Das Bundesjustizministerium hat in seinen „Eckpunkten
des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs“ mitgeteilt, dass man die §§202a ff. StGB im Jahr 2024 modernisieren möchte. Vorausgegangen waren – wie üblich politisch gefärbte – „Expertenanhörungen“.
Man teilt nun mit, dass nach Auswertungen des Symposiums Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeitet
werden sollen, der in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgelegt werden soll. Inzwischen mag man sich fragen, ob die aktuelle Regierung diese Zeiten überhaupt noch in der heutigen Besetzung erlebt. Man merkt zugleich in diesen kurzen Zeilen, was ich davon halte bzw. erwarte: nämlich nichts. Wenn in solche Verfahren nicht überwiegend Menschen eingebunden sind, die praktische Erfahrung im Umgang mit Amtsrichtern im Bereich der §§202a ff. StGB haben, kommen – wie bisher – nur Lösungen aus dem Elfenbeinturm für Leute, die sich später am Schreibtisch damit beschäftigen.
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