Das BKA-Gesetz sieht im §20k den „Verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme“ vor. Dahinter verbirgt sich die Ermächtigung zu dem, was gemeinhin „Bundestrojaner“ genannt wird. Es geht darum, dass das Bundeskriminalamt in der Lage ist, in „informationstechnische Systeme“ mit einer Software einzudringen und hierüber Daten zu erheben. Dabei bieten sich vielzählige Anwendungsmöglichkeiten, speziell bei einer Überwachung…WeiterlesenBKA-Gesetz: Bundestrojaner im Einsatz (?)
Schlagwort: Hacking & Hacker
Rechtsanwalt für Hacker
Rechtsanwalt für Hacker! Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner schreibt hier rund um das Thema „Hacking & Hacker“. In unserer Kanzlei werden Sie im Bereich Cybercrime vertreten: Wir sind bundesweit in der Strafverteidigung tätig und erfahren in der Verteidigung von „Hackern“. Zu unseren Mandanten gehören Cybersecurity-Spezialisten ebenso wie klassische Hacker. Rechtsanwalt Jens Ferner, Softwareentwickler und IT-Sicherheitsprofi, hat sich inzwischen auf die Verteidigung von Cyberkriminellen in Strafverfahren spezialisiert.
Beachten Sie, dass wir als ausschließlich als Strafverteidiger tätig sind, allerdings Vorträge zu IT-Sicherheit, Strafrecht und Cybercrime anbieten!
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Mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität wurde § 202c in das Strafgesetzbuch eingefügt. Nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Straftat nach § 202a (Ausspähen von Daten) oder § 202b (Abfangen von Daten) vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die…WeiterlesenIT-Strafrecht: Zur Auslegung von § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB
Das Bundesverfassungsgericht hat ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen.WeiterlesenStaatstrojaner: Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme