Schlagwort: Maßregelkündigung

Eine Maßregelkündigung im Arbeitsrecht bezieht sich auf eine Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber als Reaktion auf eine vom Arbeitnehmer ausgeübte rechtlich geschützte Handlung, wie z.B. eine Beschwerde gegen den Arbeitgeber oder die Beteiligung an einem Arbeitskampf. Eine solche Kündigung stellt einen Verstoß gegen das im Arbeitsrecht geltende Maßregelungsverbot dar und ist daher unwirksam. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall eine Kündigungsschutzklage einreichen, um seine Rechte zu verteidigen.