Anwaltliche Schriftsätze genießen mitunter urheberrechtlichen Schutz, jedenfalls sofern eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wird. Das kann für Streit Sorgen, etwa man unerwünscht anwaltliche Schriftsätze veröffentlicht (hatte ich hier schon etwas zu geschrieben) oder auch, wenn einmal ein Rechtsanwalt die Schriftsätze eines Kollegen für eigene Zwecke nutzt. Immer wieder gerne für Streit sorgt z.B. das Verwenden fremder AGB.
Einen abstrusen Streitfall findet man nun im MYCE-Portal: Auch hier wird über einen Streit über Urheberrechte zwischen Juristen geschrieben. Dabei ist es ein „Anti-Piracy-Lawyer“, der den Schriftsatz eines Dritten kopiert haben soll. Und während dieser Dritte sich nun darüber aufregt, kommt heraus, dass er seinerseits Arbeit – wiederum von Juristen – kopiert hat. Wie MYCE zurecht am Ende fragt:
Is it really that hard to draft an original letter nowadays that even the copyright lawyers need to steal from each other?
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.