Reparaturbestätigung durch Sachverständigen – Kostenersatz?

Wenn jemand nach einem Verkehrsunfall sein Fahrzeug selber repariert und sich danach eine Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen ausstellen lässt – hat er dann einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten durch den Schädiger? Dies ist umstritten:

  • Das Amtsgericht Fulda (33 C 3/15) sieht einen Erstattungsanspruch, denn der Geschädigte hat schliesslich die Wahl wie er repariert. Ausserdem hat er ein Interesse daran, eine Bescheinigung der ordnungsgemäßen Reparatur zur Verfügung stehen zu haben, etwa falls später ein erneuter Unfall auftritt. Da die Versicherer auf ihre Daten („HIS-Daten“) zurückgreifen, würde der Geschädigte hier mit Problemen zu rechnen haben, die zu vermeiden Teil der Herstellung des Zustands vor dem Unfall ist
  • Anders sieht dies das Amtsgericht Ibbenbüren (3 C 91/15), interessanterweise mit dem gleichen Ansatz. Weil nämlich der Geschädigte die Wahl hat wie er repariert. Wenn er aber selber repariert sei dies seine eigene freie Wahl und er habe die Konsequenzen dann selber zu tragen, dies sei nicht das Problem des Schädigers.

Zwei Gerichte, zwei Meinungen – so kennt man es, darum gibt es höhere Instanzen. Die Frage bleibt aber erst einmal offen, es kommt auf die eigene Überzeugungskraft und vor allem den jeweiligen Richter an.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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