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Schlagwort: Cybersecurity

Fachanwalt für Cybersecurity – rechtliche Beratung zu IT-Sicherheit und Risikomanagement.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Neue Forschungserkenntnisse zur Autonomen Website-Hackfähigkeit von LLMs

    Neue Forschungserkenntnisse zur Autonomen Website-Hackfähigkeit von LLMs

    Eine bahnbrechende Forschungsarbeit mit dem Titel „LLM Agents can Autonomously Hack Websites“ offenbart, wie fortgeschrittene große Sprachmodelle (LLMs), insbesondere GPT-4, autonom Websites hacken können. Dieses Potenzial wird durch die Fähigkeit der Modelle unterstrichen, ohne menschliches Feedback komplexe Aufgaben wie Blinddatenbankschema-Extraktion und SQL-Injections durchzuführen.

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  • Rechtliche Besonderheiten bei Geschäften mit Vietnam

    Rechtliche Besonderheiten bei Geschäften mit Vietnam

    Vietnam entwickelt sich zunehmend zu einem attraktiven Handelspartner, was durch das Freihandelsabkommen (EVFTA) zwischen der EU und Vietnam unterstrichen wird. Doch welche rechtlichen Besonderheiten sollten IT-Unternehmen beachten, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit Vietnam eingehen?

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  • KI in der weltweiten Politik

    KI in der weltweiten Politik

    Es ist sinnvoll, sich zunächst mit der aktuellen globalen politischen Landschaft im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) zu befassen – insbesondere mit den Entwicklungen in den USA, da viele marktbeherrschende Lösungen von dort stammen. In vielen Ländern wird an eigenen Lösungen gearbeitet, etwa schon länger in Brasilien, während manche Länder wie die Schweiz oder Japan von eigenständigen Gesetzen absehen wollen und auf einen Mix von Richtlinien und punktuell angepassten, bestehenden Gesetzen setzen.

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  • Bundesregierung zu China-Strategie (2024)

    Bundesregierung zu China-Strategie (2024)

    Die China-Strategie der Bundesregierung bietet eine umfassende Perspektive auf den aktuellen Stand und die zukünftigen Möglichkeiten der Beziehungen zu China. Sie dient als Leitlinie für die verschiedenen Ministerien der Bundesregierung, um eine einheitliche und kohärente Politik gegenüber China zu verfolgen, besonders in Bezug auf digitale Themen. Im Rahmen aktueller Anfragen im Bundestag zeigt sich dabei die derzeitige Position der deutschen Bundesregierung mit Blick auf China in digitalpolitischer Hinsicht.

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  • Post-Quantum Kryptographie und rechtliche Fragestellungen des IT-Sicherheitsrechts

    Post-Quantum Kryptographie und rechtliche Fragestellungen des IT-Sicherheitsrechts

    IT-Sicherheitsrecht bei der Post-Quantum Kryptographie – die Welt der Kryptographie steht vor einer Revolution: Mit den Fortschritten in der Quantencomputertechnologie rücken Fragen nach der Sicherheit aktueller kryptographischer Systeme in den Vordergrund. Dieser Artikel beleuchtet die Post-Quantum-Kryptographie und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen im Bereich des IT-Sicherheitsrechts. Im Dezember 2023 wurde in diesen Beitrag eine aktuelle Studie des BSI aufgenommen.

    Hinweis: Wir beschäftigen uns in unserer Kanzlei mit Rechtsfragen des Quantum-Computings, RA Jens Ferner beherrscht zudem die simulierte Quanten-Programmierung via Qiskit.

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  • NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)

    NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)

    NIS2UmsuCG: Zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie liegt inzwischen der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz –
    NIS2UmsuCG) vor.

    Es zeichnet sich ab, dass das BSI-Gesetz sich verändern wird: Ursprünglich angetreten, um die Kompetenzen und Maßnahmen des BSI zu regeln, wandelt es sich immer mehr zum Cybersicherheits-Regelungswerk. Dies war mit dem IT-Sicherheitsgesetz schon absehbar, wurde mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 aufgebohrt und wird nun auf ein vollkommen neues Level gehoben. Insbesondere die Privatwirtschaft muss sich warm anziehen.

