Quantencomputing: Rechtliche Herausforderungen

Quantencomputer haben das Potenzial, die Art und Weise, wie wir Technologie nutzen und verstehen, grundlegend zu verändern. Diese bahnbrechende Technologie bringt jedoch auch große rechtliche Herausforderungen mit sich. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die derzeit größten rechtlichen Herausforderungen im Bereich des Quantencomputings und beleuchten, warum es im Bereich der Cybersicherheit und Cyberkriminalität besonders kritisch ist.

Hinweis: Wir beschäftigen uns in unserer Kanzlei mit Rechtsfragen des Quantum-Computings, RA Jens Ferner beherrscht zudem die simulierte Quanten-Programmierung via Qiskit.

Rechtliche Herausforderungen des Quantencomputing

Schutz geistigen Eigentums

Quantum-Computing-Technologien werfen komplexe Fragen des geistigen Eigentums auf. Da die Technologie noch in den Kinderschuhen steckt, ist es wichtig, dass Unternehmen und Forscher ihre Entdeckungen und Innovationen schützen können. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass angemessene Regelungen und Schutzmechanismen vorhanden sind, um geistiges Eigentum zu schützen und Innovationen zu fördern.

Haftung

Die Einführung von Quantencomputern kann auch neue Haftungsfragen aufwerfen, insbesondere die Frage, wer für Schäden haftet, die durch die Nutzung dieser Technologie entstehen. Gesetzgeber und Gerichte werden sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie bestehende Haftungsregeln auf Quantencomputer und ihre Anwendungsfälle angewendet werden können.

Datenschutz und Privatsphäre

Quantencomputer haben das Potenzial, bestehende Verschlüsselungsmethoden zu brechen, was erhebliche Bedenken in Bezug auf und Privatsphäre aufwirft. Die Gesetzgeber müssen prüfen, wie der Schutz personenbezogener Daten in einer Welt mit Quantencomputern gewährleistet werden kann. Dies kann die Einführung neuer Verschlüsselungsstandards und Datenschutzbestimmungen erfordern.

Vertragsrecht und Quanten-Programmierung


Quantencomputer und klassische Computer unterscheiden sich grundlegend in der Art und Weise, wie sie rechnen und Informationen verarbeiten – das hat auch vertragsrechtlich Auswirkungen.

Klassische Computer basieren auf Bits, die als Grundeinheit der digitalen Information dienen. Ein Bit kann entweder den Wert 0 oder den Wert 1 annehmen. Quantencomputer verwenden dagegen Quantenbits oder Qubits. Qubits können aufgrund der Quantenmechanik nicht nur 0 oder 1 sein, sondern durch Überlagerung (Superposition) beide Zustände gleichzeitig darstellen. Auf dieser Basis führen klassische Computer Berechnungen sequenziell durch, das heißt, sie bearbeiten eine Operation nach der anderen.

Quantencomputer hingegen nutzen quantenmechanische Prinzipien wie Superposition und Verschränkung, um Berechnungen durchzuführen. Durch Superposition können Quantencomputer mehrere Berechnungen gleichzeitig ausführen, was zu einer exponentiellen Steigerung der Rechenleistung führen kann. Bei der Verschränkung sind zwei oder mehr Qubits so miteinander verbunden, dass der Zustand eines Qubits den Zustand eines anderen beeinflusst, unabhängig von der räumlichen Entfernung. Dies ermöglicht eine Art „Sofortkommunikation“!

Ausgehend von diesen Prinzipien wird schnell klar, dass Quantencomputer die Ergebnisse von Rechenoperationen auf andere Weise erzeugen als klassische Computer. Dies führt zu Unterschieden in der Genauigkeit und Zuverlässigkeit, also bei den Kriterien, die bei klassischen Computern harte juristische Kriterien der Leistungsbeschreibung sind.

Da Quantencomputer mit Überlagerungen von Zuständen arbeiten und daher Berechnungen für eine Vielzahl möglicher Lösungen gleichzeitig durchführen, ergibt sich folgender Effekt: Ist die Berechnung abgeschlossen, kollabiert ein Qubit in einen seiner Grundzustände (0 oder 1). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Qubit während der Messung in einen bestimmten Zustand kollabiert, hängt von den Berechnungen ab, die auf dem Quantencomputer durchgeführt wurden.

