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Schlagwort: pkw

PKW steht für Personenkraftwagen und ist eine Fahrzeugart, die zur Beförderung von Personen bestimmt ist. Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das von einem Verbrennungsmotor oder einem Elektromotor angetrieben wird. Personenkraftwagen werden in der Regel für den privaten Gebrauch oder für den Personentransport verwendet.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Auffahrunfall beim Spurwechsel

    Ereignet sich ein Auffahrunfall in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit einem Fahrspurwechsel, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Missachtung der Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel.

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  • Unfall: Vorsicht beim Öffnen der Fahrzeugtür

    Nach dem ersten Anschein ist derjenige, der zum Einsteigen die Fahrzeugtür öffnet, schuld an einem dadurch ausgelösten Unfall.

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  • Verkehrsunfall: Haftung bei grundlosem bremsen

    Wer im Straßenverkehr sein Fahrzeug grundlos abbremst, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und haftet für einen daraus entstandenen Schaden mit 30 Prozent.
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  • Zur Haftung bei einem Umfall mit einem Einkaufswagen

    Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines PKW neben seinem Kofferraum abgestellt wird, beim Befüllen auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat.
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  • Verkehrsunfall: Erhebliche Alkoholisierung führt zu Alleinschuld

    Eine erhebliche Alkoholisierung des Unfallfahrers führt dazu, dass dieser in der Schadensquotelung alleine aufkommt, so das Amtsgericht Köln (272 C 20/14), auch wenn der andere PKW verkehrswidrig geparkt war.
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  • PKW-EnVKV: Informationspflichten bei Youtube-Video

    Das Landgericht Wuppertal (12 O 25/14) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit die Pflichtangaben (hier zum CO2-Ausstoss) gemäß PKW-EnVKV bei einem verlinkten Werbespot auf Youtube einzuhalten sind. Das Gericht kam letztendlich zu dem Ergebnis, dass es sich bei einem solchen Spot um eine „Ausstellung“ des PKW handelt die zur Angabe der Pflichtinformationen zwingt.
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  • Fahren ohne Fahrerlaubnis – Strafmaß

    Fahren ohne Fahrerlaubnis – Strafmaß

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Überraschend häufig sieht sich in meinem strafrechtlichen Alltag ein Mandant dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgesetzt. Selbstverständlich kommt dann als erstes immer gleich die Frage, „mit welcher Strafe denn zu rechnen sei“. Dabei ist dies pauschal keineswegs zwingend zu beantworten, vielmehr hängt es immer am konkreten Einzelfall. Beispiele aus meiner Praxis.
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  • Haftung für Beschädigung von Musikinstrumenten beim Transport

    Das OLG Saarbrücken (5 U 342/12) hatte sich mit der Beschädigung von Musikinstrumenten bei einer Busfahrt zu beschäftigen und stellte fest, dass ein Busunternehmen, das den Transport eines Schülerorchesters und von dessen Instrumenten übernimmt, dazu verpflichtet ist, die Instrumente gegen Verlust und Beschädigung während der Beförderung zu schützen. Interessant ist die Auseinandersetzung mit dem typischen Argument, die Musikinstrumente seien nicht ordentlich verpackt gewesen.
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  • Widerrufsrecht: Bei welchem Verträgen steht ein Widerrufsrecht zu?

    Verbrauchern steht mitunter bei verschiedensten Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Wenn der Unternehmer in diesen Fällen nicht ordentlich (oder gar nicht) über das zustehende Widerrufsrecht belehrt, steht mit langer Laufzeit ein Widerrufsrecht zur Verfügung, mit dem sich der Verbraucher später wieder aus dem Vertrag lösen kann.

    Dies kann mitunter wirtschaftlich sehr viel sinnvoller sein als etwa eine normale Kündigung, etwa wenn bei der Rückabwicklung mehr vom Unternehmer zurückgeleistet werden muss, als man selber an diesen bereits gezahlt hat. Doch bei welchen Verträgen steht ein Widerrufsrecht überhaupt zur Verfügung?

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  • Chip-Tuning bei PKW: Notwendige Angaben nach PKW-EnVKV?

    Das OLG Frankfurt (6 U 61/14) stellt fest:

    Nimmt ein Tuningunternehmen an dem Kraftfahrzeug eines anderen Herstellers technische Änderungen vor, die dazu führen, dass die „offiziellen“, dh. im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens für das Basismodell ermittelten Benzinverbrauchs- und Abgasemissionswerte nicht mehr zutreffen, ist – soweit für das getunte Fahrzeug selbst kein weiteres Typgenehmigungsverfahren durchgeführt worden ist – das getunte Fahrzeug unabhängig von der Laufleistung nicht als „neuer Personenkraftwagen“ im Sinne der PKW-EnVKV einzustufen mit der Folge, dass dieses Fahrzeug ohne Angabe der Verbrauchs- und Emissionswerte angeboten und ausgestellt werden kann.

