Beulke: Strafprozessrecht

Ich weiss nicht, ob ich da ein Einzelfall bin, aber bei mir im Studium wird das Strafprozessrecht (abgesehen vom Schwerpunktbereich Strafrecht) relativ vernachlässigt. Insofern krückte ich immer ein bisschen bei praktischen Fragen rum. Das wollte ich schon länger ändern und habe mir hin und wieder mal das ein oder andere Buch zum Thema ausgeliehen. Letztlich war es ein alter Bekannter der mich überzeugte: Beulke.

Es ist nichts besonderes, was ich hier schreiben kann: Keine CD zum Buch, keine ausgefeilten Grafiken, kein besonderes Web-Angebot. Aber das brauchte ich auch alles nicht, da die bei mir eine eher untergeordnete Rolle im Studium spielte. Ich habe gar keinen Nerv, neben dem was ich am Tag sonst so leiste, jetzt auch noch hierzu vertiefend Urteile auf einer CD oder Webseite nachzulesen – ich will einfach (flott) standfestes und solides Wissen im Bereich StPO um durch die Schwerpunktklausur sowie das Examen zu kommen.

Beulke, spätestens bekannt von Wessels/Beulke, bietet das: Klarer Schreibstil, sauber strukturierte Inhalte und zu jedem Kapitel ein paar kurze Fälle, die das gelesene griffig aufbereiten.

Am Ende, nachdem ich 5 Bücher dazu zumindest angelesen habe, habe ich mit dem Beulke durchgearbeitet – und es nicht bereut. Das Lernen ging gut und leicht von der Hand, war jetzt nicht so ein überraschend angenehmes Erlebnis wie mit manch anderem Buch zu anderen Themen, aber auch nicht zäh oder anstrengend. Wenn zwischendurch Fragen aufkommen, kann ich mit dem verständlichen Inhaltsverzeichnis schnell nachschlagen was ich brauche.

Die Jurakopf-Einschätzung

Aus gutem Grund keine lange Rezension: Das Buch bietet solides Handwerk, transportiert die Inhalte vernünftig und hat mich letztlich als einziges überzeugt. Das Gebiet StPO kann man hiermit schnell und gut abhaken, meine Empfehlung.

Daten zum Buch

Beulke
Strafprozeßrecht
ISBN 9783811481015
C.F. Müller
Preis: 21 Euro

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.