Bewachungsgewerbe: Reform des §34a Gewerbeordnung

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften“ wurde vom Bundeskabinett beschlossen und geht nun in das Gesetzgebungsverfahren über. Ziel ist eine umfassende Reform des Bewachungsgewerbes mit dem Ziel, für mehr Kontrolle und Sicherheit im Bereich des Betriebes von Bewachungsunternehmen zu sorgen. Hierzu gehören unter anderem

  • Sachkundeprüfung für Bewachungsunternehmer
  • Regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit, u.a. an Hand polizeilicher Auskünfte
  • Einrichtung eines zentralen Bewacherregisters
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.