Keine steuerneutrale Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch bei Gewerbebetrieben

Die unentgeltliche Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nieß- brauchsvorbehalt kann steuerneutral, d. h., unter Fortführung der Buchwerte erfolgen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 8.5.2019, VI R 26/17).

Interessant an dieser Entscheidung ist vor allem folgender Hinweis in der Urteilsbegründung:

„Soweit der 10. Senat des Bundesfinanzhofs für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine abweichende Auffassung vertritt, hat der Senat erhebliche Bedenken, ob er sich dem anschließen könnte.“

Hintergrund: Der 10. Senat hatte in 2017 entschieden, dass eine Buchwertfortführung voraussetzt, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Und daran fehlt es, wenn die einzige wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genutzt wird.

Merke: Nach derzeitigem Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung verhindert ein Vorbehaltsnießbrauch die steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines Gewerbebetriebs. Dies sollte bei etwaigen Übertragungsvereinbarungen unbedingt berücksichtigt werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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