Das LG Düsseldorf (12 O 521/09) hat festgestellt, dass beim Filesharing aktueller Musiktitel ein Schadensersatz von 300 Euro pro Titel fällig sein soll. Das mag mit Blick auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg (308 O 710/09), das 15 Euro pro Titel annahm, vielleicht überraschen, aber ich hatte zu dieser Entscheidung bereits ausgeführt, dass sie m.E. mit Vorsicht zu geniessen ist. Auch die jetzige Entscheidung aus Düsseldorf habe ich eher kritisch im Blick, letztlich verbleibe ich bei meiner Einschätzung dass bei aktuellen Titeln ein Schadensersatz von 150 Euro ausreichend sein sollte. Es zeigt sich aber letztlich vor allem eines sehr deutlich: Das Risiko für den Filesharer vor einem deutschen Gericht ist und bleibt unkalkulierbar.
Dazu:
- Übersicht über Urteile mit Schadensersatz-Höhe (am Ende des Artikels)
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