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Schlagwort: NIS2

Rechtsanwalt zur NIS2-Richtlinie – Beratung zur Umsetzung neuer EU-Cybersicherheitspflichten.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • DORA und die Auswirkungen auf IT-Unternehmen

    DORA und die Auswirkungen auf IT-Unternehmen

    Die EU-Verordnung Digital Operational Resilience Act (DORA) stellt einen Meilenstein in der Regulierung digitaler Resilienz dar und wird ab Januar 2025 für Unternehmen des Finanzsektors verbindlich. Dabei beschränkt sich ihre Wirkung keinesfalls auf Banken, Versicherer oder Zahlungsdienstleister. Auch IT-Unternehmen, die Softwarelösungen, Cloud-Dienste oder IT-Support für DORA-betroffene Organisationen bereitstellen, sind indirekt von den Anforderungen betroffen – mit weitreichenden vertraglichen, organisatorischen und operativen Implikationen.

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  • Vertragliche Auswirkungen behördlicher Warnung vor Virenschutzsoftware

    Vertragliche Auswirkungen behördlicher Warnung vor Virenschutzsoftware

    Das BSI warnte vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutz-Software – doch welche vertraglichen Auswirkungen hat diese Warnung auf laufende Verträge? Eine Antwort liegt nun bei

    Das Landgericht München I hat am 13. Dezember 2023 im Urteil (Az. 29 O 1152/23) zentrale Fragen zur mietvertraglichen Überlassung von Software, zur Definition von Mängeln bei Software, zur Auswirkung von öffentlich-rechtlichen Sanktionen auf die Nutzung von Software und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage behandelt. Das Urteil bietet eine erstmalige umfassende rechtliche Analyse und Argumentation zu diesen komplexen Themen.

    Bitte beachten Sie: In der zum Thema behördliche Warnung noch zu berücksichtigenden alten Rechtslage waren behördliche Warnungen dieser Art im Kern in §7 BSIG (aF) – seit Dezember 2025, mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie, hat der Gesetzgeber dies ausdrücklich in § 13 BSIG normiert, wobei neu „Informationen über Verstöße besonders wichtiger Einrichtungen oder wichtiger Einrichtungen“ hinzugekommen sind. Daran ist zukünftig eine behördliche Warnung in dem Kontext zu messen.

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  • Durchführungsverordnung zur Cybersicherheits-Risikomanagement bei IT-Infrastruktur-Anbieter

    Durchführungsverordnung zur Cybersicherheits-Risikomanagement bei IT-Infrastruktur-Anbieter

    Eine geplante Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission zielt darauf ab, technische und methodologische Anforderungen für Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen festzulegen.

    Die Durchführungsverordnung spezifiziert zudem die Fälle, in denen ein Vorfall als signifikant betrachtet wird, hier für Anbieter von DNS-Diensten, TLD-Name-Registrierungen, Cloud-Computing-Diensten, Datenzentren, Content-Delivery-Netzwerken, Managed Services und Sicherheitsdiensten, Online-Marktplätzen, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Vertrauensdienste.

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  • NIS2-Umsetzung: Zugriffe auf Daten bei Providern

    NIS2-Umsetzung: Zugriffe auf Daten bei Providern

    Im NIS2-Umsetzungsgesetz sind Regelungen vorgesehen, die gewährleisten sollen, dass das BSI in Fällen erheblicher Gefahren für die IT- und Kommunikationssicherheit auf die erforderlichen Daten zugreifen kann, um die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Kommunikationsdienste zu schützen.

    Die Zugriffsrechte sind dabei durch strenge Bedingungen und Abstimmungsverfahren geregelt, um den Datenschutz und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Im Folgenden ein kurzer Überblick zur Orientierung.

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  • Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Auswirkungen auf den Weltraumsektor

    Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Auswirkungen auf den Weltraumsektor

    Die neue NIS-2-Richtlinie der EU, die in Deutschland aktuell durch das NIS2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wird, bringt umfassende Regelungen und Anforderungen für die Cybersicherheit in verschiedenen Sektoren. Besonders interessant sind hierbei die spezifischen Regelungen für den Weltraumsektor. Im Folgenden versuche ich einen Überblick über die wesentlichen Punkte zu geben, die in Bezug auf Weltrauminfrastruktur und weltraumgestützte Dienste behandelt werden.

