Smart-TAN-Plus: Vor Eingabe der TAN muss Empfängerkonto auf Generator geprüft werden

Beim Amtsgericht Bonn (109 C 223/13) ging es um eine missbräuchliche Überweisung. Das Gericht hat dabei festgestellt:

Es liegt eine grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung vor, wenn nach Erzeugung einer TAN im Online-Banking diese eingegeben wird und hierdurch eine Überweisung veranlasst wird, ohne zuvor die Empfänger-Kontonummer, den Überweisungsbetrag und den Startcode abzugleichen.

In diesem Fall war in den AGB der Bank ausdrücklich vorgesehen, dass der Überweisende vor Eingabe der TAN die auf seinem Generator angezeigten Daten genau zu prüfen und mit seinen Zahlungsdaten abzugleichen hat. Dies war im vorliegenden Fall nicht geschehen, somit wurde gegen eine auferlegte Pflicht verstossen, was einen Schadensersatzanspruch der Bank entsprechend §675v II Nr.2 BGB begründet hat.

Die Entscheidung muss nicht langatmig kommentiert werden: Auch wenn sie in den Entscheidenden Punkten etwas kurz begründet, ist sie dennoch insgesamt korrekt und auch wenig überraschend. Wer Online-Überweisungen mit dem verbreiteten Smart-TAN-Plus Verfahren vornimmt, sollte zwingend immer die auf dem Generator angezeigten Daten abgleichen und in Zweifelsfällen von einer Eingabe der TAN absehen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

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