Der Bundesgerichtshof (I ZR 119/13) konnte sich zur Frage äußern, wann Werbung für ein Modell im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV anzunehmen ist. Dies ist mit dem BGH der Fall der Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Damit wurde die Anwendbarkeit der PKW-EnVKV durchaus etwas praxisnäher ausgestaltet.
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Schlagwort: pkw
PKW steht für Personenkraftwagen und ist eine Fahrzeugart, die zur Beförderung von Personen bestimmt ist. Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das von einem Verbrennungsmotor oder einem Elektromotor angetrieben wird. Personenkraftwagen werden in der Regel für den privaten Gebrauch oder für den Personentransport verwendet.
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PKW-EnVKV: Zum Begriff des „Modell“ im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV
Blutprobe ohne Richtervorbehalt hindert nicht die Verurteilung
Am 14.04.2015 wurde ein 24-jähriger Münchner vom Amtsgericht München wegen einer Ordnungswidrigkeit des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.
(mehr …)Rotes Kennzeichen kann wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Kraftfahrzeughändlers abgelehnt, mit dem dieser sich gegen die sofortige Entziehung eines sogenannten roten Dauerkennzeichens wandte. Hintergrund war, dass nachgewiesen werden konnte, dass der Gewerbetreibende das Nummernschild nicht nur für private Fahrten verwendet hat, sondern dass zudem die Fahrthefte unvollständig geführt waren.
(mehr …)Abschleppmaßnahme trotz Schwerbehinderung rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit heute verkündetem Urteil entschieden, dass ein im Parkverbot abgestelltes Fahrzeug auch dann abgeschleppt werden darf, wenn im Fahrzeug ein spezieller Parkausweis für Behinderte (blauer Parkausweis) ausliegt.
(mehr …)Abmahnung von Autoverkäufern
Abmahnungen von Autohändlern und Autoverkäufern sind seit geraumer Zeit sehr verbreitet und „beliebt“. Hintergrund ist, dass sich mehrere ganz wesentliche Angriffsszenarien für Abmahnungen gegenüber Autoverkäufern bieten:
- In Werbeanzeigen können diverse Fehler gemacht werden bei allgemeinen Angaben. So sind uns bereits Abmahnungen begegnet, weil in einer gedruckten Werbeanzeige gegen das Verbot des Sonntagsverkaufs verstossen wurde oder weil Überführungskosten falsch ausgepreist wurden.
- Daneben ist natürlich die Erfüllung der Informationspflichten nach der PKW-EnVKV ein ganz erhebliches Thema.
- Und schliesslich bietet sich im Bereich der Formulierung des Kaufvertrags ein ganz grosser Bereich für Abmahnungen, da unwirksame AGB gegenüber Verbrauchern einen Abmahngrund darstellen. Da nach unserer Erfahrung nicht selten veraltete Muster-AGB verwendet werden ist dies ein immer wieder anzutreffendes Einfallstor, wogegen nur aktuelle AGB und Musterverträge helfen.
Beachten Sie dazu bei uns: Beiträge rund um die PKW-EnVKV
Einschleusen von Ausländern – Der Alltag von Schleusern
Das „Einschleusen von Ausländern“ nach §96 Aufenthaltsgesetz ist eine Straftat, die derzeit auch von starker Berichterstattung flankiert wird. Wer von „Schleusern“ hört, hat automatisch organisierte Banden vor Augen. Dazu kommt, dass die Bundespolizei von immer mehr festgenommenen „Schleusern“ spricht, was dann die Vorstellung erhöht, dass hier laufend Banden in Massentransporten Menschen über die Grenze bringen. Jedenfalls mein Alltag als Strafverteidiger sieht anders aus.
(mehr …)PKW-EnVKV: Wann liegen neue Personenkraftwagen vor?
Der BGH (I ZR 164/13) hat sich zur PKW-EnVKV geäußert und nunmehr festgestellt:
Das Verständnis des Begriffs „neue Personenkraftwagen“ in § 2 Nr. 1 Pkw- EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass der Händler das betreffende Fahrzeug alsbald veräußern will. Die Dauer der Zulassung eignet sich – neben der in erster Linie maßgeblichen Kilometerleistung – für einen Schluss auf die Motivlage des Händlers bei Erwerb des Fahrzeugs (…)
Wird ein Personenkraftwagen vom Händler erst längere Zeit nach der Erstzulassung zum Verkauf angeboten, kann dies den Schluss rechtfertigen, dass der Händler das Fahrzeug (auch) für eine nicht ganz unerhebliche Eigennutzung erworben hat und die Zwischennutzung im Betrieb des Händlers nicht nur kurzfristiger Natur war (…) Sollte es sich bei der Erstzulassung nicht nur um eine Tageszulassung für lediglich einen oder allenfalls einige wenige Tage gehandelt haben, sondern um eine Zulassung, die seit zehn Monaten ununterbrochen angedauert hat (…) würde dieser erhebliche Zeitraum gegen die Annahme einer nur kurzfristigen Zwischennutzung im Betrieb des Händlers sprechen. In diesem Fall könnte die Klage keinen Erfolg haben unabhängig davon, ob das in Rede stehende Fahrzeug zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verkaufsanzeige eine Laufleistung von 200 km oder 2.200 km aufgewiesen hat.