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  • Vertragsgestaltung bei IT-Sicherheitsleistung

    Vertragsgestaltung bei IT-Sicherheitsleistung

    IT-Sicherheitsdienstleistung: Die IT-Sicherheit ist heute – zu Recht – das alles beherrschende Thema und spielte sogar weiterhin eine immer noch gesteigerte Rolle im Alltag. Ein wenig noch aus dem Fokus geraten ist die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn Unternehmen externe Dienstleister zur Absicherung ihrer Systeme engagieren.

    Dieser Beitrag gibt einen verständlichen und abgekürzten Überblick darüber, was bei der Vertragsgestaltung für eine IT-Sicherheitsleistung berücksichtigt werden sollte, um beide Parteien – Anbieter und Kunde – abzusichern.

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  • EU-Produktsicherheitsverordnung

    EU-Produktsicherheitsverordnung

    Neue Produktsicherheitsverordnung: Die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung 2023/988 stellt einen Meilenstein in der Produktsicherheitsgesetzgebung dar. Sie zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher im Binnenmarkt durch strengere Sicherheitsvorschriften und eine bessere Marktüberwachung zu verbessern.

    Im Folgenden wird ein detaillierter Überblick über die Produktsicherheitsverordnung, die neuen Pflichten der Wirtschaftsakteure und die spezifischen Anforderungen für den Online-Handel geboten.

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  • 欧洲信息技术法

    欧洲信息技术法

    欧洲 IT 法律师

    您的欧洲 IT 法律师:欧洲 IT 法是一个复杂多变的法律领域,涉及欧盟(EU)的信息技术监管。它涵盖广泛的主题,包括数据保护、网络安全、电子商务、知识产权和电信。

    欧洲 IT 法对成员国的国家 IT 法具有重大影响,因为它为欧盟的数字单一市场创建了一个共同的法律框架。这使得在欧洲层面对所有欧盟成员国的 IT 法选定领域进行基本法律评估成为可能。

    IT法律专业律师延斯-费纳(Jens Ferner)就欧洲IT法律为企业提供咨询:IT 法律的欧洲化为欧洲以外的公司提供了一个机会,使其能够提前明确范围广泛、经济实力雄厚的欧盟地区的基本法律问题。尤其是数据法、数据保护法和 IT 安全法等显而易见的重要领域,都受到全欧洲法规的约束!


    欧洲信息技术法:基础知识和应用领域

    欧洲信息技术法是欧盟法律的组成部分,旨在建立一个标准化的数字单一市场。它对数据的使用和保护、网络和信息系统的安全、电子商务以及信息技术服务的用户和提供者的权利和义务做出了规定。

    该领域最重要的法律法规包括《一般数据保护条例》(GDPR)、《网络和信息系统安全指令》(NIS 指令和 NIS2 指令)以及《电子商务指令》。不过,还有一些与信息技术法没有直接关系的法案,如消费者法,它们决定了哪些一般条款和条件以及其他合同条款和条件是允许的。

    对国家信息技术法的影响

    欧洲信息技术法对各国信息技术法的影响是多方面的。一方面,它要求成员国将本国法律与欧盟要求相协调。这将使整个欧盟的 IT 法协调一致,从而促进跨境贸易和数据交换。其次,它为规范信息技术服务建立了一个共同的法律框架,为供应商和用户提供了法律确定性。第三,通过鼓励成员国使其立法现代化并适应技术发展,它可以成为国家信息技术立法改革的催化剂。

    一名专注于欧洲的 IT 法律师有助于认清全局,并从一开始就对国家法规进行解释,从而避免胜诉。

    欧盟范围内的 IT 法–有些东西正向您走来……

    IT法律,包括与数字化相关的法律问题,是欧盟在欧洲IT法律议程中的首要议题。您应该做好准备,事后清理比事前处理更耗时(因此也更昂贵)。今天,欧洲 IT 法必须成为每家数字化公司的首要议程–等待已不再是一种选择!

