Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Anspruch aus Versorgungszusage

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Ansprüchen aus einer ihrem Geschäfts­ führer erteilten Versorgungszusage nur dann den Einwand des Rechtsmissbrauchs entge­ genhalten, wenn der Versorgungsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt.

Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (Urteil vom 2.7.2019, II ZR 252/16). Er hielt damit an seiner bisherigen Recht­ sprechung fest. Die Richter wiesen darauf hin, dass ein solcher Ausnahmefall voraussetze, dass die Gesellschaft durch das grobe Fehlverhalten des Begünstigten in eine ihre Existenz bedro­ hende Lage gebracht wurde. Ob dafür im Einzelfall ausreichend ist, dass der Gesellschaft ein außerordentlich hoher Schaden zugefügt wurde, blieb im vorliegenden Fall jedoch offen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.