Ich hatte bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass im Fall einer Klage nach einer Filesharing-Abmahnung nicht vorschnell eine Rechteinhaberschaft ungeprüft übernommen werden darf. Ein weiteres Beispiel findet sich beim Amtsgericht Düsseldorf (57 C 10172/14), das nun ausführt, dass es bei einer öffentlichen Zugänglichmachung im Internet für einen Schadensersatz eben nicht ausreicht, wenn nur Rechte zur Verbreitung auf physischen Datenträgern erworben wurden. In diesem Fall versagt mit dem Amtsgericht Düsseldorf die Berechnung auf Grund der Lizenzanalogie.
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Schlagwort: Lizenz
Rechtsanwalt für Lizenzrecht und Lizenzen: Eine Lizenz ist ein Vertrag zwischen dem Inhaber eines geistigen Eigentumsrechts und einem Dritten, der das Recht erhält, das geistige Eigentum unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Im IT-Recht und im Markenrecht sind Lizenzen von großer Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Software.
Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Gestaltung von Lizenzverträgen unterstützen und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Software klären. Dabei geht es um Fragen wie Nutzungsumfang, Haftung, Gewährleistung und Schutz des geistigen Eigentums. Auch im Markenrecht spielt die Lizenzierung eine wichtige Rolle, da Markeninhaber die Möglichkeit haben, ihre Markenrechte gegen Entgelt an Dritte zu lizenzieren.
In Deutschland gibt es spezielle Gesetze, die den Schutz des geistigen Eigentums und der Markenrechte regeln. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen dabei helfen, die rechtlichen Aspekte zu klären und die Interessen der Beteiligten zu vertreten. Insgesamt ist die Lizenzierung im IT- und Markenrecht ein komplexes Thema, das viele rechtliche Fragen aufwirft. Ein Fachanwalt für IT-Recht kann hier helfen, die rechtlichen Aspekte zu klären und die Interessen der Beteiligten zu vertreten.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
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Klage nach Filesharing-Abmahnung: Amtsgericht Düsseldorf zur Rechteinhaberschaft
Urheberrecht: Nachweis der Nutzungsberechtigung im Streitfall
Im Fall des Streits um (nicht) erteilte Nutzungsrechte an einem urheberrechtlich geschützten Werk ist zu bedenken, dass die Rechtsprechung hier den Nachweis der „Rechtekette“ faktisch bis zum Urheber fordert. Wem dieser Nachweis nicht gelingt, der wird mit einer Klage wegen einer vermeintlichen Verletzung von Nutzungsrechten letztlich scheitern. Das Landgericht Köln (14 O 287/13) hat dies nochmals verdeutlicht.
(mehr …)Urheberrecht: Rechteinhaberschaft genau prüfen (hier: Lizenzanalogie beim Filesharing)
Die Gegenwehr bei einer Erhobenen Klage nach einer Filesharing-Abmahnung ist inzwischen durchaus sehr erfolgversprechend. Dabei zeigt sich (nicht nur) in meinen Verfahren immer wieder, dass man gar nicht lange über Störerhaftung oder Täterschaft diskutieren muss, weil mancher Gegner nicht sauber seine Rechteinhaberschaft nachweisen kann, also dass er überhaupt die richtigen Rechte erworben hat. Das führt zwar nicht zwingend zu einem Wegfall des Unterlassungsanspruchs, aber eben zum Wegfall des Lizenzschadensersatzes.
Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (36a C 202/13) zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, hier genau hinzusehen und prozessual zu agieren.
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Urheberrecht: Benennung des Urhebers mittels mouseover-Effekt nicht ausreichend
Das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 5593/14) hatte sich damit zu beschäftigen, ob die Angabe des Urhebers bei Verwendung eines Bildes im Rahmen eines mouseover-Effekts ausreichend ist. Im Ergebnis wurde dies verneint, da der mouseover-Effekt gerade nicht die notwendige dauerhafte Darstellung ist, die das Urheberrechtsgesetz fordert. Allerdings sind Abschläge beim Schadensersatz möglich.
(mehr …)Urheberrecht: Zur Höhe des Schadensersatzes bei rechtswidriger Verwendung einer Fotografie
Das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 5593/14) hatte sich mit einem klassischen Fall zu beschäftigen: Ein Foto wurde auf einer Homepage verwendet, ohne dass der Urheber – entsprechend der Lizenzvorgabe – benannt war. Nun wurde Schadensersatz begehrt, dabei bestätigte sich die neue Linie der Rechtsprechung, die immer häufiger anzutreffen ist.
(mehr …)Widerrufsrecht bei Software, Apps und Downloads
Wer Software, Apps und „Downloads“ kauft, dem steht mitunter ein Widerrufsrecht zu. Dies insbesondere auch bei Apps und so ist es entgegen mancher Berichterstattung auch nicht direkt so, dass Anbieter/Vertreiber von Apps netterweise ein Widerrufsrecht einräumen, sondern dass diese hier schlicht gesetzliche Vorgaben umsetzen; ebenso wie es Unsinn ist, dass etwa Apple durch das Einräumen eines „Rückgaberechts“ einer gesetzlichen Regulierung zuvorkommt – die gibt es schon.
Ein kurzer Überblick.
(mehr …)AG Düsseldorf: Bei Filesharing ist pro Musiktitel Zahlung von 20 Euro ausreichend
Auch das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 4661/13) hat sich nunmehr endlich – unter Rückgriff auf die Kölner Rechtsprechung – auch bei der Berechnung des Schadensersatzes beim Filesharing für neue Berechnungsmethoden geöffnet. Im Ergebnis führt dies dazu, dass ein Betrag von 20,24 Euro pro Titel zu zahlen ist – bei einem Musikalbum mit 13 Titeln ergab sich somit ein Gesamtbetrag von 263,12 Euro. Möglicherweise zeichnet sich nun auch in Düsseldorf das Ende der fantastischen Forderungen beim Filesharing ab. Quasi „nebenbei“ wurde der für die Abmahnung anzusetzende Streitwert auf 1315 Euro festgesetzt – was aber im Ergebnis dahin stehen kann, da die Abmahnung (wieder einmal, in Düsseldorf geschieht dies häufiger) als unbrauchbare Leistung qualifiziert wurde.
(mehr …)OLG Köln: 6.000 Euro Streitwert wenn Bild unberechtigt genutzt wird
Die Rechtsprechung in Köln ist inzwischen seit Jahren gefestigt: Bei unberechtigter Bildnutzung ist ein Streitwert bzw. Gegenstandswert hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs in Höhe von 6.000 Euro anzusetzen.
Urheberrecht: Kein Unterlassungsanspruch gegen Behauptung Lizenznehmer zu sein
Das OLG Frankfurt am Main (11 U 92/12) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Unterlassungsanspruch dahingehend besteht, einem Nichtberechtigten die Behauptung zu untersagen, er sei berechtigt urheberrechtliche Nutzungslizenzen zu vergeben.
Das OLG stellte insoweit fest, dass derjenige, der als Nichtberechtigter vorgibt, Urheberrechte zu lizenzieren, die er nicht inne hat, damit allein noch keine Urheberrechtsverletzung begeht:
Eine Urheberrechtsverletzung liegt jedoch nicht schon in der inkriminierten Behauptung. Wer als Nichtberechtigter vorgibt, Urheberrechte zu lizenzieren, die er nicht innehat, begeht keine Urheberrechtsverletzung (BGH GRUR 1999, 152 [BGH 02.10.1997 – I ZR 88/95] – Spielbankaffaire; GRUR 1997, 896 [BGH 10.07.1997 – I ZR 42/95] – Mecki-Igel III). Es fehlt an der Vornahme einer ausschließlich dem Urheber vorbehaltenen Nutzungshandlung. Eine Urheberrechtsverletzung durch eine dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsformen hat das Landgericht nicht festgestellt.
Aber auch auf anderem Wege kann die Äusserung nicht untersagt werden, denn die Behauptung, zur Weiterübertragung von zuvor erworbener Software berechtigt zu sein, stellt keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, da in Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit enthaltenen Verwendungsbeschränkungen regelmäßig unwirksam sind.
Hinweis: Eine auf den ersten Blick obskure Entscheidung, die sich mit dem harten Kampf auf dem Gebrauchtsoftwaremarkt erklären lässt. Wenn man als Angriffspunkt nicht (mehr) die Verbreitung von (gebrauchter) Software in Angriff nehmen kann, soll zumindest versucht werden, den Werbemarkt auszutrockenen. Dabei ist gerade die Erklärung, dass ein Rechteerwerb für den Käufer gesichert ist von doppelter Bedeutung: Einmal, weil es natürlich werbewirksam ist, da es vom Käufer ohnehin erwartet wird. Da aber der Käufer mit dem EUGH die Berechtigung zu prüfen hat, ist diese Erklärung zudem auch notwendig (weswegen sie, so das OLG korrekt, nicht untersagt werden kann).
