Beim Amtsgericht Bonn (109 C 223/13) ging es um eine missbräuchliche Überweisung. Das Gericht hat dabei festgestellt:
Es liegt eine grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung vor, wenn nach Erzeugung einer TAN im Online-Banking diese eingegeben wird und hierdurch eine Überweisung veranlasst wird, ohne zuvor die Empfänger-Kontonummer, den Überweisungsbetrag und den Startcode abzugleichen.
In diesem Fall war in den AGB der Bank ausdrücklich vorgesehen, dass der Überweisende vor Eingabe der TAN die auf seinem Generator angezeigten Daten genau zu prüfen und mit seinen Zahlungsdaten abzugleichen hat. Dies war im vorliegenden Fall nicht geschehen, somit wurde gegen eine auferlegte Pflicht verstossen, was einen Schadensersatzanspruch der Bank entsprechend §675v II Nr.2 BGB begründet hat.
Die Entscheidung muss nicht langatmig kommentiert werden: Auch wenn sie in den Entscheidenden Punkten etwas kurz begründet, ist sie dennoch insgesamt korrekt und auch wenig überraschend. Wer Online-Überweisungen mit dem verbreiteten Smart-TAN-Plus Verfahren vornimmt, sollte zwingend immer die auf dem Generator angezeigten Daten abgleichen und in Zweifelsfällen von einer Eingabe der TAN absehen.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.