Dem folgend sind Quantencomputer eher probabilistischer Natur, was bedeutet, dass ihre Ergebnisse auf Wahrscheinlichkeiten basieren und eben nicht immer die eine definitive oder „richtige“ Antwort liefern. Das bedeutet, dass die Ergebnisse von Quantencomputern nicht immer endgültig richtig sind, zumindest nicht in dem Sinne, wie klassische Computer Ergebnisse liefern.

Stattdessen wird es bei Quanten-Computern notwendig sein, die Berechnungen mehrmals durchzuführen und die Ergebnisse zu analysieren, um eine Antwort mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit oder Genauigkeit zu erhalten.

Für das Vertragsrecht bedeutet dies vor allem eines: Umdenken! Insbesondere der Begriff des Programmfehlers muss beim Quantencomputing überdacht werden. Es wird wohl viel mehr auf die saubere Leistung des Softwareentwicklers als solche ankommen, während die vermeintliche Korrektheit oder Funktionsfähigkeit jedenfalls in der bisher bekannten Stringenz in den Hintergrund treten wird. Vornehmlich die Softwareentwicklung nach dem agilen Modell, die in der Praxis ohnehin schon Standard ist, wird sich endgültig durchsetzen.

Da zudem, wie oben gezeigt, Quantencomputer nicht für alle Arten von Problemen geeignet sind und je nach Anwendung klassische Computer effizientere und genauere Ergebnisse liefern können, wird die vorgelagerte Entscheidung, welches System verwendet wird, von besonderer Bedeutung sein. Dabei darf man nicht aus den Augen verlieren, dass Quantencomputer auf lange Sicht deutlich kostenintensiver sind.

Quantencomputer und ihre kritische Rolle bei Cybersicherheit und Cyberkriminalität

Dies ist eine realistische für die Verschlüsselung nach heutigen Standards: Quantencomputer haben das Potenzial, heutige Verschlüsselungsstandards zu brechen und damit die Sicherheit von Daten und Informationen im Internet ernsthaft zu gefährden. Dies stellt eine enorme Herausforderung für die Cybersicherheit dar und erfordert die Entwicklung neuer, quantenresistenter Verschlüsselungsmethoden, um Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Auch im Bereich der Cyberkriminalität werden sich neue Entwicklungen ergeben – die Fähigkeit von Quantencomputern, Verschlüsselungen zu brechen, kann Cyberkriminellen den Zugang zu sensiblen Daten ermöglichen, die normalerweise geschützt wären. Dies könnte zu einem Anstieg der Cyberkriminalität führen, wenn Quantencomputer weithin verfügbar werden sollten. Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden müssen sich auf diese neuen Bedrohungen vorbereiten und Strategien zu ihrer wirksamen Bekämpfung entwickeln.

Fazit zu Rechtsfragen rund um Quantencomputer

Der Quantencomputer bietet enorme Möglichkeiten für Fortschritte in Wissenschaft und Technologie, wirft aber auch große rechtliche Herausforderungen und kritische Fragen in Bezug auf Cybersicherheit und Cyberkriminalität auf. Um das Potenzial dieser bahnbrechenden Technologie voll auszuschöpfen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren, müssen Gesetzgeber, Gerichte, Unternehmen und Forscher zusammenarbeiten, um geeignete rechtliche Rahmenbedingungen und Sicherheitsstandards zu schaffen.

Dabei gilt es, geistiges Eigentum zu schützen, Haftungsfragen zu klären, Datenschutz und Privatsphäre zu gewährleisten und auf die sich verändernde Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit und Cyberkriminalität zu reagieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Quantencomputing sowohl für den technologischen Fortschritt genutzt wird als auch unsere Sicherheit und Privatsphäre in der digitalen Welt gewahrt bleibt.

Quantum-Computing und Recht?

Frühzeitig haben wir uns als Spezialisten im Softwarerecht auf Rechtsfragen des Quantum-Computing ausgerichtet: Klassische Fragen des Softwarerrechts, der Haftung, Beschaffung und Pflege von Hardware bis hin zu Cloud-Lösungen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.