Rechtsvergleichung: Sicherungsverwahrung im Ausland

In Deutschland wird seit Monaten zunehmend hitzig über die Sicherungsverwahrung debattiert – doch wie sieht es eigentlich im Ausland aus? Auch in anderen Ländern gibt es eine Sicherungsverwahrung oder zumindest ähnliche Instrumente im Umgang mit gefährlichen Straftätern, die teilweise nicht minder in der Kritik stehen. Oder auch Vorbildcharakter haben könn(t)en. Beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages findet sich dazu zur Zeit eine sehr kompakte Übersicht als PDF-Datei, die hier kostenlos angesehen werden kann. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, ob Jurist oder Laie, sollte hier durchaus einmal hineinblicken: Die 20 Seiten sind sehr schnell konsumiert und bieten nicht nur Reflektion, sondern auch Anregungen und Stoff zum Nachdenken.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.