Cybercrime Bundeslagebild 2014

Ich hatte zuletzt etwas zur Statistik 2012 geschrieben, inzwischen gibt es einige bemerkenswerte Änderungen, auf die das BKA hinweist und die sich aus meiner Sicht ergeben:

  1. So ist als erstes zu sehen, dass seit dem Jahr 2014 Delikte des Cybercrime nur noch in der polizeilichen Statistik erfasst werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Tatbegehung in Deutschland vorliegen. Das bedeutet, dass Zahlen ab 2014 keine brauchbare Vergleichsbasis zu vorhergehenden Zahlen darstellen, man sollte daher die Zahlen getrennt betrachten.
  2. Für das Jahr 2013 war noch zu sehen, dass 64.426 Fälle von Cybercrime festgehalten wurden – dies stellte lediglich eine Steigerung von rund 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (63.959) dar.
  3. Im Jahr 2014 wurden dann fast 50.000 Straftaten im Bereich des Cybercrime im engeren Sinn festgestellt. Das BKA erfasst hierunter alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten.
  4. Bei der Verteilung der Straftaten ist zu sehen, dass gut 22.300 Taten auf den entfallen, was fast der Hälfte anteilig an den Straftaten entspricht. Weitere Straftaten mit Bedeutung waren die „“ sowie die „/“.
  5. Eine immer noch, insbesondere vom Mittelstand, unterschätze Gefahr sind gezielte Angriffe auf die Infrastruktur von Firmen (Stichwort Wirtschaftsspionage). Es ist seltsam, dass dieser Bereich zwar immer stärker von der Polizei betont wird, aber kaum von Unternehmen ernst genommen wird.

Download: Bundeslagebild Cybercrime 2014

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.