Schlagwort: Lieferkette

Rechtsanwalt für Lieferkette: Die Lieferkette oder „Supply Chain“ bezeichnet die Abfolge von Lieferanten und Dienstleistern, die an der Herstellung oder Bereitstellung eines Produktes beteiligt sind. Dabei können sowohl Güter als auch Dienstleistungen von mehreren Unternehmen bezogen und verarbeitet werden.

Die Lieferkette ist unter Druck geraten – neben vertraglichen Fragen stellt sich hier vor allem die Problematik der Haftung im Bereich Sicherheit. Rechtsanwalt, IT-Fachanwalt und FA-Strafrecht Jens Ferner berät Unternehmen rund um die Lieferkette

In Deutschland und der EU stellen sich dabei insbesondere rechtliche Fragen der Haftung und der Datensicherheit entlang der Lieferkette. Unternehmen sind verpflichtet, die gesamte Lieferkette transparent und sicher zu gestalten, um sowohl rechtlichen als auch ethischen Anforderungen gerecht zu werden.

Ein besonderes Risiko stellt die Lieferkette im Zusammenhang mit Softwareentwicklung und IT-Sicherheit dar. Hier können bereits in der Lieferkette Schwachstellen in der Software oder im IT-System entstehen, die später zu Sicherheitsproblemen oder Datenschutzverletzungen führen können.

Unternehmen müssen daher in der Lieferkette von Software und IT-Systemen besonders auf Datensicherheit und Qualitätssicherung achten. Eine sorgfältige Auswahl der Lieferanten und Dienstleister sowie eine klare Definition der Anforderungen sind dabei von entscheidender Bedeutung.

Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Gestaltung der Lieferkette von Software und IT-Systemen unterstützen und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Datensicherheit und Qualitätssicherung klären. Auch bei Problemen in der Lieferkette, wie z.B. Lieferverzögerungen oder Falschlieferungen, kann ein IT-Rechtsanwalt helfen, die Interessen des betroffenen Unternehmens zu vertreten.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Probleme mit der Update-Pflicht in der Ökodesign-Verordnung?

    Probleme mit der Update-Pflicht in der Ökodesign-Verordnung?

    Eine aktuelle Kontroverse um die Reichweite der Update‑Pflichten für Smartphones – ausgelöst durch die restriktive Auslegung der Ökodesign‑Verordnung (EU) 2023/1670 durch einen bekannten Hersteller – legt eine deutliche Spannung zwischen dem unionsrechtlichen Ziel und seiner technischen Umsetzung im Sekundärrecht offen. Oder einfacher gesagt: Während die EU darauf hinwirkt, die Lebensdauer digitaler Produkte zu verlängern, scheinen einige Hersteller vor allem darin engagiert, die Grenzen dieser neuen Pflichten auszuloten.

    Zum Thema „Rechtliche Grundlagen von Softwareupdates und -upgrades” habe ich in AnwZert ITR 16/2025 Anm. 3 übrigens einen Beitrag veröffentlicht. Dieser konzentriert sich allerdings auf die zivilrechtlichen Fragestellungen.

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  • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Wann liegt ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor? Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne der § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, wobei verschiedene Betätigungen, die auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen, eine tatbestandliche Bewertungseinheit bilden, also mehrere Handlungen zusammengefasst werden können.

    Dazu bei uns:

    Update 2026: Der weite Begriff des Handeltreibens gilt inzwischen unverändert sowohl für klassische Betäubungsmittel nach dem BtMG als auch für Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG); neu ist nur, dass für Cannabis teilweise eigenständige, regelmäßig mildere Strafrahmen vorgesehen sind.

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  • Reform des Produkthaftungsrechts: Software und KI

    Reform des Produkthaftungsrechts: Software und KI

    Die EU und die Bundesregierung stellen das Produkthaftungsrecht bis 2026 grundlegend neu auf. Software und KI-Systeme werden künftig ausdrücklich als Produkte behandelt, verbunden mit erweiterten Haftungsrisiken, neuen Beweiserleichterungen für Geschädigte und einer Ausweitung des Kreises haftender Akteure.​ Ich hatte bereits auf LinkedIn dazu etwas geschrieben, medial wird das Thema längst reflektiert, etwa bei Handelsblatt oder Heise.

