Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften“ wurde vom Bundeskabinett beschlossen und geht nun in das Gesetzgebungsverfahren über. Ziel ist eine umfassende Reform des Bewachungsgewerbes mit dem Ziel, für mehr Kontrolle und Sicherheit im Bereich des Betriebes von Bewachungsunternehmen zu sorgen. Hierzu gehören unter anderem
- Sachkundeprüfung für Bewachungsunternehmer
- Regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit, u.a. an Hand polizeilicher Auskünfte
- Einrichtung eines zentralen Bewacherregisters
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner: Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht | Tel: 02404-92100 (Alle anzeigen)
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