Rengier: Strafrecht BT

In der Reihe “Grundrisse des Rechts” existieren zwei unscheinbare Bücher des strafrechtlers Rudolf Rengier, die durchaus Beachtung verdient haben: Seine beiden Kurzlernbücher zum Strafrecht BT sind nicht nur günstig und kompakt, sie sind ein sehr guter Tipp zum Thema Strafrecht für jeden.

Jedenfalls was das Strafrecht AT angeht bin ich mir noch nicht sicher, was ich empfehlen soll – hier gibt es auch Neuerungen auf dem Markt, die ich interessant finde und erst noch testen muss bevor ich etwas schreibe. Beim Strafrecht BT aber sind die Kurzlernbücher von Rengier ungeschlagen.

Für jeweils 16,50 Euro und 19,50 Euro erhält man zwei sehr kompakte Bücher, die gut in der Hand liegen und bei denen man zuerst befürchtet, sie beinhalten nicht alles, was benötigt wird. Ein Blick auf die Seitenzahlen verrät dann schon, dass einen einmal 400 und dann noch 500 Seiten zum Lesen erwartet – so wenig wie das aussieht, ist es also nicht.

Dennoch lesen sich die Bücher schnell und flüssig, das Papier ist nicht dieses fiese dünne Papier, sondern liegt fest in der Hand. Inhaltlich schafft Rengier es in der Tat, im Bereich des BT alles anzusprechen und zu vermitteln von dem ich denke, dass es wichtig ist. Dankenswerterweise verzichtet er auf Fußnoten und gibt nur sehr gezielte Hinweise auf weiterführende Quellen. Das macht es leichter, auch wirklich einmal zu einem Thema etwas nachzuschlagen.

Vermisst habe ich in diesen Büchern nichts an Inhalt, die Werke orientieren sich an der üblichen Einteilung: Ein Band für Vermögensdelikte, einer für die anderen Deliktstypen. Meinungsstreits werden aufgegriffen, hin und wieder aber erfolgt nur eine kurze Wertung und es gibt (zum Überblick über die mitunter sehr zahlreichen Meinungen) einen fundierten Quellenhinweis in dem man alle Meinungen detailliert findet. Wichtige Meinungsstreits, die man kennen muss, werden soweit ersichtlich alle dargestellt – in der gebotenen Kürze, wofür ich als Leser durchaus dankbar war.

Die Jurakopf-Einschätzung

Jedenfalls wer den Bereich Strafrecht BT wiederholen will/muss, für den sind diese Werke ein echter Tipp. Hier bekommt man ein umfassendes Werk zur Wiederholung und auch stellenweise Vertiefung der wesentlichen Aspekte des Strafrecht BT. Zusammen mit dem Studienkommentar zum StGB aus dem Hause Beck ist man bestens gerüstet.

Wer gerade erst mit dem BT anfängt oder speziell eine wissenschaftliche Arbeit schreiben möchte/muss, der braucht mehr – der Rengier ist aber auch für Anfänger geeignet, um schnell die Struktur zu verstehen und wichtigstes Wissen anzueignen.

Externe Rezension:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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