    Das Highlight dabei: Die erweiterte Produkthaftungsrichtlinie der EU definiert Software, einschließlich Betriebssysteme, Firmware, Computerprogrammen, Apps und KI-Systeme, als Produkte. Diese Definition schließt die Software unabhängig davon ein, ob sie als eigenständiges Produkt, integriert in andere Produkte, oder über Cloud-Technologien bereitgestellt wird. Bisher ist dies noch anders. Der Quellcode von Software wird jedoch ausdrücklich nicht als Produkt angesehen, da er als reine Information gilt.

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  • KI-Washing 2.0: Ausbeutung von Menschen bei KI-Modellen

    KI-Washing 2.0: Ausbeutung von Menschen bei KI-Modellen

    Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, diskutieren derzeit vor allem Datenschutz, Urheberrecht und die kommende EU‑KI‑Verordnung. Weit weniger im Blick ist dagegen eine Rechtsmaterie, die der Nutzung bestimmter KI‑Modelle ganz handfest im Weg stehen kann: das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) … und auch der generelle ethische Einsatz. Denn: Menschen wurden und werden ausgebeutet beim Training von KI – und wir wissen das doch längst.

    Das LkSG zwingt in meiner folgenden Überlegung dazu, die menschenrechtliche „Vorgeschichte“ eines Modells mitzudenken – und zwar auch dann, wenn dieses nur als fertiges Produkt eingekauft oder als Open‑Source‑Gewicht von Hugging Face heruntergeladen wird.

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  • Mikromanagement: Wenn Kontrolle die Führung lähmt

    Mikromanagement: Wenn Kontrolle die Führung lähmt

    Nicht alle Führungskräfte vertrauen auf die Fähigkeiten ihrer Teams. Stattdessen greifen manche zu einem Führungsstil, der kurzfristig Sicherheit suggeriert, langfristig jedoch erhebliche Schäden anrichtet: dem Mikromanagement. Was auf den ersten Blick wie engagierte Führung wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Bremsklotz für Motivation, Kreativität und unternehmerischen Erfolg … und hat Auswirkungen auch in rechtlicher Hinsicht.

    Hinweis: Dazu auch auf LinkedIn von mir den Beitrag beachten

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  • Künstliche Intelligenz in der Vorstandsarbeit

    Künstliche Intelligenz in der Vorstandsarbeit

    Künstliche Intelligenz in der Unternehmensführung hat längst die Vorstandsetagen erreicht, und was vor wenigen Jahren noch wie Science-Fiction klang, ist schon jetzt ernste Realität: Algorithmen analysieren Markttrends, bereiten strategische Entscheidungen vor und unterstützen sogar bei der Compliance-Überwachung. Doch während einige Unternehmen KI wohl bereits als selbstverständliches Werkzeug nutzen, zögern andere – aus Unsicherheit, Skepsis oder schlichtweg wegen unklarer rechtlicher Rahmenbedingungen. Dabei stellt sich nicht mehr die Frage, ob KI in der Vorstandsarbeit eine Rolle spielen wird, sondern wie sie sinnvoll und verantwortungsvoll eingesetzt werden kann.

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  • Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Die Bekämpfung gefälschter Waren ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der europäischen Strafverfolgungsbehörden. Besonders brisant wird es, wenn es um Produkte geht, die direkt Kinder betreffen: Spielzeug. Zwischen 2020 und 2025 führte Europol die Operation LUDUS durch, eine groß angelegte, internationale Aktion gegen den Handel mit gefälschtem Spielzeug. Ein kürzlich veröffentlichtes Papier fasst die Ergebnisse dieser fünfjährigen Initiative zusammen und gibt Einblicke in die Strukturen, Risiken und Entwicklungen dieses illegalen Marktes.