    Hinweis zum laufenden Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Eigentlich muss die NIS2-Richtlinie bis Mitte Oktober umgesetzt sein. Es gibt aber erst seit Mai 2024 überhaupt Referentenentwürfe, was bereits Zweifel daran weckt, ob das rechtzeitig was wird. Mit Blick hierauf wurde ein Absatz dazu aufgenommen, was eine verspätete Umsetzung bedeutet. Der Artikel wurde auf den Stand des zweiten Referentenentwurfs (Bearbeitungsstand: 24.06.2024) gebracht.

    Hinweis: Der Beitrag ist veraltet, da das NIS2UmcoCG scheiterte – zur Umsetzung seit 2026 lesen Sie in diesem Beitrag.

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  • Kartierung der Cybersecurity-Bedrohungslandschaft

    Kartierung der Cybersecurity-Bedrohungslandschaft

    Zu der Frage, wie man die Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheitabbildet, hat die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) ein 6-stufiges Modell entwickelt.

    Diese von der ENISA entwickelte Methodik zur Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit zielt auf die Förderung eines einheitlichen und transparenten Austauschs von Bedrohungsdaten in der gesamten Europäischen Union ab. Das Dokument steht hier frei zum Download.

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  • Die Zukunft des IT-Rechts

    Die Zukunft des IT-Rechts

    Europa hat derzeit keinen leichten Stand – auch in neuen Technologien hat man in Europa (auch in Deutschland) zu lange verschlafen, was an weltweiter Entwicklung frühzeitig abzusehen war. Inzwischen, so eine hierzulande kaum beachtete Studie von McKinsey, hat man gewissermaßen überall den Anschluss an die USA und China verloren.

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  • Cybercrime Lagebild 2021 des BKA

    Cybercrime Lagebild 2021 des BKA

    Das Cybercrime Lagebild des BKA für das Jahr 2021 ist erschienen – dabei ist das spannende weniger die nackte Zahl von Zahlen, die in der Quintessenz („mehr Cybercrime-Taten, weniger Aufklärung“) kaum überraschen dürfte. Spannender ist vielmehr, welchen Fokus das BKA legt und was im Bereich der Phänomenologie erwähnenswert scheint. Und auch für das 2021 wird da einiges geboten.

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  • Cyber-Risiken und Cybersecurity: Eine systematische Untersuchung der Datenverfügbarkeit

    Cyber-Risiken und Cybersecurity: Eine systematische Untersuchung der Datenverfügbarkeit

    Der Forschungsartikel „Cyber Risk and Cybersecurity: A Systematic Review of Data Availability“, verfasst von Frank Cremer, Barry Sheehan, Michael Fortmann, Arash N. Kia, Martin Mullins, Finbarr Murphy und Stefan Materne, bietet eine umfassende Analyse der Verfügbarkeit von Daten in Bezug auf Cyber-Risiken und Cybersecurity.

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  • Neues Kaufrecht: Sicherheit als Mangel

    Neues Kaufrecht: Sicherheit als Mangel

    Es tut sich etwas im Vertragsrecht in Sachen Sicherheit – zukünftig wird die Sicherheit ein zentrales Element sein bei der Frage, ob ein Mangel vorliegt, gleich ob Software (jedenfalls gegenüber Verbrauchern) oder Kaufgegenstand.

    Denn: Mit dem neuen Kaufrecht zum 1.1.2022 ändert sich auch die Frage, wann ein Sachmangel vorliegt. Zum einen versucht der Gesetzgeber zwar am einheitlichen Sachmangel-Begriff festzuhalten – zum anderen aber gibt es ab dem 1.1.22 dann an drei verschiedenen Stellen einen unterschiedlichen Begriff des Sachmangels. Hinzu treten diverse Updatepflichten aus öffentlich-rechtlichen Normen, die ich in einem eigenen Beitrag kurz darstelle.

