Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (2015)

Status: Verkündet und in Kraft getreten

Diesen Gesetzentwurf nehme ich nur der Vollständigkeit halber auf, da es sich primär um Korruptionsbekämpfung handelt. Mit dem Gesetz soll aber auch die über Angriffe auf Informationssysteme (2013/40/EU) umgesetzt werden, die grossteils im heutigen §202c StGB ihre Umsetzung gefunden hat – mit einer Ausnahme: Der §202c StGB sieht eine von maximal 1 Jahr vor. Dies wurde nun mit diesem Gesetz auf 2 Jahre angehoben werden.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.