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  • IOCTA Cyberkriminalität 2025

    IOCTA Cyberkriminalität 2025

    Der aktuelle Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2025 von Europol zeigt: Daten sind längst zur universellen Währung der Unterwelt geworden – als Handelsware, als Werkzeug und als Zielscheibe zugleich. Was früher vor allem Kreditkartennummern oder Passwörter betraf, ist heute ein komplexes, vernetztes Ökosystem, in dem persönliche Informationen, Systemzugriffe und selbst KI-generierte Inhalte zu einer Bedrohung für Unternehmen, Privatpersonen und kritische Infrastrukturen werden.

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  • Chinas strategischer Griff nach deutschen Geschäftsgeheimnissen

    Chinas strategischer Griff nach deutschen Geschäftsgeheimnissen

    Die Abhängigkeit Deutschlands von chinesischen Rohstoffen hat sich in den letzten Monaten zu einem handfesten Risiko für die hiesige Wirtschaft entwickelt. Im Zentrum steht ein scheinbar unscheinbares, doch unverzichtbares Gut: Seltene Erden. Diese 17 chemischen Elemente sind das Rückgrat moderner Technologien – von Smartphones über Elektroautos bis hin zu Rüstungsgütern.

    Doch seit China im April dieses Jahres seine Exportregeln für Seltene Erden verschärft und im Oktober weiter angezogen hat, geraten deutsche Unternehmen in einen gefährlichen Abhängigkeitskonflikt. Peking verlangt laut Presseberichten von ihnen nicht nur detaillierte Einblicke in Produktionsprozesse, Lieferketten und Kundendaten, sondern schafft damit Fakten, die weit über den Handel hinausreichen.

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  • Westliche Spitzentechnologie für Russlands Atomarsenal in der Arktis: Strafrechtliche Gefahr?

    Westliche Spitzentechnologie für Russlands Atomarsenal in der Arktis: Strafrechtliche Gefahr?

    Aktuelle Recherchen eines internationalen Journalistenverbunds, an dem unter anderem NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung maßgeblich neben LeMonde beteiligt waren, decken auf, wie Russland sein Atomwaffenarsenal in der Region wohl mit westlicher Technologie absichert. Im Fokus der Recherchen „Russian Secrets“ steht ein geheimes Unterwasser-Spähsystem namens „Harmonie“, das darauf ausgelegt ist, feindliche U-Boote frühzeitig zu erkennen und so die eigenen nuklearen Kapazitäten zu schützen. Die Brisanz dieser Enthüllungen liegt nicht nur in der militärischen Dimension, sondern auch in der Frage, wie sensible Technologien aus Europa und den USA trotz Sanktionen und Exportkontrollen nach Russland gelangen konnten.

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  • Nexperia im Strudel der Geopolitik

    Nexperia im Strudel der Geopolitik

    Die jüngsten Entwicklungen um den niederländischen Halbleiterhersteller Nexperia werfen ein Schlaglicht auf die wachsende Verwundbarkeit globaler Lieferketten durch geopolitische Spannungen. Der Fall zeigt, wie schnell technologische Abhängigkeiten, unklare Governance-Strukturen und strategische Interessenkonflikte zu einer existenzbedrohenden Krise für ein Unternehmen und ganze Industrien eskalieren können.

    Für Führungskräfte in international agierenden Konzernen bietet die Nexperia-Affäre durchaus einige wertvolle Lehren – nicht nur in puncto Compliance, sondern auch in der Frage, wie Unternehmen in einem Umfeld zunehmender regulatorischer und politischer Unsicherheiten handlungsfähig bleiben. Im Folgenden stelle ich an hand der aktuellen Berichterstattung bei Managermagazin, Handelsblatt und veröffentlichen Dokumenten die Gesamtsituation dar – und schwenke zum Thema BCM.

