Um einen nicht seltenen Knackpunkt wurde beim OLG Frankfurt am Main (6 U 150/15) gestritten – die Frage, ob ein Verband der Wettbewerbsverstöße verfolgt einen Rechtsanwalt beauftragen kann und dessen (höhere) Kosten dann zu ersetzen sind. Dies hat das OLG grundsätzlich bejaht:
Beauftragt ein zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen befugter Fachverband einen Rechtsanwalt mit einer – sachlich berechtigten – Abmahnung, sind die dadurch entstandenen Anwaltskosten nur dann nicht erstattungsfähig, wenn sich der Fachverband die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen „zur Aufgabe gemacht“ hat. Letzteres hängt nicht allein davon ab, ob die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Satzung als Aufgabe des Verbands erwähnt ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Abmahntätigkeit des Verbands über eine gewisse Dauer einen Umfang angenommen hat, bei dem ein wirtschaftlich vernünftig handelnder Verband aus Kostengründen zur Erfüllung dieser Aufgabe juristisch geschultes Personal einstellen würde; dabei ist dem Verband ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen. Bei Anwendung der (…) dargestellten Grundsätze sind die für die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig, wenn der Verband jährlich 41 Abmahnungen ausspricht.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.