Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen neuen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes vorgestellt. Dieser Entwurf zielt darauf ab, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern, indem bestehende Rechts- und Vollzugslücken geschlossen und die Regelungen an die aktuellen wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse angepasst werden.
Ziele und Intention des Gesetzesentwurfs
Mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz hat der Tierschutz in Deutschland verfassungsrechtliche Bedeutung erlangt. Der aktuelle Entwurf spiegelt das Bestreben wider, den Tierschutz weiter zu stärken und den Umgang mit Tieren in verschiedenen Bereichen zu verbessern. Er greift die Defizite auf, die trotz der bisherigen Regelungen im praktischen Umgang mit Tieren bestehen, und versucht, diesen mit neuen, strengeren Vorschriften entgegenzuwirken.
Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs
- Verbot der Anbindehaltung von Tieren: Die Anbindehaltung von Tieren wird grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen nur in streng geregelten Fällen, wie etwa nach tierärztlicher Indikation oder unter bestimmten Bedingungen in der Tierausbildung und bei Tierversuchen.
- Einschränkung nicht-kurativer Eingriffe: Nicht-kurative Eingriffe an Tieren werden weiter eingeschränkt, um unnötiges Leiden zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere routinemäßige Praktiken wie das Kupieren von Schwänzen oder das Enthornen von Rindern.
- Videoüberwachung in Schlachthöfen: Zur Kontrolle der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften wird die Pflicht zur Videoüberwachung in Schlachthöfen eingeführt. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Verstöße gegen den Tierschutz schneller zu erkennen und zu ahnden.
- Verbot des Handels und der Zurschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten: Spezifische Tiere dürfen nicht mehr an wechselnden Orten gehalten oder zur Schau gestellt werden, was insbesondere auf Zirkus- oder Wanderausstellungen abzielt.
- Straf- und Bußgeldrahmen: Der Straf- und Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wird erhöht, was die Ernsthaftigkeit unterstreicht, mit der der Gesetzgeber den Schutz der Tiere verfolgt.
Regulierung von Tierquälerei und unnötigem Töten
Das Gesetz stellt klar, dass das unnötige Töten von Tieren sowie das Zufügen von Schmerzen oder Leiden strafbar ist und setzt deutlich strengere Rahmenbedingungen für die Behandlung von Tieren in der Landwirtschaft, bei der Zucht und im Handel. Die Erweiterung der Überwachungsmaßnahmen und die Erhöhung der Strafen für Verstöße sollen abschreckend wirken und den Tierschutz effektiv vorantreiben.
Fazit
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland. Durch die Schließung bestehender Lücken und die Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse soll das Wohlergehen der Tiere in verschiedenen Lebensbereichen nachhaltig verbessert werden. Dieser Entwurf zeigt, dass Tierschutz eine fortlaufende Verpflichtung ist, die ständige Überprüfung und Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert.
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