AGB-Recht: Zur Abwälzung von Mehrwertsteuererhöhungen und Empfangsbekenntnis gegenüber Verbraucher

Das OLG Karlsruhe (8 U 138/14) hat entschieden:

  • Die Abwälzung von Mehrwertsteuererhöhungen auf den Verbraucher bei vier Monate übersteigenden Lieferfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich wirksam.
  • Eine nicht klare und verständliche Klausel ist nur dann gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam, wenn aus der Unklarheit eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders folgt. Das ist bei Klauseln, die die rechtliche Stellung des Kunden gegenüber dem dispositiven Recht verbessern, regelmäßig nicht der Fall.
  • § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB regelt den Sonderfall einer Klausel, die die Beweislast zum Nachteil des Kunden dadurch ändert, dass der Verwender den Kunden bestimmte Tatsachen bestätigen lässt; § 309 Nr. 12 Buchst. a BGB ist in einem solchen Fall nicht einschlägig. Ein gesondert unterzeichnetes Empfangsbekenntnis, in welchem der Erhalt mehrerer Leistungen oder Sachen bestätigt wird, ist grundsätzlich wirksam. § 309 Nr. 12 letzter Halbsatz BGB verbietet lediglich die Verbindung des Empfangsbekenntnisses mit jedweder sonstigen Erklärung.
  • Eine Klausel, die für den (späteren) Wegfall einer Vertragsleistung zu Gunsten des Verwenders die (rückwirkende) Erhöhung einzelner Abschlagszahlungen vorsieht, ist grundsätzlich gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.

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