Speicherung von EC-Zahlungsdaten etwas gebessert?

Der NDR berichtet von einer (noch) nicht öffentlichen Übereinkunft der Landesdatenschutzbeauftragen in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen mit diversen Dienstleistern im Bereich der EC-Kartenzahlung.

Zur Erinnerung: Seit einiger Zeit steht die durchaus kritikwürdige Praxis der Handhabung von Kartenzahlungen in Supermärkten und Tankstellen in der Kritik, ich hatte das Problem hier aufbereitet.Das Problem ist schlicht, dass Verbraucher zum einen gar nicht umfassend verstehen, was sie da jeweils unterschreiben – und dass diverse Daten mitunter sehr lange gespeichert wurden, so dass Zahlungsprofile entstehen können. Hintergrund ist, dass unser Alltag ein wertvolles Wirtschaftsgut der heutigen Zeit ist.

Die nun vorliegende Vereinbarung wird wohl am ehesten Änderungen im Bereich der Speicherdauer bringen, die nun nur noch „einige Tage“ betragen soll. Laut ersten Pressemeldungen haben sich auch die verschiedenen Dienstleister bereits geäußert und stellen fest, dass man „nur sehr wenig“ in seinen Prozessen ändern muss. In Kombination mit der Tatsache, dass den anderen Landesdatenschutzbeauftragten die jetzige Regelung wohl nicht weit genug ging, kann man darauf vielleicht schliessen, dass es sich um keinen allzu ausgebauten neuen Schutz handelt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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