Verkehrsunfall: Kein fingierter Verkehrsunfall bei gefährlicher Situation
Das Oberlandesgericht Köln (11 U 154/14) hat sich dahingehend geäußert, dass Unbeherrschbarkeit und besondere Gefahrenträchtigkeit eines Unfallherganges ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme eines fingierten Verkehrsunfalls darstellen:
Im Übrigen fehlen wesentliche für einen fingierten Unfalls typische Beweisanzeichen (dazu etwa OLG Köln VersR 2014, 996; OLG Düssseldorf a.a.O.; Geigel/Kunschert a.a.O. Rdn. 13): Der Unfall geschah am frühen Abend im fließenden Berufsverkehr. Es waren somit Zeugen vorhanden, die nicht dem „Umfeld“ des Klägers zuordnen sind. Vor allem wurde die Kollision durch ein nicht vom Kläger eingeleitetes, gefährliches Fahrmanöver herbeigeführt. Das hat der Zeuge I bei seiner Vernehmung durch das Landgericht eindrucksvoll und glaubhaft geschildert: Er habe beobachtet, wie der LKW zu schlingern anfing und den PKW, der sich am hinteren Ende des Lkw befunden habe, in Richtung Mittelplanke touchiert und gedrängt habe. Er habe bereits durch die Beobachtung einen mächtigen Schock bekommen, die Situation sei extrem knapp gewesen. Er habe aus Angst um den Fahrer kurz angehalten und mit dem Fahrer des PKW – also dem Kläger – kurz gesprochen. Dieser sei zwar handlungsfähig, aber sichtlich mitgenommen gewesen. Für einen gestellten Unfall ist aber typisch, dass er nicht schwer beherrschbar und nicht mit der vom Zeugen berichteten und nach der Art der Unfallumstände – Durchfahren einer Autobahnbaustelle während des Berufsverkehrs auf dem der Gefahr eines Zusammenstoßes mit dem Gegenverkehr in besonderem Maße ausgesetzten linken Fahrstreifen – offensichtlichen und erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit des beteiligten Fahrers verbunden ist (vgl. OLG Frankfurt Schaden-Praxis 2010, 106; Geigel/Kunschert a.a.O.). Die Unbeherrschbarkeit und besondere Gefahrenträchtigkeit des Unfallherganges ist im Gegenteil ein ganz gewichtiger Umstand, der für einen nicht gestellten Unfall spricht. Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen I sind nicht ersichtlich und werden auch von der Beklagten nicht erhoben. Er ist zufällig Zeuge des Unfallgeschehens geworden und stand in keiner persönlichen Beziehung zum Kläger. Auch ist der vom Landgericht beauftragte Sachverständige Morawski zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aus technischer Hinsicht der Unfall so ereignet haben könne, wie der Kläger vorgetragen habe. Zudem hegt der Senat nach dem persönlichen Eindruck, den er in der mündlichen Verhandlung gewonnen hat, keine durchgreifenden Zweifel an Glaubwürdigkeit des Klägers.
Betriebsgefahr: Zum „Betrieb des Fahrzeugs“ bei Fahrzeugbrand durch technischen Defekt
Das OLG Karlsruhe (9 W 3/15) hat sich mit der Halterhaftung bei einem Fahrzeugbrand auseinandergesetzt. Dabei ging es – wieder einmal – um die Frage, wie weit das Merkmal „bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs“ zu verstehen ist, was mit dem BGH sehr weit auszulegen ist. Insoweit stellte das OLG fest, dass dann, wenn ein Fahrzeugbrand bei einem abgestellten Pkw durch einen technischen Defekt ausgelöst wird, dieser Brand „bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs“ entstanden ist.
In diesem Fall haftet der Halter gemäß § 7 Abs. 1 StVG für den Schaden, der einem Dritten durch den Brand entsteht (dazu auch BGH, VI ZR 253/13). Für die Zurechnung der Betriebsgefahr spielt es dabei ausdrücklich keine Rolle, auf welche Weise die Betriebseinrichtungen des Fahrzeugs die Selbstentzündung verursacht haben – auch nicht, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Marderbiss die Elektrik des Pkw beschädigt hatte.
