Persönlichkeitsrecht: Schadensersatz nur bei schwerwiegendem Eingriff

Wenn Fotos von jemandem gegen seinen Willen irgendwo genutzt werden, kommt schnell die Frage nach Schadensersatz. Dazu sollte man wissen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jemand Schadensersatz für immaterielle Schäden („Schmerzensgeld“) nur beanspruchen kann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Dies ist eine sehr hohe Hürde, die im Alltag nicht so ohne weiteres zu nehmen ist.

Hinweis: Beachten Sie unseren Beitrag zum Thema „Schmerzensgeld bei Persönlichkeitsrechtsverletzung“

Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt mit dem BGH (VI ZR 56/94) vor allem von folgenden Faktoren ab:

  • von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs,
  • von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie
  • von dem Grad seines Verschuldens

Beim Landgericht Düsseldorf (12 O 438/10) ging es um eine Frau, die ohne Einwilligung in unbekleidetem Zustand in einem Programmheft abgebildet wurde und erkennbar war. In einem solchen Fall wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro als angemessen erachtet.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.