Verbrauchsgüterkauf: Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

Der (BGH) hat entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer vom Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des Gesetzes keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann.

Diese richtlinienkonforme Rechtsfortbildung sei nach Ansicht des BGH erforderlich, da eine Verpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung von Wertersatz für die Nutzung mit der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht vereinbar ist. In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Verbraucherin bei einem Versandhandelsunternehmen ein Herd-Set gekauft. Später stellte sie fest, dass sich die Emailleschicht im Backofen abgelöst hatte. Da eine Reparatur des Geräts nicht möglich war, tauschte der Versandhändler den Backofen aus. Für die Nutzung des ursprünglich gelieferten Geräts verlangte er rund 70 EUR, die die Käuferin entrichtete. Diesen Betrag müsse der Versandhändler nun erstatten (BGH, VIII ZR 200/05).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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