    Zum Jahreswechsel 2022 trat ein neues, auf Digitalisierung ausgerichtetes Kaufrecht in Kraft, das erhebliche Neuerungen mit sich bringt. Zu diesem neuen Kaufrecht 2022 bieten wir eine Beitrags-Serie in unserem Blog, die zum Jahresende 2021 von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner verfasst wurde:

    Teil 1: Überblick und neues Kaufrecht
    Teil 2: Sicherheit
    Teil 3: Digitale Produkte + Waren mit digitalen Elementen
    Teil 4: die Aktualisierungspflicht

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  • Kaspersky mit „Entscheider“-Umfrage zur IT-Sicherheit

    Bei Kaspersky wurde der „Report Cybersicherheits-Eckpfeiler für proaktive Entscheidungsträger“ publiziert (hier als PDF zu finden). Wenig überraschend sind die Erkenntnisse daraus, wobei daran zu denken ist, dass es um europaweite Erkenntnisse geht, also nicht auf Deutschland beschränkte Befragungen:

    • So sollen laut dem Report 66,4 % der Befragten meinen, dass von Cyberattacken betroffene Organisationen nicht den gleichen Schutz und die gleiche Unterstützung erhalten wie bei Straftaten im realen Leben. So sollen dann 59,2 % eine mangelnde staatliche Unterstützung für Unternehmen ankreiden und 64,4 % einfordern, dass Verbrechen in der Cyberwelt genauso hart bestraft werden wie Straftaten im realen Leben. Letzteres ist jedenfalls in Deutschland ein Unkenruf, so zu tun als wären es hier unbedeutende Bagatellen lässt sich aus meiner Sicht nicht mehr vertreten.
    • Ein weitaus grösseres Problem ist, dass 52,8 % von Sorge geprägt scheinen, persönlich für Sicherheitsvorfälle im eigenen Unternehmen in Anspruch genommen zu werden. In der Tat muss dringend das vor allem deutsche Modell, generalpräventive Aspekte durch die „Bestrafung“ von Opfern von Straftaten Dritter zu schaffen, auf den Prüfstand gehört. Das mit der DSGVO EU-weit umgesetzte Modell scheitert in der Praxis daran, dass man letztlich nur Vertuschung fördert.

    Die Studie zeigt dabei ein erhebliches Problem auf: Etwa die Hälfte soll darauf verweisen, schon daran zu scheitern, vertrauenswürdige IT-Sicherheitspartner zu finden – oder an mangelndem Geld hierfür zu scheitern.

    Insgesamt, und auch das verdeutlicht die Studie vor allem wohl ungewollt, ergeben sich erhebliche weiße Flecken bei der IT-Sicherheit: Es fällt auf, dass gerade grössere Unternehmen immer wieder im Fokus der Berichterstattung stehen. Auch wenn die Rede gerne von „kleinen mittelständischen Unternehmen“ ist: Cybersecurity betrifft alle Unternehmen, vom Metzger und Bäcker vor Ort über kleine Anwlatskanzleien und Ärzte bis zu Herstellern und Konzernen. In solchen Studien geht es dann daraum, dass man 20% seines IT-Budgets für IT-Sicherheit ausgeben soll. Das stimmt sicherlich, allerdings verkennt man, dass gerade „die kleinen vor Ort“ nicht mal ein echtes IT-Budget haben und sich selbst im Fall einfacher Rechtsstreitigkeiten nicht mal einen Anwalt leisten können. Wer IT-Sicherheit will, muss die Masse in den Blick nehmen – denn ohne eine IT-Hygienemaßnahme wie die IT-Sicherheit in breiter Masse werden immer viele andere infiziert werden.