(mehr …)Fahren trotz Fahrverbot: Zu den notwendigen Feststellungen
Strafen im Strafprozess werden weder „gewürfelt“ noch sind sie dem Empfinden des Gerichts überlassen. Das Oberlandesgericht Bamberg (3 OLG 8 Ss 140/14) hat dies in einer Entscheidung sehr schön deutlich gemacht, in der es kritisiert hat, dass das vorherige Gericht zwar die objektiven Tatumstände erfasst hat, sich aber mit den schuldrelevanten Umständen, die zur Bemessung der Strafe notwendig sind, gar nicht auseinandersetzt:
Hinsichtlich des objektiven Tatbestandes beschränkt sich die Berufungskammer nach Klärung der Existenz eines rechtskräftigen bußgeldrechtlichen Fahrverbots auf die Feststellung, dass der Angeklagte, obwohl er wusste, dass gegen ihn ein Fahrverbot bestand, zu den angegebenen Tatzeiten, nämlich „am 14.04.2013“ und „am 16.04.2013 gegen 19.20 Uhr“, jeweils „mit dem Pkw Mercedes“ (…) die „F-Straße“ bzw. die „L-Straße“ in B. „befuhr“. Weitere den Schuldumfang wesentlich (mit-) bestimmende Feststellungen zur konkreten jeweiligen Tatmotivation, den konkreten Verkehrsverhältnissen bei Tatbegehung und zum konkreten (privaten oder beruflichen) Anlass und ggf. weiteren Umständen der Tat, insbesondere zu Art, Dauer und Länge der beabsichtigten oder tatsächlich absolvierten Fahrtstrecken, fehlen hingegen vollständig. Feststellungen zu diesen Umständen, die den Taten das Gepräge geben, sind bei Delikten nach § 21 StVG deshalb regelmäßig unabdingbar, weil ohne sie keine Grundlage für die Verhängung von Rechtsfolgen gegeben ist (…)
Wenn derartig essentielle Feststellungen fehlen, fragt man sich zu Recht – so auch das Revisionsgericht hier – was in dem Landgericht vorging und wie man überhaupt auf die entsprechenden Strafmaße gekommen ist. Folgerichtig wurde die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
eBay: Nachträgliche Änderung des Angebotes nach erstem Gebot unbeachtlich
Das Amtsgericht Dieburg (20 C 945/14) hat festgestellt, dass Angebote und Gebote einer ebay-Auktion nur geändert werden dürfen, wenn Anbieter oder Bieter dazu gesetztlich berechtigt sind:
Sobald bei einer ebay-Auktion auf ein Angebot geboten wurde, darf der Anbieter das Angebot nur noch ändern, wenn er gesetzlich dazu berechtigt ist. Wenn ein Angebot ohne gesetzliche Berechtigung geändert wird, kommt bei Bietende ein Vertrag mit dem Höchstbietendem und dem Inhalt des ursprünglichen Angebots zu Stande.
Dabei lag hier der Wurm im Sachverhalt: Der Anbieter bot einen PKW, jemand hat hierauf ein erstes Angebot gemacht. Nach diesem Angebot dann änderte der Anbieter sein Angebot, indem er hinzufügte, der PKW sei innerhalb von 7 Tagen abzuholen, ansonsten falle eine Standgebühr an. Der Bieter wiederum teilte kurz vor Ende der „Auktion“ mit, er fühle sich an sein Gebot nicht mehr gebunden, der Anbieter solle es „streichen“. Der Anbieter forderte dann am Ende vom Bieter den Kaufpreis plus Standgebühr. Das Gericht erkannte zu Recht, dass der Käufer den Kaufpreis zu entrichten habe, eine vertragliche Abrede über die Standgebühr nicht zu Stande kam.
(mehr …)PKW-ENVKV: Deutsche Umwelthilfe fordert Vertragsstrafe
Es sollte nicht überraschen, dass man nach Abgabe einer Unterlassungserklärung im Fokus des Unterlassungsgläubigers steht – immerhin steht eine durchaus lukrative Vertragsstrafe im Raum, wenn zukünftig gegen die Unterlassungserklärung verstossen wird. Die „Deutsche Umwelthilfe“ ist mir vor allem wegen Abmahnungen im Bereich der PKW-ENVKV bekannt. Eine Unterlassungserklärung in diesem Bereich ist gerade für Autohändler besonders kritisch, da zumindest in der Theorie bei jeder Werbeanzeige das Risiko einer Vertragsstrafe winkt. Schliesslich müssen die beachtlichen Informations- und Kennzeichenpflichten hier nicht nur jedes Mal bedacht sein; darüber hinaus sind diese Werbeanzeigen für Autohäuser essentiell bei der Vermarktung der PKW.
