US-Gericht weist OpenAI an: ChatGPT-Logs müssen unbegrenzt gespeichert werden

In einer beispiellosen einstweiligen Anordnung hat das US-Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York (United States District Court Southern District of New York) unter dem Aktenzeichen 23-cv-11195 angeordnet, dass OpenAI alle ChatGPT-Logs unbegrenzt speichern muss. Diese Entscheidung wirft drängende Fragen über Datenschutz, Privatsphäre und die Macht von Gerichten auf, die weitreichende technologische Implikationen zu haben scheint. Ob man das so auf Deutschland übertragen könnte sehe ich allerdings (noch) skeptisch.

Hintergrund der Entscheidung

Die Anordnung ist Teil eines laufenden Urheberrechtsstreits, der von The New York Times und anderen Medienorganisationen gegen OpenAI eingereicht wurde. Die Kläger argumentieren, dass OpenAI urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet hat, um seine KI-Modelle zu trainieren. Um Beweise zu sichern, die möglicherweise gelöscht werden könnten, hat das Gericht nun verfügt, dass OpenAI alle Nutzerinteraktionen, einschließlich derjenigen, die von den Nutzern gelöscht wurden, aufbewahren muss.

Praktische Auswirkungen

In der Praxis bedeutet dies, dass OpenAI nun verpflichtet ist, eine immense Menge an Daten zu speichern, die sonst gemäß den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens gelöscht worden wären. Dies betrifft nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftige Interaktionen. Die Daten werden in einem sicheren System unter rechtlichem Vorbehalt gespeichert und sind nur einem kleinen, geprüften Team von Rechts- und Sicherheitsexperten zugänglich.

Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

Kritische Betrachtung

Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend. Erstens stellt sie einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer dar. ChatGPT wird für eine Vielzahl von Zwecken genutzt, darunter auch für sensible Gespräche, die persönliche, finanzielle oder medizinische Informationen enthalten können. Die Vorstellung, dass diese Daten unbegrenzt gespeichert werden, ist alarmierend.

Zweitens schafft diese Anordnung einen umfassenden Datenspeicher, der bei Zugriff enorme Einblicke in das Leben und die Aktivitäten der Nutzer gewähren könnte. Die Sorge, dass eine autoritär auftretende Regierung, wie beispielsweise die aktuelle Trump-Administration, Wege finden könnte, auf diese Daten zuzugreifen, ist für mich nicht unbegründet. Die Geschichte hat oft genug gezeigt, dass schon demokratisch-liberale Regierungen oft nach Wegen suchen, um an Daten zu gelangen, die sie für ihre Zwecke nutzen können.

OPENAI reagiert …

OpenAI hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen argumentiert, dass die Anordnung im Widerspruch zu seinen langjährigen Datenschutzverpflichtungen steht und die Privatsphäre von Hunderten von Millionen Nutzern weltweit gefährdet. Zudem könnte die Anordnung OpenAI in Konflikt mit internationalen Datenschutzgesetzen bringen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) der Europäischen Union.

Ausblick

Die Entscheidung des US-Bezirksgerichts für den südlichen Distrikt von New York, OpenAI zur unbegrenzten Speicherung von ChatGPT-Logs zu verpflichten, ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Sie stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer dar und schafft einen umfassenden Datenspeicher, der bei Missbrauch enorme Schäden anrichten könnte. Es bleibt zu hoffen, dass OpenAI mit seiner Berufung erfolgreich ist und dass die internationale Gemeinschaft diese Entscheidung kritisch hinterfragt. Die Privatsphäre und der Datenschutz der Nutzer müssen an erster Stelle stehen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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