Das Recht des Strafvollzugs ist im Kern nur ein Gebiet für Studenten mit dem Schwerpunkt Strafrecht. Dabei verbergen sich hier einige wenige, aber feine Meinungsstreits, die ich kurz aufgreifen möchte.
Link zum Nachlesen: Eintrag zum Strafvollzug beim JuraWiki, u.a. mit Hinweisen zu Entscheidungen und Statistiken
Aufsätze in der JuS:
- Eisenberg u.a. in JuS 1989, Seite 392ff.: Klausur u.a. zur Zulässigkeit der Aufrechnung mit Hausgeld des Gefangenen
- Eisenberg in JuS 1991, Seite 754ff.: Klausur zum Zwangs-Aidstest
- Eisenberg in JuS 1994, Seite 218ff: Klausuranalyse, lesenswert vor allem wegen der Anmerkungen, was vom Klausurbearbeiter (der ein „sehr gut“ geschrieben hat) noch erwartet wurde!
- Pätzel in JuS 1995, Seite 900ff.: Fallbesprechung „Der fleißige Sünder“
- Hohmann in JuS 1997, Seite 912ff.: Fallbesprechung „Geburt in Ketten“
- Arloth in JuS 1989, Seite 815ff.: Grundfälle zum Strafvollzugsrecht I
- Arloth in JuS 1990, Seite 35ff.: Grundfälle zum Strafvollzugsrecht II
- Arloth in JuS 1990, Seite 108ff.: Grundfälle zum Strafvollzugsrecht III
- Arloth in JuS 2003, Seite 1041ff.: Grundfragen und aktuelle Probleme des Strafvollzugs

