Landgericht Aachen zum Widerruf eines Kreditvertrages

Auch das Landgericht Aachen (1 O 185/13) hatte sich mit der Frage des Widerrufs von Darlehensverträgen zu beschäftigen und schliesst sich der gefestigten Rechtsprechung an:

  • Die Formulierung „frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung“ informiert den Verbraucher nicht richtig und genügt bereits für einen Widerruf.
  • Ein Darlehensvertrag samt zugehörigem Kapitallebensversicherungsvertrag sind als verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB anzusehen.
  • Aufgrund eines wirksamen Widerrufes sind Klägern im Rahmen der zu erfolgenden Rückabwicklung der geltend gemachte Eigenkapitalanteil und zusätzlich geleistete Zahlungen zu ersetzen.

Es zeigt sich damit, dass ein Widerruf eines Kreditvertrages für eine Immobilie äusserst lohnend sein kann – zum einen im Hinblick auf die Rückabwicklung, aber auch im Hinblick auf aktuell laufende erheblich günstigere Zinsen.
Hinweis: Beachten Sie, dass ein Widerruf von Kreditverträgen in den meisten Fällen nur noch bis zum 27. Juni 2015 möglich sein wird! Dabei gibt es keine “Fristverlängerung” – wenn Sie Ihre Rechte sichern wollen, müssen Sie hier tätig werden.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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