Wenn dann bei einem vermeintlich „kleinen“ Verstoss plötzlich gut 5000 Euro Vertragsstrafe eingefordert werden, ist das Desaster eingetreten – mit einem enormen Rattenschwanz. Denn nachdem das Thema Vertragsstrafe erledigt ist, stellt sich die Frage, wer hier verantwortlich ist: Der Webdesigner? Der Mitarbeiter? Oder der Geschäftsführer?
Erschreckend ist es auch, dass Unternehmen durchaus häufig nach einigen Jahren abgegebene Unterlassungserklärungen „zu vergessen“ scheinen. Dabei bindet die Unterlassungserklärung eben nicht „nur“ 30 Jahre, sondern lebenslang. Wer also 1980 als GmbH eine Vertragsstrafe versprochen hat, der sollte auch 2015 noch darüber nachdenken bei der Gestaltung der eigenen Werbemaßnahmen.
Zu der typischen Frage „Kann man da noch etwas machen“ in aller Kürze: Es kommt auf den Einzelfall an. Ich war in mehreren Fällen geforderter Vertragsstrafen tätig, sowohl rein aussergerichtlich als auch vor Gericht. Zu konkreten Ergebnissen schreibe ich ganz bewusst nichts, da ich hier dem Gegner immer zusichere, dass ich zu Verhandlungen und deren Ergebnis nichts schreibe.
Kaufrecht: Zur Annahme der Arglist beim Haftungsausschluss
Es ist das wohl schlimmste, was einem Gericht ins Stammbuch geschrieben werden kann – die Feststellung, dass ein gerichtliches Urteil gegen das Willkürverbot verstößt. Eben dies stellte nun das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 3271/14) hinsichtlich einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts fest und bietet auf diesem Wege etwas seltenes, nämlich zivilrechtliche Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, hierbei zur Frage der Arglist beim Kaufvertrag.
Hintergrund ist §444 BGB, der bei arglistigem Verschweigen eines Mangels dem Verkäufer verweigert, sich auf einen eventuell vereinbarten Haftungsausschluss zu berufen. Besondere Rolle spielt dies beim Verkauf von Immobilien, wo notariell ein Haftungsausschluss standardmäßig vorgesehen ist, aber auch beim Verkauf von (gebrauchten) PKW von Verbraucher an Verbraucher.
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Beweisverwertungsverbot von Dashcam-Aufnahme bei Verkehrsunfall
Das Landgericht Heilbronn (I 3 S 19/14) hat sich in bemerkenswerter Weise mit der Frage der Verwertung von Aufnahmen einer Dashcam gewidmet.
Die Aufzeichnung der Zweitbeklagten mittels Dashcam verletzt diese in ihrem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung (…) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfasst das Recht am eigenen Bild und ist Ausprägung eines sich an moderne Entwicklungen anpassenden Persönlichkeitsschutzes über personenbezogene Informationen. Dem Grundrechtsträger steht hiernach die Befugnis zu, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (…) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann jedoch insbesondere durch konkurrierende Grundrechte Dritter eingeschränkt werden (…) Im Rahmen der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist (…) zu beachten, dass das Rechtsstaatsprinzip (…) der Rechtspflege eine hohe Bedeutung zumisst. Im Hinblick auf § 286 ZPO, dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (…) und dem Anspruch auf rechtliches Gehör (…) sind die Gerichte gehalten, angebotene Beweise zu berücksichtigen. Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt die Verpflichtung zu einer fairen Handhabung des Beweisrechts (…).
Mit diesen Zeilen wird die Problematik durch das Gericht herausragend auf den Punkt gebracht: Im Bereich des Persönlichkeitsrechts ist eben nicht reflexartig von einer Unzulässigkeit auszugehen, sondern selbst wenn eine Persönlichkeitsrechtsverletzung angenommen wird, steht am Ende grundsätzlich immer eine Interessenabwägung an. Eben dies wird hier durch das Gericht korrekt klar gestellt, zugleich wird damit aber auch die Problematik deutlich, dass hier selten von „richtigen“ oder „falschen“ Entscheidungen gesprochen werden kann. Vielmehr obliegt es am Ende der freien Würdigung des Gerichts, wie die unstreitig vorhandenen widerstreitenden Interessen gegeneinander abgewogen werden. Die vorliegende Entscheidung ist insoweit als vertretbar zu bezeichnen und wird sicherlich Nachahmung finden – gleichwohl ist nicht zu prognostizieren, ob es sich hierbei um ein Ergebnis handelt, das Widerspruch in der stark Einzelfallbezogenen Rechtsprechung erfahren wird.
(mehr …)Unberechtigt mit Mietfahrzeug ins Ausland gefahren
Wer unberechtigt mit einem Mietfahrzeug ins Ausland fährt muss damit rechnen, dass das Fahrzeug bei Diebstahlsverdacht stillgelegt wird und die Kosten für den entstandenen Aufwand tragen.
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