Rechtsvergleichung: Sicherungsverwahrung im Ausland

In Deutschland wird seit Monaten zunehmend hitzig über die debattiert – doch wie sieht es eigentlich im Ausland aus? Auch in anderen Ländern gibt es eine Sicherungsverwahrung oder zumindest ähnliche Instrumente im Umgang mit gefährlichen Straftätern, die teilweise nicht minder in der Kritik stehen. Oder auch Vorbildcharakter haben könn(t)en. Beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages findet sich dazu zur Zeit eine sehr kompakte Übersicht als PDF-Datei, die hier kostenlos angesehen werden kann. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, ob Jurist oder Laie, sollte hier durchaus einmal hineinblicken: Die 20 Seiten sind sehr schnell konsumiert und bieten nicht nur Reflektion, sondern auch Anregungen und Stoff zum Nachdenken.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.