Status: Verkündet und in Kraft getreten
Diesen Gesetzentwurf nehme ich nur der Vollständigkeit halber auf, da es sich primär um Korruptionsbekämpfung handelt. Mit dem Gesetz soll aber auch die Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme (2013/40/EU) umgesetzt werden, die grossteils im heutigen §202c StGB ihre Umsetzung gefunden hat – mit einer Ausnahme: Der §202c StGB sieht eine Freiheitsstrafe von maximal 1 Jahr vor. Dies wurde nun mit diesem Gesetz auf 2 Jahre angehoben werden.
Links dazu
- Beratung: Beratungsverlauf beim Bundestag
- Korruptionsbekämpfung: Vorstellung des Entwurfs auf der Kanzleiseite
- Zusammenfassung bei CR-Online
- Zweites Zusatzprotokoll zu Budapest Conention on Cybercrime - 17. Mai 2022
- NIS2-Richtlinie - 16. Mai 2022
- Bericht zur Zusammenarbeit von CSIRTs und Strafverfolgungsbehörden - 15. Mai 2022