Internationaler Cybercrime-Malware-Dienst “Warzone RAT-Malware” zerschlagen

Im Rahmen einer internationalen Aktion wurden laut EUROPOL mehrere Internetdomains beschlagnahmt, die von Cyberkriminellen für den Verkauf von Malware genutzt wurden. Diese Malware ermöglichte es den Cyberkriminellen, sich heimlich Zugang zu den Computern der Opfer zu verschaffen und sich mit diesen zu böswilligen Zwecken zu verbinden.

Am 7. Februar wurden im Rahmen der Operation zwei Verdächtige in Malta und Nigeria festgenommen. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, die Malware verkauft und Cyberkriminelle unterstützt zu haben, die die Malware für böswillige Zwecke nutzten.

Die Warzone RAT-Malware, ein hochentwickelter Remote Access Trojaner (RAT), wurde über Internetdomänen zum Kauf angeboten. Die RAT-Malware ermöglichte es den Cyberkriminellen, die Dateisysteme der Opfer zu durchsuchen, Screenshots anzufertigen, Tastatureingaben aufzuzeichnen, Benutzernamen und Passwörter zu stehlen und die Opfer über ihre Webkameras zu beobachten – alles ohne deren Wissen oder Zustimmung.

In diesem Zusammenhang berichtet das US-Justizministerium, dass www.warzone/ws und drei zugehörige Domains, auf denen die Warzone RAT-Malware zum Kauf angeboten wurde, beschlagnahmt wurden.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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