Eine Ehe kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Dies ist jedoch nur ausnahmsweise möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind daher eng auszulegen.
Hierauf hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (6 WF 134/19) hingewiesen. Erforderlich ist danach, dass es für den antragstellenden Ehegatten eine unzumutbare Härte ist, trotz des Getrenntlebens die Ehe auch im Sinne eines bloßen Verheiratetseins weiter fortzuführen. Die Gründe dazu müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen.
Im vorliegenden Fall sahen die Richter diese Voraussetzungen als erfüllt an. Die Antragstellerin habe glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner nach einem Gewaltexzess und der daraufhin getroffenen Regelungen zur Überlassung der Ehewohnung und zu einem Näherungs und Kontaktaufnahmeverbot weiterhin in bedrohlicher Weise den Kontakt zu ihr gesucht hat. Daher sei es nicht verfrüht, das Scheidungsverfahren schon vor Ablauf eines Jahres nach der Trennung einzuleiten.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).