Vertragsrecht: Bearbeitung unberechtigter Mängelrügen ist zu vergüten

Unberechtigte Mängelrügen sind nicht nur ärgerlich, die Bearbeitung kostet oft auch noch Geld. Das Landgericht (LG) Kassel hat jetzt entschieden, dass der Bauunternehmer Anspruch darauf hat, diesen Aufwand vergütet zu bekommen. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Er muss dem Auftraggeber vor Aufnahme der Prüfung klarmachen, dass er eine Kostenerstattung verlangt, wenn sich herausstellt, dass die Ursache der Mängel nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt.
  • Er muss deutlich machen, dass er überhaupt nur unter der Voraussetzung tätig wird, dass ihm die Kosten erstattet werden, wenn sich ergibt, dass Ihre Leistung einwandfrei war.

In diesem Fall ist für die Kasseler Richter ein Werkvertrag über die Prüfung der Mängelursache konkludent geschlossen worden (LG Kassel, 12 S 2/06).

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Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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