Mit Urteil vom 7. November 2024 (Az. 17 Sa 2/24) hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eine wichtige Entscheidung zur Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren getroffen. Es geht um die Verwendung des Begriffs „Digital Native“ in einer Stellenausschreibung und die damit einhergehende Frage, ob hierin eine unmittelbare Benachteiligung älterer Bewerber liegt. Die Antwort des Gerichts ist klar: Wer mit „Digital Native“ gezielt ein jüngeres Bewerberprofil anspricht, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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Strafverteidigung kontra Datenschutz? LG Hamburg zur Weitergabe sensibler Daten an externen Gutachter
In einem wirklich beachtlichen Urteil vom 11. Oktober 2024 (Az. 704 NBs 41/24) hat das Landgericht Hamburg die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch vom Vorwurf der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB verworfen. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Rechtsanwalt, der im Rahmen der Strafverteidigung eine ungeschwärzte psychologische Stellungnahme an einen externen Sachverständigen weiterleitet, strafbar handelt – oder ob dies durch die Verfahrensrechte und die datenschutzrechtliche Zweckbindung im Strafprozess gedeckt ist.
Die Entscheidung bewegt sich damit an der Schnittstelle von Strafverfahrensrecht, Datenschutz und anwaltlicher Berufsausübung – und ist vor allem Bemerkenswert, weil man hieran erkennt, was deutsche Staatsanwälte alles verfolgen (und wie wenig gespür man für die Rechte von Angeklagten hat).
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Kein Beweisverwertungsverbot bei zulässiger Detektivüberwachung
LAG Köln stärkt Arbeitgeberrechte bei Arbeitszeitbetrug: Mit Urteil vom 11. Februar 2025 (Az. 7 Sa 635/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln eine vielbeachtete Entscheidung zum Einsatz privater Detektive zur Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug getroffen und dabei die Voraussetzungen für die Erstattung entsprechender Überwachungskosten durch den Arbeitnehmer klar umrissen.
Gleichzeitig stellt das Gericht fest, dass die heimliche Beobachtung eines Mitarbeiters durch eine Detektei unter engen Voraussetzungen auch im Lichte der DSGVO und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zulässig sein kann. Das Urteil konkretisiert die Grenzen zulässiger Arbeitnehmerüberwachung und formuliert zugleich rechtsdogmatisch präzise Kriterien für den Ersatz der hierdurch entstehenden Kosten.
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Heimliche Kameraaufnahmen im Zimmer eines Mitbewohners: OLG Hamm konkretisiert Schutzbereich des § 201a StGB
Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 4 ORs 24/25) hat das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil des Amtsgerichts Warendorf aufgehoben, in dem ein Angeklagter wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die Entscheidung ist wegweisend für das Verständnis des Anwendungsbereichs dieser Strafvorschrift. Sie stellt klar, dass nicht jede heimliche Aufnahme in privaten Räumen automatisch eine strafbare Verletzung der Intimsphäre darstellt. Vielmehr muss ein tatsächlicher Verletzungserfolg vorliegen, der über bloße Beobachtung neutraler Alltagshandlungen hinausgeht.
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Vorsätzliche Baumfällung ohne Genehmigung: OLG Düsseldorf bestätigt Ordnungsgeld trotz Satzungs-Verweislücke
Mit Beschluss vom 19. März 2025 (Az. IV-2 ORbs 128/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Rechtsbeschwerde gegen eine bußgeldrechtliche Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die kommunale Baumschutzsatzung zurückgewiesen und dabei grundlegende Fragen zur Wirksamkeit von Bußgeldtatbeständen bei veralteten Gesetzesverweisen sowie zur Differenzierung von Tatbestands- und Verbotsirrtümern geklärt. Die Entscheidung bringt Licht in eine Praxisproblematik, die aus der fortschreitenden Gesetzgebung resultiert, wenn Satzungen noch auf nicht mehr existierende Vorschriften verweisen, ohne dass ihre Gültigkeit angetastet wird.
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Betrug durch Kfz-Reparaturauftrag: Grenzen der Vermögensgefährdung bei Werkunternehmerpfandrecht
Mit Beschluss vom 25. März 2025 (Az. 4 ORs 19/25) hat das Oberlandesgericht Hamm eine strafrechtlich wie zivilrechtlich bemerkenswerte Entscheidung gefällt, in der es die Voraussetzungen eines Vermögensschadens im Rahmen des Betrugstatbestands (§ 263 Abs. 1 StGB) in Zusammenhang mit einem Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) präzisiert. Im Zentrum des Verfahrens stand ein selbstständiger Kfz-Eigentümer, der trotz objektiver Zahlungsunfähigkeit eine Kfz-Reparatur in Auftrag gab – in der Hoffnung auf eine baldige Besserung seiner Lage. Die Entscheidung zeigt, wann ein vertraglich begründetes Pfandrecht zur Kompensation eines drohenden Schadens taugt – und wann gerade nicht.
