Wenn Anwälte ihre Arbeit kopieren

Anwaltliche Schriftsätze genießen mitunter urheberrechtlichen Schutz, jedenfalls sofern eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wird. Das kann für Streit Sorgen, etwa man unerwünscht anwaltliche Schriftsätze veröffentlicht (hatte ich hier schon etwas zu geschrieben) oder auch, wenn einmal ein Rechtsanwalt die Schriftsätze eines Kollegen für eigene Zwecke nutzt. Immer wieder gerne für Streit sorgt z.B. das Verwenden fremder AGB.

Einen abstrusen Streitfall findet man nun im MYCE-Portal: Auch hier wird über einen Streit über Urheberrechte zwischen Juristen geschrieben. Dabei ist es ein „Anti-Piracy-Lawyer“, der den Schriftsatz eines Dritten kopiert haben soll. Und während dieser Dritte sich nun darüber aufregt, kommt heraus, dass er seinerseits Arbeit – wiederum von Juristen – kopiert hat. Wie MYCE zurecht am Ende fragt:

Is it really that hard to draft an original letter nowadays that even the copyright lawyers need to steal from each other?

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.