  • 92. Justizministerkonferenz will „Angemessene Strafen bei Cybercrime-Delikten“

    Auf der 92. Justizministerkonferenz im November 2021 wurde unter TOP II.2 ging es um das Thema Cybersicherheit und Cybercrime. Auf einen Vorstoß Bayerns hin wurde von dort aus beschlossen, das Bundesjustizministerium mit der Überprüfung zu beauftragen

    • ob die Tatbestände und Strafrahmen der §§ 202a ff., §§ 303a f. StGB den aktuellen Entwicklungen ausreichend gerecht werden, den Unrechtsgehalt der Taten ausreichend widerspiegeln und eine generalpräventive Funktion effektiv entfalten;
    • ob den Strafverfolgungsbehörden geeignete und verhältnismäßige Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stehen, um diese Delikte effektiv verfolgen zu können;
    • wie eine „grundlegende Überarbeitung des Cyberstrafrechts“ aussehen könnte, hierzu soll eine Expertenkommission eingerichtet werden;
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  • US-Regierung verbietet Verkauf von Hacking-Tools an autoritäre Regime

    Das US-Handelsministerium hat mit einer Verfügung angeordnet, dass der Verkauf von Hacker-Software und -Ausrüstung an autoritäre Regime verboten werden soll. Die Anordnung, die nach 90 Tagen in Kraft treten soll, verbietet die Ausfuhr, die Wiederausfuhr und den Transfer von „Cybersicherheitsgütern“ in Länder, die „Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit oder Massenvernichtungswaffen“ wie China und Russland haben, ohne dass eine Genehmigung des Bureau of Industry and Security (BIS) des Ministeriums vorliegt.

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  • Chinesisches Cybersicherheitsgesetz: Meldung von Schwachstellen in China

    Chinesisches Cybersicherheitsgesetz: Meldung von Schwachstellen in China

    In China ist nun die Meldung von Cybersecurity-Schwachstellen Pflicht. Die entsprechende Verlautbarung im Volltext:

    Zur Umsetzung der einschlägigen Anforderungen der Bestimmungen über das Management von Sicherheitsschwachstellen bei Netzwerkprodukten wurde die vom Cybersecurity Administration Bureau des MIIT organisierte Plattform für den Informationsaustausch über Bedrohungen und Schwachstellen der Cybersicherheit (https://www.nvdb.org.cn) am 1. September 2021 offiziell online gestellt und ist nun in Betrieb. Die Plattform () wurde am 1. September 2021 offiziell ins Netz gestellt.

    Gemäß den Bestimmungen über die Verwaltung von Sicherheitsschwachstellen in Netzwerkprodukten sollten die Anbieter von Netzwerkprodukten relevante Schwachstelleninformationen zeitnah an die Plattform melden und Plattformen zur Sammlung von Schwachstellen sowie andere Organisationen oder Einzelpersonen, die Schwachstellen entdeckt haben, dazu ermutigen, der Plattform Informationen über Schwachstellen zu melden. Die Plattform umfasst eine Fachbibliothek mit allgemeinen Sicherheitsschwachstellen von Netzwerkprodukten (https://www.cnvdb.org.cn), eine Fachbibliothek mit Sicherheitsschwachstellen von industriellen Steuerungsprodukten (https://www.cics-vd.org.cn), eine Fachbibliothek mit Sicherheitsschwachstellen von mobilen Internet-APP-Produkten (https://cappvd.cstc.org.cn), eine Fachbibliothek mit Sicherheitsschwachstellen von Kfz-Internetprodukten (https://cappvd.cstc.org.cn ), und eine Fachbibliothek für Sicherheitsschwachstellen in Telematikprodukten (https://cavd.org.cn) usw. Sie unterstützt die technische Bewertung von Sicherheitsschwachstellen in Netzwerkprodukten und fordert die Anbieter von Netzwerkprodukten auf, ihre eigenen Produkt-Sicherheitsschwachstellen rechtzeitig zu patchen und in angemessener Weise zu veröffentlichen.

    Die Plattform wird von der Chinesischen Akademie für Informations- und Kommunikationsforschung (CAICR) gemeinsam mit dem Nationalen Forschungszentrum für die Entwicklung der industriellen Informationssicherheit (NISDRC), dem Chinesischen Zentrum für Softwarebewertung (CSEC), dem Chinesischen Forschungszentrum für Automobiltechnologie (CATRC) und anderen nationalen Facheinrichtungen für Cybersicherheit aufgebaut.