    欧盟的数字化政策已变得极为复杂,而您在 IT 法律方面的预期可能只是间接的。我们希望并将至少简要介绍所有重要主题,当然,IT 法律专业律师延斯-费纳(Jens Ferner)将为您提供建议:

    • 人工智能法:人工智能法(人工智能条例和人工智能指令) [Here with us]
    • CRA:《网络复原力法》[与我们在一起]
    • CSAM:儿童性虐待材料管理条例
    • DGA:数据治理法和数据法 [Hier bei uns]
    • DMA:数字市场法
    • DORA:数字运营复原力法
    • DSA:数字服务法
    • ECA: 欧洲芯片法 [Here with us].
    • EPVo: 电子隐私条例
    • MaRisk:风险管理的最低要求
    • MiCA:加密资产市场
    • NIS2:网络和信息系统安全指令 [Hier bei uns]
    • 供应链:供应链尽职调查法
    • TTPF: 欧盟-美国透明隐私框架
    • Geoblocking Regulation (EU) 2018/302:消除网购中的不合理歧视 [Here with us]
    • P2B 监管更公平 [Here with us]
    • Evidence Regulation [与我们在一起]

    欧洲 IT 法中的重要欧盟法案

    有几项欧盟指令和法规是国家 IT 法的特点。以下是其中最重要的几项,尽管我们的网站提供了更深入的概述

    1. 一般数据保护条例》(GDPR):该条例是欧洲数据保护法的核心组成部分。它规定了处理个人数据的严格规则,并赋予公民与其数据相关的广泛权利。GDPR 对国家 IT 法有重大影响,因为所有欧盟成员国都必须执行。
    2. 网络和信息系统安全指令(NIS 指令):该指令是首个欧盟范围内的网络安全法律文书。它要求成员国制定网络和信息系统安全的国家战略,并遵守一系列最低安全要求。网络复原力法》对该指令进行了补充,将对产品合规性产生明显影响。
    3. 电子商务指令(E-Commerce Directive):该指令规定了欧盟电子商务的各个方面,包括在线服务提供商的责任、商业通信和电子合同。
    4. 数字单一市场版权指令》:该指令旨在使欧盟版权法现代化并适应数字时代。它包含了关于网络平台对受版权保护内容的责任以及为教育目的获取作品的规定。
    5. 计算机程序:欧盟关于计算机程序法律保护的指令(第 2009/24/EC 号指令)是规范欧盟计算机程序版权保护的重要法律文书。该指令最初于 1991 年通过,后被第 2009/24/EC 号指令取代。该指令明确规定,计算机程序的表现形式受版权保护。这意味着程序的源代码和目标代码受到保护,但程序所依据的思想和原则不受保护。该指令还载有关于权利人权利的规定,包括复制、发行和向公众传播的权利。不过,它也规定了这些权利的例外情况,例如为个人使用而复制或修改程序,或为互操作性而进行反向工程。欧盟关于计算机程序法律保护的指令》对成员国的国家信息技术法产生了重大影响,因为它为欧盟的计算机程序版权保护创建了一个共同的法律框架。它要求各成员国根据指令的要求调整本国法律,以确保在整个欧盟范围内对计算机程序进行统一保护。
    6. 关于合同的指令:消费者权利指令》、《数字内容指令》和《货物销售指令》是 IT 法中合同法的主要特点。
    7. 消费者保护合作条例》(CPC 条例):该条例规定了欧盟各国消费者保护机构之间的合作规则,包括在数字领域执行消费者保护法。

    这些法案对各国的信息技术法产生了重大影响,因为它们为欧盟的信息技术服务监管建立了一个共同的法律框架,并要求各成员国根据欧盟法规调整本国法律。

    关于欧洲信息技术法的结论

    欧洲信息技术法对欧盟数字单一市场的形成起着决定性作用。它对各国的 IT 法产生了重大影响,因为它为 IT 服务的监管创建了一个共同的法律框架,并要求各成员国将本国法律与欧盟法规相协调。鉴于技术的飞速发展以及经济和社会的日益数字化,可以认为欧洲 IT 法在未来将继续对国家 IT 法的形成发挥关键作用。