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DSGVO: OLG Köln zum Anspruch auf immateriellen Schadenersatz bei Datenschutzverletzung
OLG Köln konkretisiert Voraussetzungen: Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 03.04.2025 – 15 U 41/23) hat sich erneut mit dem Anspruch auf immateriellen Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO auseinandergesetzt und dabei die Schwelle für einen solchen Anspruch präzisiert. Die Entscheidung fügt sich ein in eine Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen, bei denen Betroffene wegen der unbefugten Offenlegung oder Verarbeitung personenbezogener Daten einen Ausgleich in Form von Geld verlangen. Besonders aufschlussreich ist das Urteil insofern, als es zeigt, welche Anforderungen an das Vorliegen eines „echten“ immateriellen Schadens zu stellen sind.
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Vollziehung und Haftung bei späterem Wegfall des Verfügungsgrundes
Die einstweilige Verfügung und der Preis vorläufigen Rechtsschutzes: Mit seinem Urteil vom 13. März 2025 (Az. IX ZR 201/23) hat der Bundesgerichtshof eine zentral wichtige Entscheidung zur haftungsrechtlichen Risikoverteilung bei einstweiligen Verfügungen im Patentrecht getroffen. Im Fokus steht § 945 ZPO, der den Ersatz von Schäden regelt, die einem Schuldner durch eine unberechtigte einstweilige Verfügung entstehen.
Dabei präzisiert der BGH insbesondere die Voraussetzungen der Vollziehung bei Sicherheitsleistungen, grenzt die Reichweite bereicherungsrechtlicher Herausgabeansprüche ab und befasst sich mit der Frage der Drittschadensliquidation bei konzerninternen Umstrukturierungen. Die Entscheidung ist damit ein Meilenstein für das Verhältnis von vorläufigem Rechtsschutz und materiell-rechtlicher Verantwortlichkeit – nicht nur im Patentrecht, sondern auch im Verfahrensrecht.
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Neue Tat, neue Frist? BGH zur Berechnung der Haftprüfungsfrist nach § 121 StPO bei nachträglicher Erweiterung eines Haftbefehls
In seinem Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. AK 13/25) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine wegweisende Klarstellung zur Berechnung der Sechsmonatsfrist für die Untersuchungshaft gemäß § 121 StPO vorgenommen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Erweiterung eines Haftbefehls auf neue Taten eine neue Frist in Gang setzen kann – oder ob es sich (auch im weiteren Sinne) um „dieselbe Tat“ im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO handelt, mit der Folge, dass die Haftprüfung früher zu erfolgen hätte.
Der Fall ist nicht nur prozessrechtlich anspruchsvoll, sondern auch materiellrechtlich von erheblicher Tragweite. Der Beschuldigte steht im Verdacht, als Mitglied einer eigenständig operierenden Unterstützergruppe des sogenannten Islamischen Staates (IS) tätig gewesen zu sein, die in verschiedenen europäischen Ländern Finanzmittel sammelte und über konspirative Wege – insbesondere mit Hilfe von Kryptowährungen und Mittelsmännern – in Kriegsgebiete transferierte. Er soll zwischen 2022 und 2024 über hunderttausend Euro für den IS gesammelt und verteilt haben.
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Psychische Beihilfe: BGH zum Maßstab strafbarer Beteiligung bei bandenmäßigem Diebstahl
In seinem Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 6 StR 526/24) hebt der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Schwerin auf, das den Angeklagten wegen Beihilfe zu einem besonders schweren Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hatte. Der Fall offenbart grundsätzliche Schwächen in der juristischen Behandlung von Tatbeteiligung am Rande organisierter Kriminalität – insbesondere, wenn sich das Gericht auf eine rein psychische Unterstützungshandlung beruft, ohne diese konkret zu erfassen oder nachvollziehbar zu belegen.
Die Entscheidung des 6. Strafsenats ist ein klares Plädoyer für methodische Genauigkeit bei der Feststellung und Subsumtion psychischer Beihilfehandlungen. Sie grenzt das legitime Feld tatrichterlicher Überzeugungsbildung gegenüber bloßer Spekulation ab – und erinnert daran, dass gerade in komplexen Gruppenkonstellationen die individuelle Beteiligung sauber und differenziert nachgewiesen werden muss.
