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Neues von der DTE Euro Payment

Es gibt Neuigkeiten in Sachen „Rechungen der DTE Euro Payment“ bzw. „DTE Inkasso“. Mein letztes Schreiben an die DTE, die inzwischen in großer Schrift einen „gerichtlichen Mahnbescheid“ in Aussicht stellte, kam als unzustellbar zurück. Eine kurze Recherche ergab, dass die GmbH tatsächlich beim AG Hannover eingetragen ist auch wen man in Leipzig (bisher) seine Postanschrift führte.

Aber seltsamerweise finde ich im Rechtsdienstleistungsregister keine Registrierung zum Suchwort „DTE“. Eine solche ist m.E. nach dem Dienstleistungsgesetz aber zwingend nötig wenn man Inkasso-Dienstleistungen (wie hier) ausüben möchte. Die Tätigkeit ist damit m.E. unerlaubt ausgeübt und Bußgeld steht im Raum. Diesbezüglich habe ich auch die zuständige Anwaltskammer informiert, die üblicherweise solche Verstöße sanktioniert. Update: Die Sache wurde an die Staatsanwaltschaft Hannover weitergegeben.

Zur Forderung selbst, die ursprünglich angeblich von der inzwischen aufgelösten TM Marketing Service Ltd. begründet worden sein soll, nun aber namens einer „Tactrom Investments Limited“ geltend gemacht wird, findet man weiterhin nichts. Entsprechend „Ernst“ nehme ich die Angelegenheit dann auch.

Inhaltlich bleibt es dabei: Nicht einschüchtern lassen, nichts unterschreiben. 

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.