Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist möglich

Eine Ehe kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Dies ist jedoch nur ausnahmsweise möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind daher eng auszulegen.

Hierauf hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (6 WF 134/19) hingewiesen. Erforderlich ist danach, dass es für den antragstellenden Ehegatten eine unzumutbare Härte ist, trotz des Getrenntlebens die Ehe auch im Sinne eines bloßen Verheiratetseins weiter fortzuführen. Die Gründe dazu müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen.

Im vorliegenden Fall sahen die Richter diese Voraussetzungen als erfüllt an. Die Antragstellerin habe glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner nach einem Gewaltexzess und der daraufhin getroffenen Regelungen zur Überlassung der Ehewohnung und zu einem Näherungs­ und Kontaktaufnahmeverbot weiterhin in bedrohlicher Weise den Kontakt zu ihr gesucht hat. Daher sei es nicht verfrüht, das Scheidungsverfahren schon vor Ablauf eines Jahres nach der Trennung einzuleiten.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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