Landgericht Aachen zum Widerruf eines Kreditvertrages

Auch das Landgericht Aachen (1 O 185/13) hatte sich mit der Frage des Widerrufs von Darlehensverträgen zu beschäftigen und schliesst sich der gefestigten Rechtsprechung an:

  • Die Formulierung „frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung“ informiert den Verbraucher nicht richtig und genügt bereits für einen Widerruf.
  • Ein Darlehensvertrag samt zugehörigem Kapitallebensversicherungsvertrag sind als verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB anzusehen.
  • Aufgrund eines wirksamen Widerrufes sind Klägern im Rahmen der zu erfolgenden Rückabwicklung der geltend gemachte Eigenkapitalanteil und zusätzlich geleistete Zahlungen zu ersetzen.

Es zeigt sich damit, dass ein Widerruf eines Kreditvertrages für eine Immobilie äusserst lohnend sein kann – zum einen im Hinblick auf die Rückabwicklung, aber auch im Hinblick auf aktuell laufende erheblich günstigere Zinsen.
Hinweis: Beachten Sie, dass ein Widerruf von Kreditverträgen in den meisten Fällen nur noch bis zum 27. Juni 2015 möglich sein wird! Dabei gibt es keine „Fristverlängerung“ – wenn Sie Ihre Rechte sichern wollen, müssen Sie hier tätig werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.