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Schlagwort: Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafsachen. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe und entscheidet in letzter Instanz in Zivil- und Strafsachen. Der BGH prüft in der Regel nur Rechtsfragen und lässt keine neuen Tatsachen zu. Seine Urteile sind für die deutsche Rechtsprechung von großer Bedeutung und haben oft Signalwirkung für andere Gerichte. Der BGH ist in Zivil- und Strafsenate gegliedert, die jeweils mit fünf Richtern besetzt sind.

  • Bundesgerichtshof zu Gesellschafterausschluss in GmbHs

    Bundesgerichtshof zu Gesellschafterausschluss in GmbHs

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14. März 2005 (Az. II ZR 153/03) eine bedeutsame Entscheidung zur Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters in einer GmbH getroffen. Dabei klärte das Gericht die Grenzen der gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und unterstrich die Bedeutung sachlicher Gründe für den Ausschluss von Mitgesellschaftern. Der Fall beleuchtet die Abwägung zwischen gesellschaftsrechtlicher Bindung und unternehmerischer Freiheit und ist für Führungskräfte in Unternehmen von erheblichem Interesse.

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  • Namensrecht: Namensänderung des nichtehelichen Kindes

    Der nicht mit der allein sorgeberechtigten Mutter verheirate Vater kann dem Kind seinen Namen nicht erteilen, wenn er nach dem Tod der Mutter die Sorge für das Kind erlangt (BGH, XII ZB 112/05)
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  • Bürogemeinschaft: Worauf Sie bei den Regelungen zu den Mieträumen achten sollten

    Bei der Bürogemeinschaft handelt es sich im Grunde um einen Mietvertrag mit Besonderheiten. Dem Bürogemeinschafter werden vom Praxisinhaber Räumlichkeiten zur Nutzung als Praxis zur Verfügung gestellt. Wie bei der Praxisgemeinschaft bleiben die Praxen des Praxisinhabers und auch des Bürogemeinschafters mit allen Konsequenzen selbstständig.
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  • Nutzungsentschädigung nach Ende der Mietzeit

    Zum Umfang der Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache nach Vertragsbeendigung.
    BGH Urteil vom 5.10.2005, Az: VIII ZR 57/05

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  • Mieterhöhungsverlangen und örtliche Vergleichsmiete

    Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist nicht deshalb unwirksam, weil sich die Ausgangsmiete innerhalb der Bandbreite der vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten örtlichen Vergleichsmiete befindet.

    Die Streitfrage in dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) war, ob ein wirksames Mieterhöhungsverlangen zusätzlich voraussetzt, dass die bisher gezahlte Miete unterhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das hätte – wie es das Berufungsgericht angenommen hat – zur Folge, dass in einem solchen Fall eine Mieterhöhung nicht erfolgreich verlangt werden kann.

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  • Namensrecht: Keine Namensgebung durch unverheirateten Vater nach Tod der Mutter

    Das geltende Recht gestattet dem Vater, der mit der allein sorgeberechtigten Mutter nicht verheiratet war und nach deren Tod die Sorge für das Kind erlangt, nicht, dem Kind seinen Namen zu erteilen. Angesichts der bewussten und eindeutigen Willensentscheidung des Gesetzgebers ist eine Abhilfe durch Analogieschlüsse nicht möglich.

    BGH, Beschluss vom 10.8.2005, Az: XII ZB 112/05

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  • Was ist bei der Schadensermittlung durch den Tatrichter zu beachten?

    Der Grundsatz, daß sich der Tatrichter seiner Aufgabe, eine Schadensermittlung vorzunehmen, nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen darf (BGH, Urt. v. 17.2.1998 – VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633), gilt auch im Bereich der Vertragshaftung.

    BGH, Urteil vom 26.7.2005, Az: X ZR 134/01

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  • Wie ist vorzugehen, wenn eine Partei für ein Gespräch keinen Zeugen hat?

    Erfordert der Grundsatz der Waffengleichheit, dass der Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, kann nicht sowohl die Vernehmung der Partei gem. § 448 ZPO als auch ihre Anhörung gem. § 141 ZPO von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht werden.

