Expo Guide: Sitz in Mexiko, Post aus Österreich?

In Sachen Expo-Guide hatte ich bereits mehrfach berichtet, inzwischen ging neue Post ein. Mit der wird mir natürlich erklärt, dass unter allen Umständen ein Zahlungsanspruch besteht. Und damit das auch ganz wichtig ist, schreibt jetzt ein „Legal Department“. Richtig wird es dadurch aber nicht, ebenso wenig, wie es einschüchternd ist.

Aber: Auf dem Briefumschlag fand ich die Information, dass der Brief der in Mexiko ansässigen Firma in Österreich abgeschickt wurde. Und, so ist darauf zu lesen, wenn er nicht zugestellt werden kann, soll er zurück geschickt werden an „Postfach 172, 2340 Mödling“ in Österreich. Man scheint wohl doch im europäischen Ausland irgendwelche Verbindungen zu haben. Damit sollte es nun auch endlich von Interesse für eine Staatsanwaltschaft sein. Ich berichte weiter.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.