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  • Entwicklung der Robotik im Jahr 2025

    Entwicklung der Robotik im Jahr 2025

    Die aktuelle Ausgabe des World Robotics Report der International Federation of Robotics (IFR) zeichnet ein zunehmend klares Bild: Die globale Nachfrage nach Industrierobotern bleibt robust, doch die Dynamik verschiebt sich. Während einige Regionen und Branchen mit Rückgängen kämpfen, entstehen anderswo neue Wachstumsmotoren. Die Zahlen für 2024 zeigen eine Branche im Wandel – getrieben von technologischem Fortschritt, geopolitischen Spannungen und einem strukturellen Umbruch in der industriellen Produktion.

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  • Cybersecurity in der Software-Lieferkette

    Cybersecurity in der Software-Lieferkette

    Die jüngsten Angriffe auf die JavaScript-Bibliotheksplattform npm zeigen auf dramatische Weise, wie verwundbar moderne Software-Lieferketten sind. Ein selbstvermehrender Wurm namens Shai-Hulud hat Hunderte von Code-Paketen infiziert, Zugangsdaten gestohlen und diese öffentlich zugänglich gemacht. Für Unternehmen und ihre Führungskräfte wirft dies nicht nur technische, sondern auch erhebliche rechtliche und haftungsrelevante Fragen auf. Was ist passiert, welche Risiken bestehen für Unternehmen, und wie können sich Verantwortliche absichern?

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  • „Operation Calypso“ der EU-Staatsanwaltschaft

    „Operation Calypso“ der EU-Staatsanwaltschaft

    Die Schlagzeilen sind spektakulär: 2.435 beschlagnahmte Container, 800 Millionen Euro Steuerschaden, Festnahmen in vier Ländern. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat mit der „Operation Calypso“ einen der größten Schläge gegen organisierte Zoll- und Steuerkriminalität in der Geschichte der EU geführt. Im Mittelpunkt steht ein mutmaßlich von chinesischen Netzwerken gesteuertes System, das seit Jahren Zölle und Mehrwertsteuer in industriellem Ausmaß umging.

    Doch hinter den großen Zahlen und den Bildern von beschlagnahmten E-Bikes und Textilien verbergen sich komplexe rechtliche Fragen – insbesondere für Unternehmen, Spediteure und Importeure, die plötzlich im Visier der Ermittler stehen. Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Steuerstrafrecht und Kommentator der Arbeit der europäischen Staatsanwaltschaft sehe ich in diesem Fall nicht nur ein Beispiel für effektive Strafverfolgung, sondern auch ein Warnsignal für alle, die im internationalen Handel tätig sind. Vor allem die Einziehung von Vermögenswerten – ein Instrument, das in solchen Fällen oft rigoros eingesetzt wird – birgt erhebliche Risiken, aber auch Verteidigungspotenzial.

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  • EU-Strategic-Foresight-Report 2025

    EU-Strategic-Foresight-Report 2025

    Europas Weg in eine unsichere Zukunft: Am 9. September 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren neuen Strategic Foresight Report mit dem Titel „Resilience 2.0: Empowering the EU to thrive amid turbulence and uncertainty“. Das Papier ist mehr als nur eine Bestandsaufnahme der aktuellen Krisen – es ist ein Weckruf und ein strategischer Fahrplan für ein Europa, das sich in einer Welt zunehmender Turbulenzen nicht nur behaupten, sondern gestaltend vorankommen will.

    Seit dem ersten Bericht dieser Art im Jahr 2020 hat sich die globale Lage dramatisch zugespitzt: Pandemien, Kriege, Klimakrisen, technologische Umbrüche und demokratische Erosionsprozesse zwingen die EU, ihr Verständnis von Widerstandsfähigkeit grundlegend zu überdenken. Der neue Ansatz, „Resilienz 2.0“ genannt, geht weit über die bloße Krisenbewältigung hinaus. Es geht darum, proaktiv und transformativ zu handeln, um die Europäische Union zukunftsfest zu machen.

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