Status: Verkündet und in Kraft getreten
Diesen Gesetzentwurf nehme ich nur der Vollständigkeit halber auf, da es sich primär um Korruptionsbekämpfung handelt. Mit dem Gesetz soll aber auch die Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme (2013/40/EU) umgesetzt werden, die grossteils im heutigen §202c StGB ihre Umsetzung gefunden hat – mit einer Ausnahme: Der §202c StGB sieht eine Freiheitsstrafe von maximal 1 Jahr vor. Dies wurde nun mit diesem Gesetz auf 2 Jahre angehoben werden.
Links dazu
- Beratung: Beratungsverlauf beim Bundestag
- Korruptionsbekämpfung: Vorstellung des Entwurfs auf der Kanzleiseite
- Zusammenfassung bei CR-Online
- Cyberkriminalität als Kriegsverbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof? - 30. September 2023
- Zeitungsartikel als Sprachwerk - 30. September 2023
- Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien - 24. September 2023