  • Autokauf: Wartungsintervalle sind bei PKW-Garantie genau einzuhalten

    Beim Landgericht Landshut (55 O 3030/13) ging es um eine vom KFZ-Hersteller ausgesprochene Fahrzeug-Garantie gegen Durchrostung. Die Entscheidung ist auf den ersten Blick einleuchtend, befremdet aber jedenfalls Laien sicherlich spätestens dann, wenn man liest, dass im vorliegenden Fall die Garantie nicht greifen sollte, weil das Wartungsintervall (es lag bei 120.000 Kilometern) überschritten war. Und zwar um sage und schreibe 340 Kilometer. Das Urteil ist eine klassische Fehlentscheidung im AGB-Recht, an der wesentlichen Stelle zu kurz gedacht – und es bleibt zu hoffen, dass es eine Einzelfallentscheidung bleibt.
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  • Autokauf: Kein Mangel wenn ordnungsgemäß funktionierender Motor Probleme mit neuen Kraftstoffen hat

    Das Landgericht Duisburg (2 O 291/12) stellt fest, dass es keinen mangel darstellt, wenn ein alter PKW mit neuen Kraftstoffen nicht klar kommt, weil der ordnunsgemäß arbeitende PKW mit neuen Kraftstoffen bzw. deren Zusammensetzung überfordert ist. Daraus ein Zitat:

    Ursache für die Fehlfunktion des Fahrzeuges ist demnach die fehlende Eignung des technisch ordnungsgemäß funktionierenden Abgasrückführungssystems für die neuartigen Kraftstoffe. Dieser Umstand stellt keine Abweichung von der Beschaffenheit dar, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB. Ein gebrauchter PKW ist nach dieser Vorgabe zu vergleichen mit anderen gebrauchten PKWs, die ein vergleichbares Alter und eine vergleichbare Abnutzung hinsichtlich der Kilometerleistung aufweisen. Gewisse altersbedingte Besonderheiten und entsprechender Verschleiß sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Ausstattung mit einem Euro-3-Motor und der entsprechenden Abgasrückführungs-Regelung entspricht jedoch nach den Ausführungen des Sachverständigen gerade dem erwartbaren Stand der Technik eines älteren Fahrzeuges.

    Die Entscheidung habe ich arg verkürzt, es wurde im Detail über angeblich mögliche Umrüstungen gestritten (der Hersteller versuchte das Problem zeitweilig mit einem heute nicht mehr verfügbaren Softwareupdate in den Griff zu bekommen). Der Entscheidung lässt sich rund um den Begriff des Mangels beim Autokauf zwar nichts neues, aber durchweg aktuelles Interessantes entnehmen.

  • Personenbeförderungsgesetz: Unerlaubte Personenbeförderung – der Fall Uber Pop

    Allmählich sammeln sich einstweilige Verfügungen gegen Fahrer, die über den Dienst „Uber Pop“ Fahrleistungen anbieten. So sind aktuell zwei einstweilige Verfügungen des Landgerichts Frankfurt (2-06 O 318/14, 2-06 O 342/14) bekannt geworden, mit denen Fahrern untersagt wurde

    „im geschäftlichen Verkehr zur Wettbewerbszwecken Beförderungswünsche von Fahrgästen über den Dienst „Uber Pop“ der technischen Applikation „Uber“ anzunehmen und hierfür den von Uber für die Fahrt vorgegebenen Betrag zu vereinnahmen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn, das vom Antragsgegner vereinnahmte Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die reinen Betriebskosten der Fahrt.“

    Es geschieht damit nun, was schon länger zu erwarten war – die juristische Auseinandersetzung verschiebt sich immer mehr in Richtung der einzelnen Fahrer. Im hart umkämpften Taxigeschäft, in dem Abmahnungen und Testfahrten zum geschäftlichen Alltag gehören, eine wenig überraschende Entwicklung. Im Folgenden ein Blick auf die rechtliche Lage für Fahrer.
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  • Gestellter Unfall: Indizien für einen manipulierten Verkehrsunfall

    Gestellter Unfall: Indizien für einen manipulierten Verkehrsunfall

    Für Betroffene immer wieder überraschend ist, wie die Rechtsprechung von einem manipulierten Unfall ausgehen kann – keinesfalls genügen eindeutige Beweise, sondern ganz bestimmte Indizien sind vollkommen ausreichend. Beim Landgericht Köln (7 O 301/13) findet man eine solche Würdigung, die die Augen öffnen sollte. Insbesondere wenn man dann liest, dass als Indiz auch herangezogen wurde, dass der Sachverständige schon häufiger bei gestellten Unfällen aufgefallen ist.

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  • Pkw-EnVKV: Zur Annahme eines Gebrauchtwagens

    Das Landgericht Freiburg (12 O 72/13) hat sich zur Frage geäußert, wann ein „Gebrauchtwagen“ im Sinne der PKW-EnVKV anzunehmen ist:

    Die Auffassung der Beklagten, es handele sich vorliegend um einen Gebrauchtwagen, bei dessen Verkauf keine Angaben nach § 5 Pkw-EnVKV zu machen seien, trifft nicht zu.

    Das Verständnis des Begriffs „Neue Personenkraftwagen“ in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist anhand objektivierbarer Umstände auszurichten, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll (BGH WRP 2012, 1096 [BGH 21.12.2011 – I ZR 190/10] – Neue Personenkraftwagen). Vorliegend wurde der beworbene Pkw zunächst von einem Autohändler in Österreich erworben, der diesen ausweislich der vorgelegten Zulassungsbescheinigung am 8.8.2012 erstmalig zugelassen und bereits am 21.8.2012 wieder abgemeldet hat. Der Pkw hat eine Laufleistung von 50 km.

    Dass das Fahrzeug bei Angebot durch die Beklagte älter als ein Jahr war, ändert an der Qualifikation als neuer Personenkraftwagen im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV nichts. Es geht in vorliegendem Zusammenhang nicht um kaufrechtliche Bewertungen, sondern darum, dass die Verbraucher Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen, die zum Kauf angeboten werden, erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können (Art. 1 der Richtlinien 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.1999).