Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Anspruch aus Versorgungszusage

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Ansprüchen aus einer ihrem Geschäfts­ führer erteilten Versorgungszusage nur dann den Einwand des Rechtsmissbrauchs entge­ genhalten, wenn der Versorgungsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt.

Diese Klarstellung traf der (Urteil vom 2.7.2019, II ZR 252/16). Er hielt damit an seiner bisherigen Recht­ sprechung fest. Die Richter wiesen darauf hin, dass ein solcher Ausnahmefall voraussetze, dass die Gesellschaft durch das grobe Fehlverhalten des Begünstigten in eine ihre Existenz bedro­ hende Lage gebracht wurde. Ob dafür im Einzelfall ausreichend ist, dass der Gesellschaft ein außerordentlich hoher Schaden zugefügt wurde, blieb im vorliegenden Fall jedoch offen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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