    Urteil vom 27.9.2005, Az: XI ZR 216/04

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  • Gewerberaummietvertrag: Flächenabweichung kann Mangel sein

    Gewerberaummiete: Flächenabweichung kann Mangel darstellen (Urteil BGH, XII ZR 254/01). Auch bei der Miete von Geschäftsräumen stellt eine Mietfläche, die um mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt, einen erheblichen Mangel dar.

     

    Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Im Mittelpunkt des Falls stand ein vermieteter Verkaufsraum, der ca. 10 Prozent kleiner war, als im Grundriss ausgewiesen. Bei den Nebenräumen machte die Differenz sogar ca. 50 Prozent aus. Im Verkaufsraum befanden sich über die vereinbarten zwei Säulen hinaus zwei weitere Säulen, sowie ein zusätzlicher Wandvorsprung. Darüber hinaus war der Türbereich statt 9 m nur 8,03 m breit.

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  • Werkvertrag: Zum Werklohnanspruch

    BGH ändert Rechtsprechung zur Werklohnforderung nach Vertragskündigung : Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig.

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  • Baurecht – Verspätete Fertigstellung: Umfang des Schadenersatzes

    Der Bauherr ist nicht gehalten, eine von ihm genutzte Zweitwohnung zum Zwecke der Schadensminderung zu vermieten, wenn der Bauunternehmer mit der Erstellung einer weiteren Zweitwohnung in Verzug gerät (BGH, VII ZR 276/03).
    Mit dieser Entscheidung gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Bauherrn Recht, der den für ihn tätigen Bauunternehmer auf Schadenersatz wegen verspäteter Fertigstellung einer Wohnung in Anspruch genommen hatte. Diese Wohnung wollte er als Wochenendwohnung nutzen. Dafür wollte er seine bisher genutzte Ferienwohnung in der gleichen Stadt vermieten. Hierzu kam es jedoch wegen der verspäteten Fertigstellung der neuen Wohnung nicht. Der Bauunternehmer wies seine Forderung auf Nutzungsausfall mit der Begründung zurück, dass er zur Schadensminderung ohne weiteres die alte Ferienwohnung hätte vermieten können.

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  • Unterhalt: Mangelfallberechnung

    • Treffen im Mangelfall minderjährige unverheiratete oder privilegierte volljährige Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) mit einem nach § 1582 BGB bevorrechtigten geschiedenen Ehegatten zusammen, ist der Unterhaltsanspruch eines neuen Ehegatten auch dann nachrangig, wenn der geschiedene Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch nicht geltend macht (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705).
    • Erzielt der Unterhaltsberechtigte überobligationsmäßige Einkünfte, ist nur der unterhaltsrelevante Teil des so erzielten Einkommens in die Additions- bzw. Differenzmethode einzubeziehen. Der nicht  unterhaltsrelevante Teil bleibt bei der Unterhaltsermittlung vollständig unberücksichtigt (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 148, 368 = FamRZ 2001, 1687 und vom 22. Januar 2003 – XII ZR 186/01FamRZ 2003, 518).

    BGH Urteil vom 13.4.2005, Az: XII ZR 273/02

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  • Mieterhöhung: Kein rückwirkender Verzug des Mieters

    Mieterhöhung: Kein rückwirkender Verzug mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen
    Ein Mieter gerät nicht rückwirkend mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen in Verzug, wenn er dazu verurteilt wird, einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters für Zeiträume zuzustimmen, die vor Rechtskraft des Zustimmungsurteils liegen.
    Urteil BGH, VIII ZR 94/04

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  • Aufklärungspflicht des Arztes zu Nebenwirkungen bei Medikamenten

    Arztrecht: Zur Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten (Urteil des BGH, VI ZR 289/03)
    Ein Arzt muss seine Patienten über die mit der Einnahme eines verschriebenen Medikaments verbundenen Nebenwirkungen und Risiken hinweisen. Unterlässt er dies, kann er sich schadenersatzpflichtig machen.

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  • Feststellung der Beschlussfassung in WEG-Versammlung

    Subtraktionsmethode bei Beschlussfassung erneut bestätigt
    Wie das Ergebnis der Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung festgestellt wird, bestimmt mangels entgegenstehender Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung der Versammlungsleiter.

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