Aufpassen: Allgemeines Datenverzeichnis und Allgemeine Daten Verwaltung

Bekanntlich pflege ich auf der Webseite „Netzbetrug.de“ eine kleine Datenbank in der sich Anschreiben finden lassen, die Sie genau lesen sollten, bevor diese unterschrieben und zurückgesendet werden (hier zu finden, am Ende der Seite). Die Seite führt dazu, dass ich sehr viele Zuschriften mit Formularen erhalte, die ich gelegentlich einpflege. Aktuell bin ich wieder dabei zu sortieren und die zugeschickten Formulare aufzubereiten.

Dabei fallen mir besonders zwei Zuschriften auf, die mir auffällig häufig in der letzten Zeit zugeschickt wurden:

  • Allgemeine Daten Verwaltung – Industrie- und Handelsveröffentlichungen (486,71 Euro)
  • Allgemeines Datenverzeichnis – Industrie- und Handelsveröffentlichungen (577,15 Euro oder 580,72 Euro)

In beiden Fällen ist es meines Erachtens so, dass auf einen flüchtigen Blick ein relativ „amtlicher Eindruck“ erkannt werden kann. Spätestens wer genau hinsieht, wird in dem beigefügten Text erkennen, dass es sich um privatwirtschaftliche Angebote handelt und man „bisher in keiner Geschäftsbeziehung steht“. Hier funktioniert es aber so, dass nicht ein Formular ausgefüllt wird, sondern es liegt direkt ein Überweisungsträger bei, mit dem unmittelbar gezahlt werden soll. Achten Sie vor der Zahlung darauf – wenn das Geld einmal weg ist, ist der Streit zwingend um es wieder zu bekommen. Insgesamt sollte es sich aber durchaus lohnen, zumindest zu versuchen, sein Geld wieder zu bekommen! Das Prozesskostenrisiko liegt bei ca. 457 Euro wenn man sich bei diesen Summen streiten möchte.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.