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Wenn die Bankverbindung manipuliert wurde: Wer haftet bei gefälschten Handwerkerrechnungen?
Ein Phänomen, das noch vor wenigen Jahren fast ausschließlich größere Unternehmen betraf, ist mittlerweile bei kleinen Handwerksbetrieben und deren Kundschaft angekommen: Die Rede ist von manipulierten Rechnungen, bei denen Kriminelle sich in die Kommunikation einschalten und Bankverbindungen austauschen. Am Ende steht ein Handwerker, der keine Zahlung erhalten hat, und ein Kunde, der überzeugt ist, ordnungsgemäß überwiesen zu haben. Es beginnt ein Streit, der selten einfach zu entscheiden ist.
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Google-Recherche im Bewerbungsverfahren
Personalrekrutierung wird schnell zur datenschutzrechtlichen Gratwanderung: Arbeitgeber, die sich über Bewerber online informieren, bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen berechtigtem Informationsinteresse und der Pflicht zur Achtung der informationellen Selbstbestimmung. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. April 2024 (Az. 12 Sa 1007/23) rückt diese Thematik in den Fokus und offenbart die juristisch diffizile Balance zwischen Auswahlermessen, datenschutzrechtlicher Legitimation und Persönlichkeitsrechtsschutz – insbesondere dann, wenn die gesammelten Informationen sensible oder gar vorverurteilende Inhalte betreffen.
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BGH zum Freispruch wegen versuchten Totschlags
Wahrheit, Zweifel und die Grenze der Spekulation: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2024 (Az. 6 StR 199/24) knüpft an eine vielschichtige Diskussion an, die das deutsche Strafprozessrecht immer wieder durchzieht: Wie weit darf ein Tatgericht im Zweifel freisprechen – und wann überschreitet es dabei die Grenze zur Spekulation? In dem Fall, der dem 6. Strafsenat zur Überprüfung vorlag, ging es um einen versuchten Totschlag im Rahmen einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einschneidenden Konsequenzen für das Opfer. Der Angeklagte wurde in der zweiten Hauptverhandlung freigesprochen – das Landgericht hielt seine eigene Täterschaft trotz früherer Geständnisse für nicht bewiesen. Der Bundesgerichtshof hob diesen Freispruch jedoch auf und wies die Sache an eine andere Jugendkammer zurück.
Im Zentrum steht die Frage nach der belastbaren Beweiswürdigung, dem Umgang mit Teilgeständnissen und der Rolle hypothetischer Alternativerklärungen, etwa eines „freiwilligen Bauernopfers“. Die Entscheidung ist ein Lehrstück für das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz „in dubio pro reo“ und der Pflicht zur rational nachvollziehbaren Tatsachenfeststellung.
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Wahrheitspflicht und Internetrecherche: Die Grenzen des Fragerechts im Arbeitsverhältnis
Informationen über Bewerberinnen und Bewerber sind heute im Regelfall leicht zugänglich – damit stellt sich die Frage nach der Reichweite des Fragerechts des Arbeitgebers mit neuer Dringlichkeit. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019 (Az. 3 Sa 65/17) bietet einen instruktiven Einblick in die juristischen Grenzen und Voraussetzungen zulässiger Bewerberfragen, insbesondere in Bezug auf Internetrecherchen durch Arbeitgeber. Der Fall verknüpft dabei klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen mit modernen Erscheinungen wie der Online-Selbstdarstellung und wirft zudem relevante prozessuale Fragen zum Verhältnis von Kündigung und Anfechtung auf.
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Darknet-Drogenhandel: Apotheker mischt mit
Die Ermittler haben erneut im Darknet zugeschlagen – diesmal mit einem Paukenschlag: Fünf Männer zwischen 26 und 49 Jahren, darunter ein Apotheker, wurden festgenommen. Der Vorwurf: Organisierter Handel mit Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das Darknet und einen Messengerdienst. Über ein Jahr lang hatten Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz verdeckt recherchiert, bevor es nun zur großangelegten Razzia kam – inklusive Zugriff in Nordrhein-Westfalen und Belgien, durch mehr als 160 Einsatzkräfte, darunter 60 Spezialkräfte.
Was auf den ersten Blick wie ein filmreifer Coup klingt, offenbart ein gravierendes Problem: Die zunehmende Professionalisierung des Drogenhandels im digitalen Untergrund – und die Illusion, dass dieser „unsichtbar“ und damit auch sicher sei.
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