Ebenen zu stören und ihre Fähigkeiten und Glaubwürdigkeit schwer zu beschädigen. Dabei zeigt sich, dass offenkundig – wie ohnehin zu erwarten ist in diesem Umfeld – auch nach Zahlung von Lösegeld nicht gelöscht wird.
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Darknet-Marktplatz Kingdom Market geschlossen
In einer international koordinierten Aktion wurde seit dem 16.12.2023 die über mehrere Länder verteilte Serverinfrastruktur des illegalen Darknet-Marktplatzes „Kingdom Market“ sichergestellt und dieser damit geschlossen.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Darknet:

Messenger-Kryptodienst „Exclu“ abgeschaltet
Erneut traf es einen Krypto-Messenger: Wie die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, gelang es, Daten des von Kriminellen genutzten Krypto-Kommunikationsdienstes „Exclu“ zu entschlüsseln, die Kommunikation zu überwachen und den Dienst abzuschalten.
Bei einer gemeinsamen Aktion der deutschen, niederländischen, belgischen und polnischen Behörden wurden am vergangenen Freitag über 70 Objekte in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Polen durchsucht und über 40 Personen festgenommen. Bei den Festgenommenen handelt es sich sowohl um Nutzer als auch um Betreiber und Administratoren des Dienstes.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!Allgemeine Informationen
Die Ermittlungen wurden wohl schon seit Juni 2020 geführt und haben laut Mitteilung ihren Ursprung in dem Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber des sogenannten „Cyberbunkers“, in dem der Kryptodienst bis zur Abschaltung des „Cyberbunkers“ gehostet und betrieben wurde.
Damit reiht sich dieser Fahndungserfolg gleich in zwei Serien ein: Einmal ist es, mal wieder, ein Dienst der im Zuge des Cyberbunkers erst hochgenommen werden konnte; zum anderen ist dies nach Encrochat, SkyECC und Anom nun erneut ein zentral betriebener Krypto-Messenger, der die Verfolgung stark vereinfachen wird.
Exclu?
Exclu war ein Kryptokommunikationsdienst, der es den Nutzern ermöglicht, sich gegenseitig verschlüsselte Nachrichten zu senden, ohne dass die Polizei- und Justizbehörden dies bemerken. Es handelt sich um eine Anwendung, die auf Smartphones installiert und dann mit einer 800 Euro teuren Lizenz für eine 6-monatige Nutzung aktiviert werden kann.
Mit Exclu konnten die Nutzer Nachrichten, Fotos, Notizen, Sprachnotizen, Chats und Videos mit anderen Nutzern austauschen. Exclu wird von seinen Besitzern und Administratoren für seine hohe Sicherheit gelobt. Die Anwendung hat schätzungsweise 3.000 Nutzer, von denen 750 Niederländisch sprechen.
Weitere Infos
Etwas auskunftsfreudiger zeigt sich die niederländische Polizei: Laut deren Mitteilung wurde schon 2016 in den Niederlanden die erste Untersuchung zur Kryptokommunikation durchgeführt. Die Server des in Nijmegen ansässigen Unternehmens Ennetcom (Encrypted Network Communication) wurden in Kanada beschlagnahmt. Fachleuten gelang es, die verschlüsselten Nachrichten lesbar zu machen.
Seitdem wurden mehrere Kryptokommunikationsdienste, wie Encrochat und SkyECC, eingestellt. Im Fall von Exclu hat die niederländische Polizei den Dienst deaktiviert, die Daten abgerufen sowie die Nutzer und Entwickler, Administratoren und Eigentümer des Dienstes identifiziert und ausfindig gemacht.
Weiterhin verweist die niederländische Polizei – sehr viel Bürgerrechtsfreundlicher als die deutschen Ermittler, die sich wieder einmal sehr bedeckt geben – darauf, dass Geheimnisträger sich melden können: Exclu-Nutzer, die sich auf das gesetzliche Recht auf Vertraulichkeit berufen können, wie Rechtsanwälte, Notare, Ärzte oder Geistliche, können dies melden. Sie sollten ihre Benutzerdaten der Polizei unter geheimhouders@OM.nl mitteilen. Die Polizei prüft dies und löscht die Daten nach eigenen Angaben, wenn dies gerechtfertigt ist.
Digitale Beweismittel

Bei uns im Blog finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen zu digitalen Beweismitteln, Rechtsanwalt Jens Ferner ist auf das Thema spezialisiert:
- Zugriffe der Polizei: WhatsApp-Nachrichten, Mails, TOR-Netzwerk, File-Carving, Predictive Policing und Kryptowährungen
- Zugriff auf Smartphones: Warum sind PINs gefährlich, wie arbeiten Ermittler und biometrische Merkmale dürfen erzwungen werden
- Digitale Beweismittel im deutschen Strafprozess
- Strafbarkeit wenn man sein Passwort nicht verrät?
- Foto von Fingerabdruck führt zu Encrochat-Nutzer
- Beiträge zu Encrochat
- Blackbox im PKW
- IT-Forensik: Welche Software nutzen Ermittler?
- Nachweis von Software-Urheberrechtsverletzung
- Wann ist eine Mail zugegangen?
- SIRIUS Report: Statistiken zur Verwendung digitaler Beweismittel in der EU
- EGMR zu digitalen Beweismitteln
- EUGH: Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Verteidigung
- e-Evidence-Verordnung: Grenzüberschreitender Zugriff auf digitale Beweise in der EU ab 2026
Ausblick: Exclu-Folgen
Durch den Bezug auf den Cyberbunker werden sich viele der Fragen, die sich bis heute bei Encrochat stellen, bei Exclu wohl nicht stellen – die Dokumentation wird bereits eine ganz andere sein. Da die Festnahmen ausdrücklich auch Administratoren der Exclu-Infrastruktur umfassen, dürfte zeitnah mit weiteren Festnahmen und Zugriffen zu rechnen sein – aus den anderen Verfahren wissen wir, dass man ohnehin priorisiert vorgeht, nach Schwere des Vorwurfs und „Flüchtigkeit“ der Betroffenen. Dabei ist zu beachten, dass wohl auch hier über längere Zeit „mitgelesen“ wurde.

Ablauf von Ermittlungen im Umfeld von Encrochat
Der „hochgenommene“ Dienst Encrochat wird – so wie der Cyberbunker – noch für Jahre für aufsehenerregende Fahndungserfolge im Bereich des Cybercrime sorgen. Doch wie laufen die Ermittlungen ab – ein veröffentlichter Beschluss des OLG Bremen lässt hier ganz offiziell Einblicke gewähren.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
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Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!
Cyberbunker: Darknet-Rechenzentrum von Ermittlern ausgehoben – zahlreiche Ermittlungen dürften folgen
Am 27.09.2019 haben Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz auf einer Pressemitteilung von einem Ermittlungserfolg berichtet, der noch einige Jahre nachwirken dürfte: Erstmals scheint es deutschen Ermittlungsbehörden gelungen zu sein, ein als „Bulletproof-Hoster“ bezeichnetes Rechenzentrum auszuheben. Vorausgegangen war ein etwa 5jähriges Ermittlungsverfahren.
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