Ermittler und neue Technologien schaffen dystopische Szenarien

Was Dario Amodei von Anthropic gerade publiziert hat, ist nichts Neues – aber vielleicht rüttelt es wach. Denn wir stehen an einem immer grenzwertigeren Scheideweg – nicht nur in den USA oder Europa, sondern ganz konkret auch hier in Deutschland. Die meisten sind sich immer noch nicht bewusst, was technisch eigentlich möglich ist und schon passiert ist.

Warnung von Amodei

Amodei weist ausdrücklich darauf hin, dass KI-gesteuerte Massenüberwachung neuartige Risiken für unsere Grundfreiheiten birgt. Dabei ist dies sogar legal, was aus seiner Sicht allein daran liegt, dass die Gesetzgebung mit den rasch wachsenden Möglichkeiten der KI nicht Schritt gehalten hat. Er verweist darauf, dass die US-Regierung nach geltendem Recht detaillierte Aufzeichnungen über die Bewegungen, das Surfverhalten und die Kontakte von US-Bürgern aus öffentlichen Quellen erwerben kann, ohne eine richterliche Anordnung einzuholen – das Gleiche gilt für Deutschland und wohl jeden anderen Staat. Leistungsstarke KI ermöglicht es, diese einzeln harmlosen, verstreuten Daten automatisch und in großem Umfang zu einem umfassenden Bild des Lebens einer Person zusammenzufügen.

Das ist unüberraschend gut pointiert. Über diese Gesamtthematik berichte ich seit Monaten und weise in meinen Vorträgen darauf hin, doch zu viele denken immer noch klein, geradezu provinziell. Es gibt keine langweiligen Daten oder unauffälligen Muster, sondern nur noch Datenkomplexe. Auch die Vorstellung, es ginge nur darum, Datenpunkte zu finden, ist überholt – es ist möglich, digitale Abbilder von Personen zu schaffen, die mittels KI steuerbar werden. So wäre es etwa denkbar, einen digitalen Zwilling einer Person zu erstellen, den Ermittler befragen können, um Verhaltensweisen zu antizipieren, anstatt die Person selbst zu befragen oder zu observieren.

Ich sehe dieses Risiko insbesondere, wenn man Verhaltensprofile unmittelbar bei Chatbots abgreift, wo sich aus der persönlichen Kommunikation unmittelbare Rückschlüsse ziehen lassen. Wie grosss die Gefahren der Antizipation menschlichen Verhaltens bei nur genügend vorhandenen Daten sind, verdeutlich übrigens Ray Kurzweil in seinem „Reverse Engineering des Gehirns“ … zur Erinnerung: Er ist kein Neuropsychiater, sondern ehemaliger Google-Mitarbeiter.

Abfragemöglichkeiten der Ermittler

Natürlich geht es primär um OSINT, die Abfrage von öffentlich verfügbaren Daten. Schon hier sind Rechtsprechung und Politik geradezu blauäugig unterwegs, die mit dem Denken aus dem vorherigen Jahrhundert hierin kein Problem sehen und dies unter allgemeine Ermittlungsklauseln packen (so nur KK-StPO/Moldenhauer StPO § 163f Rn. 10-13; ich sehe es anders in BeckOK StPO/Ferner TDDDG § 2 Rn. 8-12.3). Bereits hiermit wird verkannt, dass es gerade nicht „harmlose Ermittlungen“ im Hinblick auf „ohnehin verfügbare Daten“ sind. Denn nicht das einzelne Datum macht das Problem, sondern die heutige Möglichkeit der Musterbildung, derer sich der Staat bemächtigen kann.

Überdeutlich wird dies durch ADINT, den Zugriff auf massenhaft erhobene Werbedaten: Auch wenn vorwiegend kommerziell verfügbar – wobei Ermittler hier mit richterlichem Beschluss auch einfach die Daten beschlagnahmten könnten – „lohnt“ es sich etwa für die US-Behörde ICE, hier in großem Stil einzukaufen, um Bewegungsmuster zu erkennen und Aufenthaltsorte zu ermitteln. Denn wir haben inzwischen derart viele Daten gespeichert, dass die schlichte Nutzung eines Smartphones genügt.

Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

Wir reden über die Gegenwart.

Zu wenige haben es kapiert – und die Rückständigkeit des Verständnisses von Digitalisierung in Gesellschaft, Justiz und Politik entwickelt sich zu einer ernst zu nehmenden Gefahr. Während unbemerkt von der Öffentlichkeit die Justiz zunehmend durch eine schlecht gelebte Pseudo-Digitalisierung lahmgelegt wird, hat sich längst sich eine geradezu dystopische Wirklichkeit von Massenüberwachung entwickelt.

Es ist schon ein Treppenwitz, wie viele immer noch glauben, es ginge allein um Datensilos bei einzelnen Social-Media-Anbietern oder Mega-Plattformen wie Google. Spätestens seit den Databroker-Files liegt offen zutage, dass weltweit diese berühmten vermeintlich harmlosen Daten gesammelt und vor allem auch Behörden zugänglich gemacht werden. Wenn eine Behörde, die aggressiv Abschiebungen vornimmt, diese Daten als teures Werkzeug einkauft und damit effektiv konkrete Personen sprichwörtlich jagen kann, gibt es keinen Spielraum mehr. Und es ist geradezu lächerlich, dass wir in der Justiz so tun, als wäre dies „OSINT“ – weil sich das immer noch so vorstellt, dass auf einer Social Media Plattform schlicht Profile gesucht und Personen darüber identifiziert werden. Die Problematik hat übrigens auch das BVerfG inzwischen hervorgehoben, gerade vor dem Hintergrund eben von Tools zur Datensammlung.

Es ist die Ahnungslosigkeit einer breiten Masse, die diese Umtriebe ermöglicht. Einer Masse, die zu denken scheint, dass sie Instagram, TikTok oder Google selbstbestimmt benutzt – dabei sind diese Angebote allein dazu da, in Wahrheit unser Verhalten aufzuzeichnen, zu analysieren und zu verkaufen, wie Shoshana Zuboff immer wieder zutreffend zusammenfasst. Der weitere Treppenwitz ist doch, dass wir uns aufregen über „zu viel Regulierung“ – dabei brauchen wir echte, klare Regeln für Ermittler, Data Broker und KI-Werkzeuge. Und wir benötigen dringend Bildung. Bildung für Juristen, die in Fachkommentaren über eine digitale Welt schreiben, die sie nicht verstanden haben, für eine Politik die nicht versteht, wo sie ansetzen muss … und für eine Bevölkerung die für selbst generierte KI-Katzenvideos ihre Freiheit aufgibt.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.