  • Cyber Solidarity Act

    Cyber Solidarity Act

    Bereits im April 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Cyber Solidarity Act („EU-Cyber-Solidaritätsakt“) zur Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten in der EU angenommen. Er soll die Erkennung von und das Bewusstsein für Cybersicherheitsbedrohungen und -zwischenfälle fördern, die Abwehrbereitschaft kritischer Infrastrukturen stärken und die Solidarität, das konzertierte Krisenmanagement und die Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern. Hierbei geht es auch um einen „European Cyber Shield“.

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  • Cyberversicherung muss auch zahlen, wenn nicht alle Sicherheitsupdates installiert waren

    Cyberversicherung muss auch zahlen, wenn nicht alle Sicherheitsupdates installiert waren

    Das Landgericht Tübingen (4 O 193/21) konnte zur Eintrittspflicht einer Cyber-Versicherung feststellen, dass allein der Umstand, dass nicht alle Server mit aktuellen Sicherheitsupdates ausgestattet waren, einen Leistungsanspruch gegen den Versicherer unberührt lässt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Cyber-Angriff unter Ausnutzung einer bekannten Windows-Schwachstelle (hier: „Pass-the-Hash„) erfolgte und dadurch die Erlangung von Microsoft-Administratorenrechten für alle Server möglich war.

    Denn: Die insoweit in Rede stehende Verletzung einer Anzeigepflicht ist weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich (Ausnahme: arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers). Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, wie wichtig die richtige juristische Handhabe des Schadensfalls ist. Dabei droht eine erhebliche Haftung für die Geschäftsleitung. Update: Die Entscheidung ist angeblich beim OLG Stuttgart (7 U 262/23) in der Berufung.

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  • NIS2-Richtlinie

    NIS2-Richtlinie

    Es ist so weit: Die NIS2-Richtlinie wird endlich kommen. Schon Ende des Jahres 2020 hatte man erkannt, dass die bisherige NIS-Richtlinie den Anforderungen nicht mehr hinreichend gewachsen ist und es wurde – entsprechend der Mitteilung über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas – die Überprüfung der Richtlinie bis Ende des Jahres 2020 beschleunigt, eine Folgenabschätzung durchgeführt und ein neuer Vorschlag vorgelegt.

    In diesem Beitrag (zuletzt aktualisiert im März 2023) finden Sie wesentliche Informationen rund um die NIS2-Richtlinie und deren Wirkungen auf Unternehmen. Die NIS2-Richtlinie ist seit 2026 in Deutschland umgesetzt, dazu lesen Sie hier mehr bei uns.

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  • Gesetz über Cyberresilienz (Cyber Resilience Act, CRA)

    Gesetz über Cyberresilienz (Cyber Resilience Act, CRA)

    Cyber Resilience Act, CRA: In der EU wurde ein Vorschlag für eine Verordnung über Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen, das sogenannte Gesetz über Cyberresilienz, vorgelegt. Dies soll die Cybersicherheitsvorschriften stärken, um sicherere Hardware- und Softwareprodukte zu gewährleisten.

    Hard- und Softwareprodukte sind aus Sicht der EU mit zwei großen Problemen konfrontiert, die die Kosten für die Nutzer und die Gesellschaft erhöhen:

    1. ein geringes Maß an Cybersicherheit, das sich in weitverbreiteten Schwachstellen und der unzureichenden und inkohärenten Bereitstellung von Sicherheitsaktualisierungen zu deren Behebung widerspiegelt, und
    2. unzureichendes Verständnis und unzureichender Zugang der Nutzer zu Informationen, wodurch sie daran gehindert werden, Produkte mit angemessenen Cybersicherheitseigenschaften auszuwählen oder sie auf sichere Weise zu nutzen. 
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  • OVG NRW: BSI durfte vor Virenschutzsoftware warnen

    OVG NRW: BSI durfte vor Virenschutzsoftware warnen

    Die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Nutzung von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW (4 B 473/22) am 28.4.22 entschieden und in den Leitsätzen der Entscheidung ausgeführt:

    • Unabhängig davon, inwieweit staatliches Informationshandeln einfachgesetzlicher Normierung zugänglich ist, besteht eine Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG, wenn solches Handeln zwar die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berührt, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändert und in Zielsetzung und mittelbar-faktischen Wirkungen einem Grundrechtseingriff als funktionales Äquivalent gleichkommt.
    • Die Grundrechtsbindung hindert staatliche Stellen nicht daran, sich überhaupt zu grundrechtlich geschützten Bereichen – auch kritisch – zu äußern. Grundrechte schützen nicht vor der Verbreitung von inhaltlich zutreffenden und unter Beachtung
      des Gebots der Sachlichkeit sowie mit angemessener Zurückhaltung formulierten Informationen durch einen Träger der Staatsgewalt.
    • Angesichts der Vielgestaltigkeit möglicher Risiken für die Sicherheit in der Informationstechnik ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Gesetzgeber
      den Begriff der Sicherheitslücke im Sinne des § 2 Abs. 6 BSIG gerade als Tatbestandsvoraussetzung für eine amtliche Warnung weit gefasst hat, um bislang unvorhersehbare Fallgestaltungen abzudecken.
    • Liegen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Sicherheitsstandards insbesondere zum Schutz der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen (§ 2 Abs. 2 Satz 4 BSIG) nicht mehr gewährleistet werden können, sind zugleich hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben, dass von dem betroffenen Programm oder informationstechnischen System eine Gefahr für die Sicherheit in der Informationstechnik ausgeht.
    • Ob hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Produkt aufgrund einer Sicherheitslücke Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik ausgehen, ist anhand aller mit vernünftigem Aufwand feststellbaren Umstände oder
      Ereignisse zu beurteilen, die nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit von Informationssystemen haben können. Mit Blick auf das mit dem BSIG verfolgte Ziel der umfassenden Gewährleistung der Sicherheit der Informationstechnik sind sowohl technische Kriterien als auch staatliche Sicherheitsinformationen einzubeziehen.

    Bitte beachten Sie: In der hier noch zu berücksichtigenden alten Rechtslage waren behördliche Warnungen dieser Art im Kern in §7 BSIG (aF) – seit Dezember 2025, mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie, hat der Gesetzgeber dies ausdrücklich in § 13 BSIG normiert, wobei neu „Informationen über Verstöße besonders wichtiger Einrichtungen oder wichtiger Einrichtungen“ hinzugekommen sind. Daran ist zukünftig eine behördliche Warnung in dem Kontext zu messen. Die Entscheidung wird auch mit Blick darauf wegweisend sein, insbesondere in den umfangreichen Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen der BSI-Warnung findet sich sehr viel, was zu einer Ausweitung der Möglichkeit von BSI-Warnungen führt. Speziell zeigt der Beschluss auf, dass man auch über externe Begutachtungen selbst bei eigener Einsichtnahme in den Quelltext hinweggehen darf, wenn Unsicherheiten („weiße Flecken“) bei der Beurteilung verbleiben.

    Grundlage der Warnung sind dabei Sicherheitslücken nicht im engeren, sondern im weitesten Sinne, sodass etwa auch die (behördliche) Einflussnahme auf den Hersteller des Produkts eine Rolle spielen darf – wobei Sicherheitspolitische Erwägungen neben tatsächlichen Bedrohungen in die Einschätzung miteinbezogen werden dürfen!

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  • NIS2-Richtlinie: ITRE-Ausschuss genehmigt neues Cybersicherheitsgesetz

    Bisher besteht die NIS-Richtlinie, die aktualisiert werden muss: Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE, „Committee on Industry, Research and Energy“) des EU-Parlaments hat nun am 28. Oktober 2021 den Vorschlag der NIS2-Richtlinie angenommen. Die NIS2-Richtlinie würde den Anwendungsbereich massiv erweitern, drastische Bußgelder einführen, Meldepflichten erhöhen und weitere Mindeststandards setzen.

    Update: Die Verhandlungen sind abgeschlossen im Mai 2022, die NIS2-Richtlinie kommt!

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