Kurz: Strafrechtliche Sanktionen von Meier

Nur ein Kurzer Hinweis auf das Buch “Strafrechtliche Sanktionen” von Bernd-Dieter Meier. Ich hatte es mir passend zur Klausurvorbereitung gekauft (Hinweis: Sowas werden nur Studenten mit dem Schwerpunkt Strafrecht schreiben) und bin mit dem Buch rundum zufrieden.

Mitunter war es mal etwas langatmig, aber insgesamt eine sehr schöne Mischung aus Dogmatik und Ausblick auf die Praxis. Es wirkt mit seinen fast 400 Seiten sehr dick, ist aber überraschend schnell durchgearbeitet. Dankbar war ich für die Wiederholungsfragen, die mitunter sehr zahlreich sind und immer den Hinweis auf die Stelle haben, an der man das Thema nochmals aufbereiten kann.

Alles in allem gibt es nicht viel zu sagen, ich kann es für diejenigen, die eine Klausur in diesem Fachgebiet schreiben, mit gutem Gewissen empfehlen. Ich selbst war jedenfalls sehr zufrieden und bereue den (teuren) Kauf nicht.

Daten zum Buch

Bernd-Dieter Meier
Strafrechtliche Sanktionen
2. Auflage
Springer
ISBN 9783540299820
Preis: 29,95 Euro

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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