Reform des Datenstrafrechts geplant

Das Bundesjustizministerium hat in seinen „Eckpunkten
des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs“ mitgeteilt, dass man die §§202a ff. StGB im Jahr 2024 modernisieren möchte. Vorausgegangen waren – wie üblich politisch gefärbte – „Expertenanhörungen“.

Man teilt nun mit, dass nach Auswertungen des Symposiums Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeitet
werden sollen, der in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgelegt werden soll. Inzwischen mag man sich fragen, ob die aktuelle Regierung diese Zeiten überhaupt noch in der heutigen Besetzung erlebt. Man merkt zugleich in diesen kurzen Zeilen, was ich davon halte bzw. erwarte: nämlich nichts. Wenn in solche Verfahren nicht überwiegend Menschen eingebunden sind, die praktische Erfahrung im Umgang mit Amtsrichtern im Bereich der §§202a ff. StGB haben, kommen – wie bisher – nur Lösungen aus dem Elfenbeinturm für Leute, die sich später am Schreibtisch damit beschäftigen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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