Cyber-Risiken und Cybersecurity: Eine systematische Untersuchung der Datenverfügbarkeit

Der Forschungsartikel „Cyber Risk and Cybersecurity: A Systematic Review of Data Availability“, verfasst von Frank Cremer, Barry Sheehan, Michael Fortmann, Arash N. Kia, Martin Mullins, Finbarr Murphy und Stefan Materne, bietet eine umfassende Analyse der Verfügbarkeit von Daten in Bezug auf Cyber-Risiken und Cybersecurity.

Einleitung

  • Die Studie untersucht die Verfügbarkeit von Daten zu Cyber-Risiken und Cybersecurity und deren Auswirkungen auf das Risikomanagement und die Versicherungsindustrie.
  • Die wachsende Bedeutung von Cybersecurity und die damit verbundenen ökonomischen Auswirkungen unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden Datenerhebung und -analyse.

Methodik

  • Es wurde eine systematische Literaturrecherche durchgeführt, wobei 79 einzigartige Datensätze identifiziert wurden.
  • Die Forschung konzentriert sich auf drei Hauptbereiche: Datensätze zu Ursachen von Cyber-Risiken, zu Auswirkungen von Cyber-Risiken und zu Cybersecurity-Maßnahmen.

Ergebnisse

  1. Datensätze zu Ursachen von Cyber-Risiken:
  • Umfassen verschiedene Taxonomien und Klassifikationen von Cyber-Risiken.
  • Beinhalten Daten zur Identifizierung von Trends und Mustern in Cyber-Risiken.
  1. Datensätze zu Auswirkungen von Cyber-Risiken:
  • Betreffen die finanziellen Auswirkungen von Cyberangriffen und Datenschutzverletzungen.
  • Wichtige Datenquelle für die Bewertung und Preisgestaltung von Cyber-Versicherungen.
  1. Datensätze zu Cybersecurity-Maßnahmen:
  • Beziehen sich hauptsächlich auf Intrusion Detection Systems und Machine Learning.
  • Nützlich für Unternehmen und Forscher zur Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen und zur Erkennung potenzieller Schwachstellen.

Diskussion

  • Die Studie betont den Mangel an öffentlich zugänglichen und umfassenden Datensätzen im Bereich der Cyber-Risiken.
  • Die Verfügbarkeit qualitativer Daten ist entscheidend für ein besseres Verständnis von Cyber-Risiken und für effektive Risikomanagement- und Versicherungsstrategien.

Schlussfolgerung

  • Die Studie liefert eine wichtige Ressource für Interessenten in der Cyber-Versicherungsbranche und für Forscher im Bereich Cybersecurity.
  • Die Autoren fordern eine größere Offenheit und Standardisierung von Cyber-Risikodaten zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Praxis.

Fazit

Diese umfassende Analyse zur Datenverfügbarkeit im Bereich Cyber-Risiken und Cybersecurity verdeutlicht die Dringlichkeit, die bestehende Datengrundlage zu erweitern und zu standardisieren. Die Ergebnisse der Studie bieten wertvolle Einblicke für Akteure im Risikomanagement, in der Versicherungsbranche sowie für Cybersecurity-Experten und Forscher.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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