Sextortion: Warnung vor Cyberkriminellen

Die Polizei Ludwigsburg warnt in einer Pressemitteilung: Eine neue Freundschaftsanfrage über Facebook. Augenscheinlich handelt es sich um eine junge hübsche Frau. Der 44-jährige Herr M. nimmt die Anfrage an. Zunächst wird gechattet und im weiteren Verlauf schlägt die Frau vor, auf einen Videochat umzusteigen. Während des weiteren Kontakts fordert sie Herrn M. auf, sich auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst durchzuführen. Im Gegenzug sichert sie zu, Selbiges zu tun. Dazu kommt es aber nicht.

Nachdem Herr M. der Aufforderung nachgekommen ist, stellt er fest, dass er gefilmt wurde – der Chat wird abgebrochen. Einen Tag später wird Herr M. erneut kontaktiert. Er wird aufgefordert, Geld zu transferieren, ansonsten würden die kompromittierenden Aufnahmen auf diversen sozialen Medien veröffentlicht. Die Angst vor der Veröffentlichung der intimen Aufnahmen treibt Herrn M. dazu, zweimal knapp 100 Euro zu überweisen. Die Transaktionen gehen an eine Adresse in Afrika. Nach einem weiteren Tag werden erneut 250 Euro von Herrn M. gefordert, der sich nun zur Anzeige entscheidet.

So wie Herrn M. ergeht es vielen. Dieses Kriminalitätsphänomen nennt sich „Sextortion“. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion – – zusammen und beschreibt demnach eine Erpressung auf sexueller Grundlage.

Vor allem zwei Varianten dieser Masche werden häufig zur Anzeige gebracht:

  • Bei der „Klassischen Variante“ lernt der Betroffene, wie im Fallbeispiel, zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potenzielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde.
  • Bei der sogenannten „Spam-Variante“ verschicken die Täter an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und dann Geldbeträge fordern, damit diese dann nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt.

Das Phänomen „Sextortion“ betrifft mehrheitlich zwar Männer, aber auch Frauen können davon betroffen sein.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, der die Landkreise Böblingen und Ludwigsburg umfasst, ist ein Anstieg der angezeigten Fälle zu verzeichnen.

Die Aufklärungsquote der Sextortion-Fälle ist gering. Meistens sind die Drahtzieher in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots* , um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen.

Die steigenden Fallzahlen zeigen, dass es sich um ein anwachsendes Problem handelt. Die Kriminalpolizei geht zudem von einer gewaltigen Dunkelziffer aus. Scham dürfte viele Opfer, die bereits Geld an die Erpresser gezahlt haben, von einer Anzeigenerstattung abhalten.

Um nicht Opfer dieser Erpressungsmasche „Sextorsion“ zu werden, gibt die Polizei folgende Empfehlungen:

  • Nehmen Sie nie Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäre-Einstellungen.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu. Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
  • Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.

Sollte es bereits dennoch zu einer Erpressung gekommen sein, wird folgendes Handlungsmuster empfohlen:

  • Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
  • Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
  • Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.

(Quelle: Pressemitteilung der Polizei)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.