Gerichtlicher Mahnbescheid nach Filesharing-Abmahnung: Forderungen können trotz Mahnbescheid verjährt
Ich bin inzwischen seit Jahren in mehreren Klagen nach einer vorangegangenen Filesharing-Abmahnung (für vormals Abgemahnte) tätig. Bisher sehe ich von detaillierten Berichten ab, da ich während laufender Verfahren hier keinen Informationsgewinn sehe.
Es gibt aber einen Aspekt, der mitunter für Unsicherheit sorgt und der meines Erachtens gerne unterschätzt wird: Die Frage der Verjährung im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid. Keineswegs ist es nämlich so, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid pauschal die Verjährung hemmt – wie nun auch immer mehr Rechteinhaber feststellen müssen. Mehrere Amtsgerichte, aktuell das AG Hamburg, weisen darauf hin, dass der Mahnbescheid keine Hemmung der Verjährung bewirkte.
Dazu bei uns:

Gebrauchte Software: Kein Verkauf „gebrauchter“ Musik-Dateien
Das Oberlandesgericht Hamm (22 U 60/13) hat nun erstmals obergerichtlich nach der Entscheidung des EUGH zum Verkauf „gebrauchter“ digitaler Daten entschieden, dass ein (Weiter-)Verkauf von erworbenen Audiodateien, hier von Hörbüchern, urheberrechtlich unzulässig ist, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Insbesondere die Rechtsprechung zum Verkauf gebrauchter Software ist nicht heran zu ziehen.
Update: Zu ebooks sehen das das OLG Hamburg (10 U 5/11) und OLG Stuttgart (2 U 49/11) wohl genauso.
(mehr …)EUGH zum Urheberrecht: Kopien im Cache beim Betrachten von Inhalten sind grundsätzlich zulässig – Streaming zulässig?
Der EUGH (C‑360/13) hat festgestellt
dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im „Cache“ der Festplatte dieses Computers (…) ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können.
Der erste Blick auf die Entscheidung ruft quasi nach dem Gedanken an Streaming und es liegt auf der Zunge „EUGH entscheidet: Streaming legal“. Gleichwohl, es wäre in dieser Pauschalität falsch. Der Blick auf die Entscheidung lohnt sich dennoch, denn immerhin wurde nun (endlich) durch den EUGH festgehalten, dass Kopien im Cache ebenso privilegiert sein können, wie die im Arbeitsspeicher.
(mehr …)Fotorecht: Schadensersatz bei unerlaubter Werbung mit Hochzeitsfotos durch Hochzeitsfotograf
Immer noch viel zu häufig nutzen Fotografen unbedacht erstellte Fotografien für eigene Werbezwecke – einen besonders krassen Fall hierzu hatte das Landgericht Hamburg (324 O 59/13) vorliegen. Hier ging es um einen Hochzeitsfotografen, der Fotografien eines Hochzeitspaares für eigene werbliche Zwecke auf seiner Webseite nutzte. Befremdlicherweise nicht der einzige bekannte Fall dieser Art.
(mehr …)Haftung bei Open Source Software
Haftung bei Opensource Software: Freie Software ist heute Enorm verbreitet. Insbesondere im Bereich des Internet ist festzustellen, dass zahlreiche Standardprogramme und auch Standard-Protokolle in Form freier Software auftreten. Regelmäßig funktioniert dies dann so, dass hier in irgendeiner Form Programmierer beteiligt sind, die quasi ehrenamtlich an dem Projekt mitarbeiten.
Durchaus berechtigt ist dann die Frage, wie man rechtlich damit umzugehen hat, wenn plötzlich ein Fehler auftritt, der nachweislich von einem bestimmten Programmierer – oder auch verschiedenen Programmierern – stammt, speziell wenn letztendlich ein erheblicher Schaden aufgetreten ist. Gerade im Internet, wenn standardisierte Protokolle betroffen sind, ist das Risiko hier nicht klein zu reden, wenn man bedenkt wie viele kommerziell erfolgreich Plattformen bestimmte Projekte einsetzen. Hierzu ein kleiner Überblick.
(mehr …)Gebrauchte Software: Einschränkung des Weiterverkaufs von Software durch AGB möglich
Der EUGH hat bekanntlich festgestellt, dass gebrauchte Software grundsätzlich weiter veräußert werden darf – auch wenn es sich lediglich um einen Download gehandelt hat. Diese Entscheidung wurde von den Softwareherstellern nicht mit allzu viel Euphorie aufgenommen, der ein oder andere Softwarehersteller versucht (nicht erst seit dieser Entscheidung) durch AGB einen unkontrollierten Weiterverkauf zu unterbinden. Das aber funktioniert nicht.
