Die Reihe „Studienkommentar“ habe ich bereits vorgestellt und besprochen – eines fehlte aber damals: Der Studienkommentar zur StPO. Das hole ich hier nun nach. Nachdem ich im letzten Semester die StPO lernen musste, ist es wieder eine Besprechung aus dem Alltag des Lernens heraus.
Kategorie: Strafrecht
Blog zum Strafrecht: Unsere Strafverteidiger bloggen hier Beiträge und Urteile rund um das Strafrecht. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Strafverteidigung zur Verfügung.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!

BVerfG zum Begriff der Waffe bei §113 StGB
EIn bisschen unbeachtet hat das BVerfG eine sehr interessante Entscheidung gefällt. Es geht um den Begriff der Waffe im Rahmen des §113 StGB, wobei auch allgemeine Äusserungen zum Waffenbegriff zu finden sind, ebenso zum Analogieverbot.
Hinweis: Der Fall ist inzwischen in der JuS 2009 ab Seite 78 ausführlich besprochen. Siehe dazu auch am Ende dieses Artikels.

Das Brett des Karneades
Brett des Karneades: Mir begegnete das Brett des Karneades zum ersten Mal im zweiten Semester, seitdem regelmässig, zuletzt in meiner Seminararbeit. Für mich ist es ein gutes Modell, über den Begriff „Gerechtigkeit“ nachzudenken – nicht nur bei einem Wein oder Bier, sondern ganz praktisch im Studium. Ich für meinen Teil finde es erschreckend, wie viele Jura-Studenten durchs Studium wandeln und bei der einfachen Frage nach Gerechtigkeit aufgeben oder die Augen verdrehen – blöd nur, wenn die in Klausuren kommt, auch wenn es nur Grundlagenscheine sind.
(mehr …)Keine Gleichheit im Unrecht
Der Satz ist einfach, klar und man lernt ihn spätestens im ersten Semester: Im Unrecht gibt es keine Gleichheit. Wenn jemand zu Unrecht in den Genuß von Vorzügen kommt, dann hat ein anderer darauf keinen Anspruch. Das ist fest verankert – und umstritten. Zwar nicht mehr ernsthaft, aber ich finde es ist ein interessanter Ausblick den man geben kann.
Beulke: Strafprozessrecht
Ich weiss nicht, ob ich da ein Einzelfall bin, aber bei mir im Studium wird das Strafprozessrecht (abgesehen vom Schwerpunktbereich Strafrecht) relativ vernachlässigt. Insofern krückte ich immer ein bisschen bei praktischen Fragen rum. Das wollte ich schon länger ändern und habe mir hin und wieder mal das ein oder andere Buch zum Thema ausgeliehen. Letztlich war es ein alter Bekannter der mich überzeugte: Beulke.
Beihilfe zum Anlagebetrug – Flowtex
In der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 15.10.2007 (Az. 12 U 208/05) ging es um den Flowtex-Betrugsskandal, bei dem unter anderem die Frage der Beihilfe zum Anlagebetrug thematisiert wurde. Dieser Fall ist besonders interessant, da er die Verstrickungen zwischen den Haupttätern und möglichen staatlichen Unterstützern beleuchtet und die rechtlichen Konsequenzen solcher Verflechtungen aufzeigt – wenn auch vor einem Zivilgericht.
(mehr …)Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ab 1. Mai 2005 als PKW verfassungsgemäß
Mit Urteil vom 9. April 2008 II R 62/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ab 1. Mai 2005 auch bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t (z.B. Geländewagen) allein anhand von Bauart und Einrichtung zu beurteilen sei, ob das Fahrzeug als PKW oder LKW zu besteuern sei.
Grenzen staatsanwaltlicher Ermittlungsmaßnahmen
Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages behandelt die Frage, ob die vom BND gekauften Listen aus Liechtenstein vor deutschen Gerichten Bestand haben als Beweismittel, dazu aus der Einleitung:
Im Rahmen der jüngsten Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Steuerhinterziehungen seitens deutscher Staatsbürger durch die Inanspruchnahme ausländischer Banken haben sich deutsche Behörden Berichten zufolge offenbar auch auf Beweismittel gestützt, die zuvor von einem Dritten erlangt wurden, der mit der Weitergabe dieser Beweismittel möglicherweise seinerseits gegen vertragliche oder sogar gesetzliche Vorgaben verstoßen hat. Vor diesem aktuellen Hintergrund wurde die grundsätzliche Frage erörtert, welchen rechtlichen Maßstäben staatsanwaltliche Ermittlungsmaßnahmen und die Verwertung von im Rahmen dieser Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen in einem etwaigen späteren Gerichtsverfahren unterliegen.
Das Gutachten kann hier (PDF) kopiert werden

Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz
Die Überwachung von Arbeitnehmern durch technische Mittel ist ein rechtlich sensibler Bereich, der regelmäßig die Gerichte beschäftigt. Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, betriebliche Interessen – insbesondere Sicherheit und Produktivität – mit den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter in Einklang zu bringen.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 3 Ca 1455/07) hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 29. Oktober 2007 zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz und den Grenzen der Kontrolle durch den Arbeitgeber Stellung bezogen. Die Entscheidung wirft essenzielle Fragen zum Beweisverwertungsverbot, zum Datenschutzrecht und zur arbeitsrechtlichen Verhältnismäßigkeit auf.
(mehr …)Fahrverbot bei lang zurückliegender Tatzeit
Von der Anordnung eines Fahrverbots kann abgesehen werden, wenn zwischen der Tat und ihrer gerichtlichen Ahndung 23 Monate liegen. (mehr …)
Fahrverbot gegen Fahrzeughalter wegen Verletzung der Halterpflichten ist unzulässig
Voraussetzung für ein Fahrverbot ist nach dem Straßenverkehrsgesetz, dass der Betroffene eine Verkehrsordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. (mehr …)
Fahrerlaubnis: Hohes Lebensalter ist noch kein körperlicher Mangel
Entziehung der Fahrerlaubnis – Hohes Lebensalter ist noch kein körperlicher Mangel: Allein das hohe Lebensalter eines Kraftfahrers rechtfertigt – auch im Zusammenhang mit groben Fahrfehlern – noch nicht den Schluss auf körperliche Mängel, die dem sicheren Führen von Fahrzeugen entgegenstehen.
Jagdwaffe mit Suchscheinwerfer: Verlust des Jagdscheins
Verwaltungsgericht Arnsberg: Jagdwaffe mit Suchscheinwerfer führt zum Verlust des Jagdscheins – Mit Beschluss vom 27. August 2007 hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg den Eilantrag eines Jägers gegen den Entzug seines Jagdscheines abgelehnt.
Der Antragsteller hatte zusammen mit einem Jagdgenossen mit seinem Geländewagen öffentliche Straßen im Bereich der neuen Bundesländer befahren. Bei einer Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass sich auf dem Rücksitz des Wagens zwei „unterladene“ (teilgeladene) Gewehre befanden. Die Polizei stellte ferner fest, dass eines der Gewehre mit einem Scheinwerfer ausgerüstet war. Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm als Ordnungsbehörde erklärte den Jagdschein des Antragstellers daraufhin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung für ungültig und zog den Schein ein, weil es dem Antragsteller an der erforderlichen Zuverlässigkeit für den Umgang mit Munition und Waffen fehle. Der Eilantrag des Antragstellers zum Verwaltungsgericht blieb erfolglos. (mehr …)
AGB-Recht (Autokauf): Unwirksamer Haftungsausschluss
Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG).
Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB) ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern ebenso im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.
(mehr …)Professionelles IT-Vertragsrecht
Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.
Mieterhöhung, wenn die vermietete Wohnung tatsächlich größer ist
Bei der Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung kommt es ausschließlich auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche an. Ist die Wohnung tatsächlich größer als im Vertrag angegeben, ist dies unerheblich. (mehr …)
